Die Anklage warf dem 35-jährigen Arbeitslosen vor, sich am 17. Dezember 2010 in einem Klagenfurter Lokal das Hemd vom Leib gerissen, die Hand zum Hitlergruß erhoben und dazu mehrmals „Heil Hitler“ gebrüllt zu haben. Auf seinem Facebook-Profil fanden die Ermittler ein Foto eines Kleinkindes, das eine Hitler-Uniform und einen Oberlippenbart trug.
Vor Gericht bestritt der Angeklagte den Hitlergruß und meinte: „Ich habe vielleicht Heil geschrien, weil man das in Tirol auch macht. Das Kinderfoto habe ich auch nur aus Jux auf Facebook gestellt.“ (Kärntner Tageszeitung, 14.8.13)
Für die „88“, die er sich auf seinen Hals tätowiert hatte, hatte der Angeklagte auch eine etwas seltsame Erklärung parat: Die Zahlenkombination, die als Code für „Heil Hitler“ beliebt ist, sollte ihm offensichtlich als Erinnerungshilfe dienen: „Das ist das Geburtsdatum meines Sohnes. Er ist im August 2008 geboren. Ich wusste nicht, dass das Heil Hitler bedeutet.“
Die Geschworenen wollten den Interpretationen des Angeklagten nicht folgen und erkannten auf schuldig im Sinne der Anklage. Das Urteil, 15 Monate unbedingt, ist noch nicht rechtskräftig.