Vermutlich war es nicht sein eigenes Kind, dessen Foto die Ermittler auf seinem Handy fanden: das Kleinkind war mit Seitenscheitel frisiert und mit „Hitler“-Bärtchen getrimmt – auf dem Strampler ein Hakenkreuz. Der Angeklagte stand aber nicht nur wegen der seltsamen Photoshop-Technik vor dem Schwurgericht, sondern wegen gravierender Delikte.
Mit einer rotweißroten Fahne mit Hakenkreuz war der Techniker (23) in seiner Firma aufmarschiert, hatte sich dort vor den Arbeitskollegen und hinter der Fahne postiert, „Sieg Heil“ gebrüllt und den Hitler-Gruß gezeigt. Das machte die Exekutive aufmerksam, die bei einer Hausdurchsuchung Waffen, 800 Schuss Munition und etliches Kriegsgerät fand. Das Resultat: eine Anklage wegen NS- Wiederbetätigung und Verstoß gegen das Waffen- und Kriegsmaterialgesetz.
Vor dem Gericht verantwortete sich der Angeklagte mit seinem „technischen Interesse“ an den Waffen und bezeichnete sich politisch als „ÖVP-Wähler“. Das Urteil: 18 Monate bedingte Haftstrafe.
(Quelle: Salzburger Nachrichten, 10.8. 2013)