Das Muster ist bekannt: Strache stellt auf seine Facebook-Pinnwand einen Link. Einige Reizworte im verlinkten Text und der knappe Strache-Kommentar „Zur Info“ reichen schon aus, um alle Schleusen zu öffnen. Eine Flut von Hass-Postings folgt. Mittlerweile nicht mehr konsequenzlos. Gestern stand deshalb ein Poster vor dem Landesgericht in Linz.
Justiz und Ermittlungsbehörden arbeiteten in diesem Fall sehr schnell. Bernhard N. ist offensichtlich der erste der Angezeigten, der sich wegen Verhetzung verantworten musste. Anfang Novemberhatte der FPÖ-Parteichef Strache einen Link auf seine FB-Pinnwand gestellt, in dem die Stichworte „radikale Salafisten“ und „berüchtigter Hassprediger‘ zusammen mit einem Foto von Mohamed Mahmoud enthalten waren. Dazu der Hinweis „Zur Info“. Das genügt schon, um bei einigen Postern alle Schranken zu sprengen. Spiralförmig steigern sich die Poster immer weiter, bis nur mehr der braune Dreck übrigbleibt.
Bernhard N. hat zu Straches Link etwas über die „Untermenschen“ , die „unterentwickelten Muslime“ gepostet. Das ist Hetze, aber im Vergleich zu dem, was da noch an Postings folgte, vergleichsweise harmlos: „Verfolgen — verbrennen — und dann als Fischfutter in die schöne blaue Donau“, „Salafisten zusammentreiben, Benzin drüber – anzünden-fertig“, „Erlegen“, „Weg mit dem Dreck“ und auch:“Schicken wir sie nach Ausschwitz(sic!) duschen“.
Das fand sich alles auf der Pinnwand des FPÖ-Parteichefs, wurde von aufmerksamen Menschen gesammelt und von Uwe Sailer, dem Kriminalpolizisten aus Linz, dann angezeigt.
Bernhard N., dessen fünf Vorstrafen wegen Körperverletzung schon anzeigen, dass er ziemlich heißblütig ist, gab sich vor Gericht „umfassend und reumütig geständig“ (OÖN, 8.4.14):
„Es war ein Riesenblödsinn. Ich verurteile inzwischen selbst, was ich geschrieben habe“ (OÖN). Der Angeklagte ist Bauarbeiter, hat nach eigenen Angaben täglich mit Muslimen zu tun und kommt mit ihnen ausgezeichnet aus. Warum also? „Ich hab mich verleiten lassen“, versucht der Angeklagte eine Erklärung.
Da wäre natürlich die Nachfrage wichtig – von wem? Das sind sicher jene anderen Poster, die sich mit ihrem Herausgekotztem gegenseitig anstecken. Zu fragen ist aber auch nach der Verantwortung des Seitenverantwortlichen, der ja immer wieder das gleiche Erregungsmuster bedient. Auch wenn die Administratoren die ärgsten Postings dann wieder löschen, zunächst dienen sie zum Anfeuern.
In den nächsten Monaten dürften noch einige weitere Strafverfahren wegen der Postings vom 3.11.13 folgen. Ob auch HC Strache darunter ist, ist nicht bekannt.
Bernhard N. wurde jedenfalls wegen Verhetzung schuldig gesprochen und zu fünf Monaten bedingter Haft (da haben sich seine Vorstrafen ausgewirkt) und einer unbedingten Geldstrafe von 600 Euro verurteilt. Das Urteil war offensichtlich so überzeugend, dass der Angeklagte sofort annahm: er bekannte sich zu seiner Verantwortung!
Quelle: OÖN