Der Bericht des Portals Vorarlberg Online ist etwas verwirrend, das Resultat dennoch eindeutig; ein Vorarlberger Neonazi (33) mit zehn Vorstrafen, der als „Wortführer“ der Blood & Honour-Skins bezeichnet wird, wurde von einem Innsbrucker Geschworenengericht vom Vorwurf der NS ‑Wiederbetätigung freigesprochen.
Der Angeklagte hatte sich offensichtlich die „Schwarze Sonne“ auf seine Birne tätowieren lassen. Auch der Code für die 14 Wörter des US-Neonazi David Lane („We must secure the existence of our people and a future for White children”) fand sich auf seiner Haut. Für die Geschworenen war das scheinbar keine Wiederbetätigung nach dem Verbotsgesetz: sie sprachen ihn einstimmig frei. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.