In der Vorwoche fand am Landesgericht Wiener Neustadt ein Prozess wegen NS-Wiederbetätigung gegen einen 30-Jährigen aus dem Bezirk Neusiedl statt. Er war im Vorjahr, konkret am 6. Februar 2013, einschlägig aufgefallen, als er randalierend Nazi-Sprüche rief und Gegenstände auf das Nachbarhaus warf, in dem eine türkische Familie lebt.
Nach eigenen Angaben hatte der Angeklagte an diesem Tag schon sechs oder sieben Krügel Bier und zehn bis zwölf Stamperl „Harakiri“-Schnaps intus, als er in sein Wohnhaus zurückkehrte, dort vor seiner Mutter und deren Freundin „Heil Hitler“ schrie und seine rechte Hand abspreizte, um dann in den Hof zu stürmen und das Nachbarhaus mit der türkischen Familie zu attackieren.
Dem angeblich Vollberauschten gelang es, mit einem Stein ein Fenster zu treffen. Danach stürmte er mit einem Brecheisen auf die Straße, wo ihn schon die Polizei erwartete und zu Boden zwang. Dabei hat er laut Anklage weitere Nazi-Parolen gerufen.
Ein Sachverständigengutachten bescheinigte dem Angeklagten für den Tatzeitpunkt volle Berauschung. Er wurde daher vom Vorwurf der NS-Wiederbetätigung freigesprochen, aber wegen des versuchten Widerstandes gegen die Staatsgewalt und wegen der Sachbeschädigung am Nachbarhaus verurteilt – die „Burgenländische Volkszeitung“ (BVZ, 11.2.2014), die über den Prozess berichtet, verschweigt sich allerdings über das Strafausmaß. Die Staatsanwaltschaft kündigte jedenfalls Berufung gegen das Urteil an.