Ried/Braunau (OÖ): Wiederbetätigung ohne RauchgranateLesezeit: 2 Minuten

Die media­le Bericht­erstat­tung über den NS-Wie­­der­­be­­tä­­ti­­gungs­­­pro­­zess, der am 5. Febru­ar vor dem Lan­des­ge­richt Ried im Inn­kreis abge­han­delt wur­de, ergibt einst­wei­len ein etwas merk­wür­di­ges Bild. Drei jun­gen Inn­viert­lern aus Brau­nau wur­de unter ande­rem vor­ge­wor­fen, eine Bom­ben­dro­hung geäu­ßert zu haben. Der Wurf einer Rauch­gra­na­te bei einer anti­fa­schis­ti­schen Demo war aller­dings nicht ange­klagt. Die Ankla­ge nach dem NS-Verbotsgesetz […]

6. Feb 2013

Die Ankla­ge nach dem NS-Ver­bots­ge­setz warf den drei jun­gen Inn­viert­lern im Alter von 18 bis 21 Jah­ren vor, eine Bom­ben­dro­hung gegen die Bewoh­ner eines mehr­heit­lich von Migran­tIn­nen bewohn­ten Hau­ses geäu­ßert und ein­schlä­gi­ges Mate­ri­al beses­sen zu haben. Öffent­lich waren sie mit Gür­teln unter­wegs, auf denen der SS-Leit­spruch „Mei­ne Ehre heißt Treue“ bzw. „Heil Hit­ler“ auf den Schnal­len zu lesen war. Auch ein­schlä­gi­ge T‑Shirts und CDs wur­den bei ihnen gefunden.

Vor Gericht dekla­rier­ten sich die Ange­klag­ten als „Rech­te“, die kei­ne Aus­län­der und Juden mögen: „Sie muss­ten aller­dings ein­ge­ste­hen, dass sie kei­ne Juden per­sön­lich ken­nen“, berich­tet die APA. Die Ver­tei­di­gung bezeich­ne­te die Taten als „brau­ne Dumm­heit“, das Ver­bots­ge­setz als „nicht mehr zeit­ge­mäß“ und für den vor­lie­gen­den Fall nicht geeignet.

Die Geschwo­re­nen sahen das anders und befan­den die Ange­klag­ten für schul­dig. Alle drei erhiel­ten beding­te Frei­heits­stra­fen von sechs Mona­ten, zwei der Urtei­le sind schon rechtskräftig.

War­um die Stör­ak­ti­on gegen eine anti­fa­schis­ti­sche Demo in Braunau/Inn im April 2012, bei der eine Rauch­gra­na­te gegen Ende der Ver­an­stal­tung auf das Podi­um gewor­fen wur­de, nicht abge­han­delt wur­de, ist aus der Bericht­erstat­tung nicht ersicht­lich. Das Trio hat­te zwei Stück Rauch­gra­na­ten in Deutsch­land erwor­ben und eine davon bei der Anti­fa-Demo gewor­fen. Die APA-Mel­dung, die auf derstandard.at nach­zu­le­sen ist, macht den Vor­fall noch rät­sel­haf­ter. Bei der Anti­fa-Kund­ge­bung „wur­den sie von der Poli­zei kon­trol­liert, wor­auf sie nicht mehr den Mut hat­ten, sie zu benüt­zen. Erst nach Ende der Ver­an­stal­tung war­fen sie die Gra­na­te auf die Büh­ne“.

Soll das hei­ßen, dass die Poli­zei die Rauch­gra­na­te zwar ent­deckt, aber nicht abge­nom­men hat ? 

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