Nur der Witiko-Bund war noch schneller als Gericht und Ermittlungsbehörden! Schon kurz nachdem am 8. Jänner die Medien über die Verhaftung des ehemaligen Linzer FPÖ-Gemeinderats berichteten, war es vorbei mit seiner Vorsitzführung im Witiko-Bund, der seither von den zwei stellvertretenden Vorsitzenden Manfred Haimbuchner, Landesrat und Vorsitzender der FPÖ in OÖ, und dem Linzer FPÖ-Gemeinderat Horst – Rudolf Übelacker geführt wird. Zwölf Jahre lang –bis zum Jahr 2009 – hatte der Angeklagte – die FPÖ im Linzer Gemeinderat vertreten und dann – erfolglos – einen Vorzugsstimmenwahlkampf versucht.
Laut Anklage hat H. Kriegsmaterial besessen und anderen Leuten Waffen verkauft. Ihm wurde vorgeworfen, seit 2010 unter anderem 30 Faustfeuerwaffen, eine Pumpgun und eine Handgranate vor allem ins Ausland verkauft zu haben. Der Angeklagte gab sich in diesem Punkt der Anklage weitgehend geständig: „Für mich waren Waffen was ganz Normales, ich hab mir nichts dabei gedacht“. Als Motiv für den schwunghaften Waffenhandel gab er Schulden in der Höhe von 100.000 Euro an.
oe24.at — FPÖler als Waffen-Dealer
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Vor Gericht ging es aber nicht nur um den Waffenhandel, sondern auch um den Vorwurf der versuchten Nötigung. Der Ex-FPÖ-Gemeinderat soll eine Bekannte, die Mitwisserin der Waffendeals war, schwer bedroht haben. Wenn sie nicht den Mund halte, dann kenne er schon Leute, die sie zum Schweigen bringen würden. In der Erinnerung der Frau hat er damit gedroht, dass „die Russenmafia gleich bezahlt“ sei.
Die schwer verängstigte Frau sagte erst aus, nachdem Robert H. auf ihren Wunsch den Gerichtssaal verlassen musste (Kurier OÖ, 20.2.13).
Der Angeklagte leugnete in diesem Punkt jeden Verantwortung: „Ich bekenne mich grundsätzlich schuldig, die Frau B. habe ich aber nicht bedroht. Sie will sich an mir nur rächen“.
Der Staatsanwalt warf ihm in seinem Schlussplädoyer vor, nur das unbedingt Notwendige zuzugeben, bezeichnete den Schweizer Abnehmer als „einen von der unguten Sorte“ und forderte eine teilbedingte Freiheitsstrafe: “Waffen verkauft man, um Leute damit zu töten – das muss man berücksichtigen“ (Kurier OÖ, 20.2.13).
Das Urteil gegen Robert H. – 15 Monate Haft, davon fünf unbedingt – bezog sich auch auf die versuchte Nötigung, ist aber noch nicht rechtskräftig.
⇒ OÖN — Ex-FPÖ-Politiker als Waffenschieber verurteilt: Fünf Monate Gefängnis