Der Angeklagte hatte sich offensichtlich die „Schwarze Sonne“ auf seinen Hinterkopf tätowieren lassen. Auch der Code für die 14 Wörter des US-Neonazi David Lane („We must secure the existence of our people and a future for White children”) fand sich auf seiner Haut. Für die Geschworenen war das scheinbar keine Wiederbetätigung nach dem Verbotsgesetz: Sie sprachen ihn – nicht rechtskräftig –einstimmig frei.
Angeklagter Tatort war die Justizanstalt Innsbruck, wo der Vorarlberger einen Häftling besucht hatte. Zuvor war der Maurer aus dem Bezirk Feldkirch an jenem Tag am Oberlandesgericht Innsbruck wegen der Schlägerei mit Rockern vom Jänner 2010 in Hard rechtskräftig zu acht Monaten Haft verurteilt worden. Am Landesgericht Feldkirch hatte die Strafe zunächst noch 15 Monate und dann im zweiten Rechtsgang zwölf Monate ausgemacht. (vol.at, 18.5.13)