Lesezeit: 1 Minute

Neusiedl (Bgld): Vollrausch, keine Wiederbetätigung

In der Vor­wo­che fand am Lan­des­ge­richt Wie­ner Neu­stadt ein Pro­zess wegen NS-Wie­­der­­be­­tä­­ti­­gung gegen einen 30-Jäh­ri­­gen aus dem Bezirk Neu­siedl statt. Er war im Vor­jahr, kon­kret am 6. Febru­ar 2013, ein­schlä­gig auf­ge­fal­len, als er ran­da­lie­rend Nazi-Sprü­che rief und Gegen­stän­de auf das Nach­bar­haus warf, in dem eine tür­ki­sche Fami­lie lebt. Nach eige­nen Anga­ben hat­te der Ange­klag­te an diesem […]

13. Feb 2014

Nach eige­nen Anga­ben hat­te der Ange­klag­te an die­sem Tag schon sechs oder sie­ben Krü­gel Bier und zehn bis zwölf Stam­perl „Harakiri“-Schnaps intus, als er in sein Wohn­haus zurück­kehr­te, dort vor sei­ner Mut­ter und deren Freun­din „Heil Hit­ler“ schrie und sei­ne rech­te Hand abspreiz­te, um dann in den Hof zu stür­men und das Nach­bar­haus mit der tür­ki­schen Fami­lie zu attackieren.

Dem angeb­lich Voll­be­rausch­ten gelang es, mit einem Stein ein Fens­ter zu tref­fen. Danach stürm­te er mit einem Brech­ei­sen auf die Stra­ße, wo ihn schon die Poli­zei erwar­te­te und zu Boden zwang. Dabei hat er laut Ankla­ge wei­te­re Nazi-Paro­len gerufen.

Ein Sach­ver­stän­di­gen­gut­ach­ten beschei­nig­te dem Ange­klag­ten für den Tat­zeit­punkt vol­le Berau­schung. Er wur­de daher vom Vor­wurf der NS-Wie­der­be­tä­ti­gung frei­ge­spro­chen, aber wegen des ver­such­ten Wider­stan­des gegen die Staats­ge­walt und wegen der Sach­be­schä­di­gung am Nach­bar­haus ver­ur­teilt – die „Bur­gen­län­di­sche Volks­zei­tung“ (BVZ, 11.2.2014), die über den Pro­zess berich­tet, ver­schweigt sich aller­dings über das Straf­aus­maß. Die Staats­an­walt­schaft kün­dig­te jeden­falls Beru­fung gegen das Urteil an.