Kein Erfolg für Alpen-Donau-Neonazis, aber Strafminderung

Die von Got­tfried Küs­sel und seinen Mitangeklagten im Alpen-Donau.Info-Prozess einge­bracht­en Nichtigkeits­beschw­er­den gegen die Urteile wur­den vom Ober­sten Gericht­shof (OGH) krachend ver­wor­fen. Allerd­ings gewährte der OGH allen drei Angeklagten Straf­min­derung wegen „über­langer Ver­fahrens­dauer“ und anderen Grün­den, berichtet der „Stan­dard“.