Ein „Unsterblicher“ vor Gericht: einfach deppert?

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Vor einem Geschwo­re­nen­ge­richt in Salz­burg muss­te sich am 9. Jän­ner ein gelern­ter Instal­la­teur (24) aus Wien wegen des Ver­dachts der NS-Wie­der­be­tä­ti­gung ver­ant­wor­ten. Er war im Mai des Vor­jah­res mit der rechts­extre­men Fan­trup­pe „Unsterb­lich Wien“ zum Meis­ter­schafts­match der Aus­tria Wien gegen Red Bull Salz­burg ange­reist und hat­te sich ein­schlä­gig betä­tigt.

Vor Gericht gab sich der Ange­klag­te hand­zahm. Das betrifft sowohl sei­ne Erklä­rungs­ver­su­che, die dem übli­chen Mus­ter folg­ten, als auch sein Auf­tre­ten: „adrett gekämmt im blau-weiß gestreif­ten Hemd”, wie die „Salz­bur­ger Nach­rich­ten“ (10.1.14) in ihrem Bericht festhielten.

Der Ange­klag­te war mit den „Unsterblich“-Hooligans im Zug ange­reist. Die Kra­wall­trup­pe war dann nach einem Fuß­marsch vom Haupt­bahn­hof am Hanusch­platz in den O‑Bus ein­ge­stie­gen und dabei von der Poli­zei eskor­tiert wor­den. Im Bus kam der Ange­klag­te dann auch die Idee, direkt neben dem Kom­man­dan­ten des poli­zei­li­chen Ein­satz­zu­ges den Hit­ler­gruß zu zei­gen und dazu „Heil Hit­ler – damals wie heu­te – wir sind Hit­lers Leu­te“ zu brüllen.

Vor Gericht konn­te oder woll­te sich der Ange­klag­te nicht mehr an die­sen Spruch, son­dern nur mehr an einen Aus­ruf „Wir sind Hit­lers Söh­ne“ erin­nern. Inhalt­lich ist die Dif­fe­renz ja nicht sehr groß. Bei einer Haus­durch­su­chung wur­den auf sei­nem Han­dy noch zwei Fotos gefun­den, die die inhalt­li­che Ori­en­tie­rung bele­gen: eines, wo man einen Haken­kreuz-Haar­schnitt sieht, das ande­re mit Gewehr­pa­tro­nen, die in Haken­kreuz­form auf­ge­schlich­tet sind.

Der Ange­klag­te, der schon mehr­fach vor­be­straft ist (wegen Gewalt­de­lik­ten), ver­such­te dem Gericht den Alko­hol als die gro­ße Trieb­kraft sei­nes Lebens ein­zu­re­den. Sei­ne Vor­stra­fen hin­gen alle mit Alko­ho­li­sie­rung zusam­men und auch sein Auf­tritt im Bus sei mit sei­ner star­ken Alko­ho­li­sie­rung zu erklä­ren. Als ihn der vor­sit­zen­de Rich­ter frag­te, was sich wohl die ande­ren Leu­te im Bus über sei­nen Auf­tritt gedacht hät­ten, bekann­te er: „Dass der dep­pert ist, dass er ein Fan des Natio­nal­so­zia­lis­mus ist.”

Aller­dings beton­te der Ange­klag­te mehr­mals, er sei nicht „rechts“ und habe auch nichts gegen Aus­län­der. Sei­nen Auf­tritt im Bus ver­such­te er jen­seits des Alko­hol­spie­gels auch noch mit der Aner­ken­nung durch die „Unsterblich“-Truppe zu erklä­ren: „Ich woll­te end­lich ein­mal ihre Auf­merk­sam­keit, wenn ich das her­aus­schreie.” (SN, 10.1.14)

Der „Unsterb­lich Wien“-Truppe habe er sich auch nur ange­schlos­sen, weil er sich für Fuß­ball inter­es­sie­re und nach dem Spiel in Salz­burg sei er auch aus dem Fan­club aus­ge­tre­ten: „Wegen dem gan­zen Scheiß, den die da machen. Jetzt schaue ich mir die Fuß­ball­spie­le nur mehr im Fern­se­hen an – damit ich Abstand bekom­me von die­sen Leu­ten.” (APA, 9.1.14) Das rechts­kräf­ti­ge Urteil kann ihm dabei bedingt hel­fen: 13 Mona­te bedingt und eine unbe­ding­te Geld­stra­fe von 2.040 Euro.