Ein „Unsterblicher“ vor Gericht: einfach deppert?

Vor einem Geschwore­nen­gericht in Salzburg musste sich am 9. Jän­ner ein gel­ern­ter Instal­la­teur (24) aus Wien wegen des Ver­dachts der NS-Wieder­betä­ti­gung ver­ant­worten. Er war im Mai des Vor­jahres mit der recht­sex­tremen Fantruppe „Unsterblich Wien“ zum Meis­ter­schafts­match der Aus­tria Wien gegen Red Bull Salzburg angereist und hat­te sich ein­schlägig betätigt.

Vor Gericht gab sich der Angeklagte handzahm. Das bet­rifft sowohl seine Erk­lärungsver­suche, die dem üblichen Muster fol­gten, als auch sein Auftreten: „adrett gekämmt im blau-weiß gestreiften Hemd”, wie die „Salzburg­er Nachricht­en“ (10.1.14) in ihrem Bericht festhielten.

Der Angeklagte war mit den „Unsterblich“-Hooligans im Zug angereist. Die Krawall­truppe war dann nach einem Fuß­marsch vom Haupt­bahn­hof am Hanusch­platz in den O‑Bus eingestiegen und dabei von der Polizei esko­rtiert wor­den. Im Bus kam der Angeklagte dann auch die Idee, direkt neben dem Kom­man­dan­ten des polizeilichen Ein­satz­zuges den Hit­ler­gruß zu zeigen und dazu „Heil Hitler – damals wie heute – wir sind Hitlers Leute“ zu brüllen.

Vor Gericht kon­nte oder wollte sich der Angeklagte nicht mehr an diesen Spruch, son­dern nur mehr an einen Aus­ruf „Wir sind Hitlers Söhne“ erin­nern. Inhaltlich ist die Dif­ferenz ja nicht sehr groß. Bei ein­er Haus­durch­suchung wur­den auf seinem Handy noch zwei Fotos gefun­den, die die inhaltliche Ori­en­tierung bele­gen: eines, wo man einen Hak­enkreuz-Haarschnitt sieht, das andere mit Gewehrpa­tro­nen, die in Hak­enkreuz­form aufgeschlichtet sind.

Der Angeklagte, der schon mehrfach vorbe­straft ist (wegen Gewalt­de­lik­ten), ver­suchte dem Gericht den Alko­hol als die große Triebkraft seines Lebens einzure­den. Seine Vorstrafen hin­gen alle mit Alko­holisierung zusam­men und auch sein Auftritt im Bus sei mit sein­er starken Alko­holisierung zu erk­lären. Als ihn der vor­sitzende Richter fragte, was sich wohl die anderen Leute im Bus über seinen Auftritt gedacht hät­ten, bekan­nte er: „Dass der dep­pert ist, dass er ein Fan des Nation­al­sozial­is­mus ist.”

Allerd­ings betonte der Angeklagte mehrmals, er sei nicht „rechts“ und habe auch nichts gegen Aus­län­der. Seinen Auftritt im Bus ver­suchte er jen­seits des Alko­hol­spiegels auch noch mit der Anerken­nung durch die „Unsterblich“-Truppe zu erk­lären: „Ich wollte endlich ein­mal ihre Aufmerk­samkeit, wenn ich das her­auss­chreie.” (SN, 10.1.14)

Der „Unsterblich Wien“-Truppe habe er sich auch nur angeschlossen, weil er sich für Fußball inter­essiere und nach dem Spiel in Salzburg sei er auch aus dem Fan­club aus­ge­treten: „Wegen dem ganzen Scheiß, den die da machen. Jet­zt schaue ich mir die Fußball­spiele nur mehr im Fernse­hen an – damit ich Abstand bekomme von diesen Leuten.” (APA, 9.1.14) Das recht­skräftige Urteil kann ihm dabei bed­ingt helfen: 13 Monate bed­ingt und eine unbe­d­ingte Geld­strafe von 2.040 Euro.