Diese Fragen stellt sich auch „Pusztaranger“ (6.10.13) in seinem Beitrag „Der ungarische Botschafter und seine „nationalen Revolutionäre“. Auch „Pusztaranger“ hat keine fertigen Antworten, aber immerhin einige erhellende Fakten über die Aktivitäten der Rechtsanwältin Eva Maria Barki zusammengetragen .
Rechtsanwältin Barki bei einem Auftritt für das Komitee für das österreichische EU-Austritts-Volksbegehren; Bildquelle:pusztaranger
Bleibt noch die bange Frage, ob die Rechtsanwältin den Botschafter auch bei Fragen zum Vertrag von Trianon berät? Siehe dazu: „Grossungarn, Jobbik und die FPÖ“ und „Burgenland zurück zu Ungarn?“.