Ried/Braunau (OÖ): Wiederbetätigung ohne Rauchgranate

Die medi­ale Berichter­stat­tung über den NS-Wieder­betä­ti­gung­sprozess, der am 5. Feb­ru­ar vor dem Lan­des­gericht Ried im Innkreis abge­han­delt wurde, ergibt einst­weilen ein etwas merk­würdi­ges Bild. Drei jun­gen Innviertlern aus Brau­nau wurde unter anderem vorge­wor­fen, eine Bomben­dro­hung geäußert zu haben. Der Wurf ein­er Rauch­granate bei ein­er antifaschis­tis­chen Demo war allerd­ings nicht angeklagt.

Die Anklage nach dem NS-Ver­bots­ge­setz warf den drei jun­gen Innviertlern im Alter von 18 bis 21 Jahren vor, eine Bomben­dro­hung gegen die Bewohn­er eines mehrheitlich von Migran­tInnen bewohn­ten Haus­es geäußert und ein­schlägiges Mate­r­i­al besessen zu haben. Öffentlich waren sie mit Gürteln unter­wegs, auf denen der SS-Leit­spruch „Meine Ehre heißt Treue“ bzw. „Heil Hitler“ auf den Schnallen zu lesen war. Auch ein­schlägige T‑Shirts und CDs wur­den bei ihnen gefunden.

Vor Gericht deklar­i­erten sich die Angeklagten als „Rechte“, die keine Aus­län­der und Juden mögen: „Sie mussten allerd­ings eingeste­hen, dass sie keine Juden per­sön­lich ken­nen“, berichtet die APA. Die Vertei­di­gung beze­ich­nete die Tat­en als „braune Dummheit“, das Ver­bots­ge­setz als „nicht mehr zeit­gemäß“ und für den vor­liegen­den Fall nicht geeignet.

Die Geschwore­nen sahen das anders und befan­den die Angeklagten für schuldig. Alle drei erhiel­ten bed­ingte Frei­heitsstrafen von sechs Monat­en, zwei der Urteile sind schon rechtskräftig.

Warum die Störak­tion gegen eine antifaschis­tis­che Demo in Braunau/Inn im April 2012, bei der eine Rauch­granate gegen Ende der Ver­anstal­tung auf das Podi­um gewor­fen wurde, nicht abge­han­delt wurde, ist aus der Berichter­stat­tung nicht ersichtlich. Das Trio hat­te zwei Stück Rauch­granat­en in Deutsch­land erwor­ben und eine davon bei der Antifa-Demo gewor­fen. Die APA-Mel­dung, die auf derstandard.at nachzule­sen ist, macht den Vor­fall noch rät­sel­hafter. Bei der Antifa-Kundge­bung „wur­den sie von der Polizei kon­trol­liert, worauf sie nicht mehr den Mut hat­ten, sie zu benützen. Erst nach Ende der Ver­anstal­tung war­fen sie die Granate auf die Bühne“.

Soll das heißen, dass die Polizei die Rauch­granate zwar ent­deckt, aber nicht abgenom­men hat ?