Der „Kurier“ gibt in seinem Bericht über den Prozess auch die Beobachtung von Zeugen wieder, die Josef S., den Täter, bei folgendem Dialog mit seiner Frau gehört haben, nachdem er die Frau auf das Gleis gestoßen hat:
„Zeugen wollen gesehen haben, wie er davor auf die Anzeigetafel geschaut und dann zu seiner Frau gesagt hat: „In drei Minuten ist alles vorbei, dann lauf.“”
Fahrgäste haben allerdings den Notstopp ausgelöst, mit dem die ankommende U‑Bahn rechtzeitig abgebremst werden konnte. Josef S. – so die Staatsanwaltschaft aufgrund der Auswertung der Überwachungskamera – hat beim Stoß „Anlauf genommen“ und die Frau „mit Schwung gestoßen“. Die Richterin entschied in ihrem Urteil dennoch , dass eine absichtlich herbeigeführte schwere Körperverletzung nicht nachweisbar sei und verurteilte Josef S. zu der skandalös milden Strafe von einem Jahr bedingter Haft.
Die Anklage gegen die Frau des Täters, die über die schwer verletzt (Fersenbeinbruch) auf dem U‑Bahn-Gleis liegende Frau geurteilt hatte „Die Negerin simuliert nur“, wegen unterlassener Hilfeleistung wurde überhaupt fallengelassen.
Während des Prozesses bzw. nach dem Urteil kam es zu Unmutsäußerungen gegen das Urteil, das von fast allen Medien als „mild“ bzw. „zu mild“ beurteilt wurde. Deutliche Kommentare zu dem Urteil gab es in der „Presse“ („Ein Urteil, das aufregt“) , vom Justizsprecher der Grünen, Albert Steinhauser und von der Black Community , die Entsetzen und Zorn über das Fehlurteil gegen den rassistischen Gewalttäter äußerte und auch die Vorgangsweise von Justiz und Exekutive gegenüber den über das Urteil Protestierenden kritisierte
Die Staatsanwaltschaft hat gegen das Urteil Berufung eingelegt.