Wien: Rassismus ist kein Kavaliersdelikt!

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Anfang Jän­ner stieß der 51-jäh­ri­ge Josef S. eine Frau auf das U‑Bahn-Gleis, nach­dem zuvor sei­ne Frau gegen die Kenia­ne­rin und ihre Freun­din ras­sis­tisch aus­fäl­lig gewor­den war. Josef S. flüch­te­te nach der Tat und wur­de weni­ge Stun­den spä­ter wegen Mord­ver­suchs ver­haf­tet. Am Don­ners­tag, 7. März, fand der Pro­zess gegen Josef S. und sei­ne Frau statt. Die Ankla­ge lau­te­te auf absicht­li­che schwe­re Kör­per­ver­let­zung und unter­las­se­ne Hilfeleistung.

Der „Kurier“ gibt in sei­nem Bericht über den Pro­zess auch die Beob­ach­tung von Zeu­gen wie­der, die Josef S., den Täter, bei fol­gen­dem Dia­log mit sei­ner Frau gehört haben, nach­dem er die Frau auf das Gleis gesto­ßen hat:

„Zeu­gen wol­len gese­hen haben, wie er davor auf die Anzei­ge­ta­fel geschaut und dann zu sei­ner Frau gesagt hat: „In drei Minu­ten ist alles vor­bei, dann lauf.“”

Fahr­gäs­te haben aller­dings den Not­stopp aus­ge­löst, mit dem die ankom­men­de U‑Bahn recht­zei­tig abge­bremst wer­den konn­te. Josef S. – so die Staats­an­walt­schaft auf­grund der Aus­wer­tung der Über­wa­chungs­ka­me­ra – hat beim Stoß „Anlauf genom­men“ und die Frau „mit Schwung gesto­ßen“. Die Rich­te­rin ent­schied in ihrem Urteil den­noch , dass eine absicht­lich her­bei­ge­führ­te schwe­re Kör­per­ver­let­zung nicht nach­weis­bar sei und ver­ur­teil­te Josef S. zu der skan­da­lös mil­den Stra­fe von einem Jahr beding­ter Haft.

Die Ankla­ge gegen die Frau des Täters, die über die schwer ver­letzt (Fer­sen­bein­bruch) auf dem U‑Bahn-Gleis lie­gen­de Frau geur­teilt hat­te „Die Nege­rin simu­liert nur“, wegen unter­las­se­ner Hil­fe­leis­tung wur­de über­haupt fallengelassen.

Wäh­rend des Pro­zes­ses bzw. nach dem Urteil kam es zu Unmuts­äu­ße­run­gen gegen das Urteil, das von fast allen Medi­en als „mild“ bzw. „zu mild“ beur­teilt wur­de. Deut­li­che Kom­men­ta­re zu dem Urteil gab es in der „Pres­se“ („Ein Urteil, das auf­regt“) , vom Jus­tiz­spre­cher der Grü­nen, Albert Stein­hau­ser und von der Black Com­mu­ni­ty , die Ent­set­zen und Zorn über das Fehl­ur­teil gegen den ras­sis­ti­schen Gewalt­tä­ter äußer­te und auch die Vor­gangs­wei­se von Jus­tiz und Exe­ku­ti­ve gegen­über den über das Urteil Pro­tes­tie­ren­den kritisierte 

Die Staats­an­walt­schaft hat gegen das Urteil Beru­fung eingelegt.