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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Lesezeit: 1 Minute

Feldkirch/Innsbruck: Alkoholverbot für Täter von Batschuns

Das Oberlandesgericht (OLG) Innsbruck hat entschieden, dass über die beiden Brandattentäter von Batschuns (Gemeinde Zwischenwasser) keine Untersuchungshaft verhängt wird. Die Staatsanwaltschaft Feldkirch hatte gegen einen gleichlautenden Beschluss des Landesgerichts Feldkirch Beschwerde eingelegt. Die Begründung des OLG Innsbruck ist allerdings bemerkenswert.

13. März 2013

Die Vorarlberger Nachrichten berichten in ihrer Ausgabe vom 13.3.13 über den Beschluss des OLG Innsbruck. Demnach sieht das Gericht bei dem bisher unbescholtenen Zweitbeschuldigten (21) keine weitere Tatbegehungsgefahr und in seinem Fall bestünde auch „kein erkennbarer rechtsradikaler Hintergrund für die Tat“. Der Zweitbeschuldigte hatte sich selbst bei der Polizei gemeldet und seine Beteiligung gestanden.

Anders sieht das OLG Innsbruck die Sache beim Erstbeschuldigten, Thomas H (24).: „Bei dem 24-Jährigen sei eine Tatbegehungsgefahr grundsätzlich gegeben, da es bei ihm einen entsprechenden Hintergrund und fremdenfeindliche Motive für die Tat gebe.“ (VN)

Damit bestätigt auch das OLG Innsbruck Ergebnisse unserer Recherchen. Da der Erstbeschuldigte aber ebenfalls unbescholten und geständig sei, verzichtete das OLG auf die Verhängung der Untersuchungshaft unter der Voraussetzung, dass er keinen Alkohol mehr trinke.

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Schlagwörter: Neonazismus/Neofaschismus | Tirol | Vandalismus/Sachbeschädigung/Schmierereien | Vorarlberg

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