Vor Gericht gab sich der Angeklagte handzahm. Das betrifft sowohl seine Erklärungsversuche, die dem üblichen Muster folgten, als auch sein Auftreten: „adrett gekämmt im blau-weiß gestreiften Hemd”, wie die „Salzburger Nachrichten“ (10.1.14) in ihrem Bericht festhielten.
Der Angeklagte war mit den „Unsterblich“-Hooligans im Zug angereist. Die Krawalltruppe war dann nach einem Fußmarsch vom Hauptbahnhof am Hanuschplatz in den O‑Bus eingestiegen und dabei von der Polizei eskortiert worden. Im Bus kam der Angeklagte dann auch die Idee, direkt neben dem Kommandanten des polizeilichen Einsatzzuges den Hitlergruß zu zeigen und dazu „Heil Hitler – damals wie heute – wir sind Hitlers Leute“ zu brüllen.
Vor Gericht konnte oder wollte sich der Angeklagte nicht mehr an diesen Spruch, sondern nur mehr an einen Ausruf „Wir sind Hitlers Söhne“ erinnern. Inhaltlich ist die Differenz ja nicht sehr groß. Bei einer Hausdurchsuchung wurden auf seinem Handy noch zwei Fotos gefunden, die die inhaltliche Orientierung belegen: eines, wo man einen Hakenkreuz-Haarschnitt sieht, das andere mit Gewehrpatronen, die in Hakenkreuzform aufgeschlichtet sind.
Der Angeklagte, der schon mehrfach vorbestraft ist (wegen Gewaltdelikten), versuchte dem Gericht den Alkohol als die große Triebkraft seines Lebens einzureden. Seine Vorstrafen hingen alle mit Alkoholisierung zusammen und auch sein Auftritt im Bus sei mit seiner starken Alkoholisierung zu erklären. Als ihn der vorsitzende Richter fragte, was sich wohl die anderen Leute im Bus über seinen Auftritt gedacht hätten, bekannte er: „Dass der deppert ist, dass er ein Fan des Nationalsozialismus ist.”
Allerdings betonte der Angeklagte mehrmals, er sei nicht „rechts“ und habe auch nichts gegen Ausländer. Seinen Auftritt im Bus versuchte er jenseits des Alkoholspiegels auch noch mit der Anerkennung durch die „Unsterblich“-Truppe zu erklären: „Ich wollte endlich einmal ihre Aufmerksamkeit, wenn ich das herausschreie.” (SN, 10.1.14)
Der „Unsterblich Wien“-Truppe habe er sich auch nur angeschlossen, weil er sich für Fußball interessiere und nach dem Spiel in Salzburg sei er auch aus dem Fanclub ausgetreten: „Wegen dem ganzen Scheiß, den die da machen. Jetzt schaue ich mir die Fußballspiele nur mehr im Fernsehen an – damit ich Abstand bekomme von diesen Leuten.” (APA, 9.1.14) Das rechtskräftige Urteil kann ihm dabei bedingt helfen: 13 Monate bedingt und eine unbedingte Geldstrafe von 2.040 Euro.