Der Angeklagte hatte sich offensichtlich die „Schwarze Sonne“ auf seine Birne tätowieren lassen. Auch der Code für die 14 Wörter des US-Neonazi David Lane („We must secure the existence of our people and a future for White children”) fand sich auf seiner Haut. Für die Geschworenen war das scheinbar keine Wiederbetätigung nach dem Verbotsgesetz: sie sprachen ihn einstimmig frei. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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Innsbruck: Schwarze Sonne auf der Birne straffrei?
Der Bericht des Portals Vorarlberg Online ist etwas verwirrend, das Resultat dennoch eindeutig; ein Vorarlberger Neonazi (33) mit zehn Vorstrafen, der als „Wortführer“ der Blood & Honour-Skins bezeichnet wird, wurde von einem Innsbrucker Geschworenengericht vom Vorwurf der NS ‑Wiederbetätigung freigesprochen.
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