Feldkirch /Innsbruck: Alkoholverbot für Täter von Batschuns

Das Ober­lan­des­gericht (OLG) Inns­bruck hat entsch­ieden, dass über die bei­den Bran­dat­ten­täter von Batschuns (Gemeinde Zwis­chen­wass­er) keine Unter­suchung­shaft ver­hängt wird. Die Staat­san­waltschaft Feld­kirch hat­te gegen einen gle­ich­lau­t­en­den Beschluss des Lan­des­gerichts Feld­kirch Beschw­erde ein­gelegt. Die Begrün­dung des OLG Inns­bruck ist allerd­ings bemerkenswert.

Die Vorarl­berg­er Nachricht­en bericht­en in ihrer Aus­gabe vom 13.3.2013 über den Beschluss des OLG Inns­bruck. Dem­nach sieht das Gericht bei dem bish­er unbescholte­nen Zweitbeschuldigten (21) keine weit­ere Tat­bege­hungs­ge­fahr und in seinem Fall bestünde auch „kein erkennbar­er recht­sradikaler Hin­ter­grund für die Tat“. Der Zweitbeschuldigte hat­te sich selb­st bei der Polizei gemeldet und seine Beteili­gung ges­tanden.


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Anders sieht das OLG Inns­bruck die Sache beim Erst­beschuldigten, Thomas H (24).: “Bei dem 24-Jähri­gen sei eine Tat­bege­hungs­ge­fahr grund­sät­zlich gegeben, da es bei ihm einen entsprechen­den Hin­ter­grund und frem­den­feindliche Motive für die Tat gebe.“

Damit bestätigt auch das OLG Inns­bruck Ergeb­nisse unser­er Recherchen. Da der Erst­beschuldigte aber eben­falls unbescholten und geständig sei, verzichtete das OLG auf die Ver­hän­gung der Unter­suchung­shaft unter der Voraus­set­zung, dass er keinen Alko­hol mehr trinke.