Die Anklage warf dem Bauarbeiter nicht nur vor, dass er des Öfteren lautstark vor Zeugen Nazi-Parolen gegrölt hatte, sondern auch, dass er eine Facebook-Nachricht an seinen Bruder mit „Heil Adolf“ und anderen einschlägigen Parolen verfasst habe. In der Verhandlung bestritt der Angeklagte, dass die Facebook-Nachricht von ihm stamme. Das glaubten ihm die Geschworenen.
Dass er für die Nazi-Parolen, mit denen er in Lokalen in Reutte aufgefallen war, nichts zu tun habe („Nazi-Blödsinn“, tirol.orf.at, 7.8.13), kauften sie ihm aber nicht ab. Da half auch die Ausrede, er sei „sturzbetrunken“ gewesen, nichts. Die Staatsanwaltschaft warf ihm in der Anklage auch Verleumdung vor. Bei einer früheren Verhandlung hatte er nämlich behauptet, von einem Polizisten zu einer Falschaussage angestiftet worden zu sein. (Kronen Zeitung Tirol, 8.8.13)
Die Geschworenen sprachen den Außerferner in mehreren Punkten der Anklage für schuldig, der Richtersenat verpasste ihm 15 Monate unbedingt wegen Wiederbetätigung und Verleumdung und addierte noch die 12 Monate bedingt aus 2010 noch. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.