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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Klagenfurt: 15 Monate für Hitlergruß

Die Jus­tiz ist der­zeit an ver­schie­de­nen Orten mit „Hitler“-grüßenden Neo­na­zis beschäf­tigt. Nicht nur in Salz­burg, wo sich ein 23-jäh­ri­ger Tech­ni­ker vor Gericht ver­ant­wor­ten muss­te, weil er unter ande­rem an sei­nem Arbeits­platz eine rot­weiß­ro­te Fah­ne mit Haken­kreuz auf­ge­pflanzt und dazu „Sieg Heil“ gebrüllt hat­te. In Kla­gen­furt gab es ein ähn­lich gela­ger­tes Verfahren.

18. Aug. 2013

Die Ankla­ge warf dem 35-jäh­ri­gen Arbeits­lo­sen vor, sich am 17. Dezem­ber 2010 in einem Kla­gen­fur­ter Lokal das Hemd vom Leib geris­sen, die Hand zum Hit­ler­gruß erho­ben und dazu mehr­mals „Heil Hit­ler“ gebrüllt zu haben. Auf sei­nem Face­book-Pro­fil fan­den die Ermitt­ler ein Foto eines Klein­kin­des, das eine Hit­ler-Uni­form und einen Ober­lip­pen­bart trug.

Vor Gericht bestritt der Ange­klag­te den Hit­ler­gruß und mein­te: „Ich habe viel­leicht Heil geschrien, weil man das in Tirol auch macht. Das Kin­der­fo­to habe ich auch nur aus Jux auf Face­book gestellt.“ (Kärnt­ner Tages­zei­tung, 14.8.13)

Für die „88“, die er sich auf sei­nen Hals täto­wiert hat­te, hat­te der Ange­klag­te auch eine etwas selt­sa­me Erklä­rung parat: Die Zah­len­kom­bi­na­ti­on, die als Code für „Heil Hit­ler“ beliebt ist, soll­te ihm offen­sicht­lich als Erin­ne­rungs­hil­fe die­nen: „Das ist das Geburts­da­tum mei­nes Soh­nes. Er ist im August 2008 gebo­ren. Ich wuss­te nicht, dass das Heil Hit­ler bedeutet.“

Die Geschwo­re­nen woll­ten den Inter­pre­ta­tio­nen des Ange­klag­ten nicht fol­gen und erkann­ten auf schul­dig im Sin­ne der Ankla­ge. Das Urteil, 15 Mona­te unbe­dingt, ist noch nicht rechtskräftig.

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Schlagwörter: Hitlergruß | Kärnten/Koroška | Neonazismus/Neofaschismus | Verbotsgesetz | Wiederbetätigung

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