Die Vorarlberger Nachrichten berichten in ihrer Ausgabe vom 13.3.2013 über den Beschluss des OLG Innsbruck. Demnach sieht das Gericht bei dem bisher unbescholtenen Zweitbeschuldigten (21) keine weitere Tatbegehungsgefahr und in seinem Fall bestünde auch „kein erkennbarer rechtsradikaler Hintergrund für die Tat“. Der Zweitbeschuldigte hatte sich selbst bei der Polizei gemeldet und seine Beteiligung gestanden.
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Anders sieht das OLG Innsbruck die Sache beim Erstbeschuldigten, Thomas H (24).: “Bei dem 24-Jährigen sei eine Tatbegehungsgefahr grundsätzlich gegeben, da es bei ihm einen entsprechenden Hintergrund und fremdenfeindliche Motive für die Tat gebe.“
Damit bestätigt auch das OLG Innsbruck Ergebnisse unserer Recherchen. Da der Erstbeschuldigte aber ebenfalls unbescholten und geständig sei, verzichtete das OLG auf die Verhängung der Untersuchungshaft unter der Voraussetzung, dass er keinen Alkohol mehr trinke.