Linz: Waffen, Witiko und die russische Mafia

Das ging aber flott! Der frühere Linz­er Gemein­der­at und Vor­sitzende des Witiko-Bun­des Robert H. musste sich am Dien­stag, 19. Feb­ru­ar, wegen ille­galen Waf­fen­han­dels und ver­suchter Nöti­gung vor dem Lan­des­gericht in Linz ver­ant­worten. Der pen­sion­ierte Beruf­s­sol­dat war im Dezem­ber bei dem Ver­such, in Lus­te­nau einem Schweiz­er acht Glock-Pis­tolen zu verkaufen, festgenom­men wor­den.

Nur der Witiko-Bund war noch schneller als Gericht und Ermit­tlungs­be­hör­den! Schon kurz nach­dem am 8. Jän­ner die Medi­en über die Ver­haf­tung des ehe­ma­li­gen Linz­er FPÖ-Gemein­der­ats berichteten, war es vor­bei mit sein­er Vor­sitzführung im Witiko-Bund, der sei­ther von den zwei stel­lvertre­tenden Vor­sitzen­den Man­fred Haim­buch­n­er, Lan­desrat und Vor­sitzen­der der FPÖ in OÖ, und dem Linz­er FPÖ-Gemein­der­at Horst – Rudolf Übelack­er geführt wird. Zwölf Jahre lang –bis zum Jahr 2009 – hat­te der Angeklagte – die FPÖ im Linz­er Gemein­der­at vertreten und dann – erfol­g­los – einen Vorzugsstim­men­wahlkampf versucht.

Laut Anklage hat H. Kriegs­ma­te­r­i­al besessen und anderen Leuten Waf­fen verkauft. Ihm wurde vorge­wor­fen, seit 2010 unter anderem 30 Faust­feuer­waf­fen, eine Pump­gun und eine Hand­granate vor allem ins Aus­land verkauft zu haben. Der Angeklagte gab sich in diesem Punkt der Anklage weit­ge­hend geständig: „Für mich waren Waf­fen was ganz Nor­males, ich hab mir nichts dabei gedacht“. Als Motiv für den schwung­haften Waf­fen­han­del gab er Schulden in der Höhe von 100.000 Euro an.


oe24.at — FPÖler als Waffen-Dealer
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Vor Gericht ging es aber nicht nur um den Waf­fen­han­del, son­dern auch um den Vor­wurf der ver­sucht­en Nöti­gung. Der Ex-FPÖ-Gemein­der­at soll eine Bekan­nte, die Mitwisserin der Waf­fend­eals war, schw­er bedro­ht haben. Wenn sie nicht den Mund halte, dann kenne er schon Leute, die sie zum Schweigen brin­gen wür­den. In der Erin­nerung der Frau hat er damit gedro­ht, dass „die Russen­mafia gle­ich bezahlt“ sei.

Die schw­er verängstigte Frau sagte erst aus, nach­dem Robert H. auf ihren Wun­sch den Gerichtssaal ver­lassen musste (Kuri­er OÖ, 20.2.13).

Der Angeklagte leugnete in diesem Punkt jeden Ver­ant­wor­tung: „Ich bekenne mich grund­sät­zlich schuldig, die Frau B. habe ich aber nicht bedro­ht. Sie will sich an mir nur rächen“.

Der Staat­san­walt warf ihm in seinem Schlussplä­doy­er vor, nur das unbe­d­ingt Notwendi­ge zuzugeben, beze­ich­nete den Schweiz­er Abnehmer als „einen von der unguten Sorte“ und forderte eine teilbe­d­ingte Frei­heitsstrafe: “Waf­fen verkauft man, um Leute damit zu töten – das muss man berück­sichti­gen“ (Kuri­er OÖ, 20.2.13).

Das Urteil gegen Robert H. – 15 Monate Haft, davon fünf unbe­d­ingt – bezog sich auch auf die ver­suchte Nöti­gung, ist aber noch nicht rechtskräftig.

OÖN — Ex-FPÖ-Poli­tik­er als Waf­fen­schieber verurteilt: Fünf Monate Gefängnis