Die von Gottfried Küssel und seinen Mitangeklagten im Alpen-Donau.Info-Prozess eingebrachten Nichtigkeitsbeschwerden gegen die Urteile wurden vom Obersten Gerichtshof (OGH) krachend verworfen. Allerdings gewährte der OGH allen drei Angeklagten Strafminderung wegen „überlanger Verfahrensdauer“ und anderen Gründen, berichtet der „Standard“.
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