Justiz und Ermittlungsbehörden arbeiteten in diesem Fall sehr schnell. Bernhard N. ist vermutlich der erste der Angezeigten, der sich wegen Verhetzung verantworten musste. Anfang November hatte der FPÖ-Parteichef Strache einen Link auf seine FB-Seite gestellt, in dem die Stichworte „radikale Salafisten“ und „berüchtigter Hassprediger‘ zusammen mit einem Foto von Mohamed Mahmoud enthalten waren. Dazu der Hinweis „Zur Info“. Das genügt schon, um bei einigen KommentatorInnen alle Schranken zu sprengen. Spiralförmig steigerten sie sich immer weiter, bis nur mehr der brauner Hass übrigblieb.
Bernhard N. hatte zu Straches Posting etwas über die „Untermenschen“ , die „unterentwickelten Muslime“ kommentiert. Das ist Hetze, aber im Vergleich zu dem, was da noch folgte, war es vergleichsweise harmlos: „Verfolgen — verbrennen — und dann als Fischfutter in die schöne blaue Donau“, „Salafisten zusammentreiben, Benzin drüber – anzünden-fertig“, „Erlegen“, „Weg mit dem Dreck“ und auch:„Schicken wir sie nach Ausschwitz [sic!] duschen.“ Die Hasstiraden wurden von aufmerksamen Menschen gesammelt und von Uwe Sailer, dem Kriminalpolizisten aus Linz, dann angezeigt.
Bernhard N., dessen fünf Vorstrafen wegen Körperverletzung schon darauf hinweisen, dass er ziemlich heißblütig ist, gab sich vor Gericht „umfassend und reumütig geständig. (…): „Es war ein Riesenblödsinn. Ich verurteile inzwischen selbst, was ich geschrieben habe.“ ((nachrichten.at, 8.4.14)). Der Angeklagte ist Bauarbeiter, hat nach eigenen Angaben täglich mit Muslimen zu tun und kommt mit ihnen ausgezeichnet aus. Warum also? „Ich hab mich verleiten lassen“, versuchte der Angeklagte den Ansatz einer Erklärung.
Bernhard N. wurde wegen Verhetzung schuldig gesprochen und zu fünf Monaten bedingter Haft und einer unbedingten Geldstrafe von 600 Euro verurteilt. Das Urteil war offensichtlich so überzeugend, dass es der Angeklagte sofort annahm.
In den nächsten Monaten dürften noch einige weitere Strafverfahren wegen der Kommentare vom 3.11.13 folgen. Ob auch Strache selbst darunter ist, ist nicht bekannt.