Die Anklage nach dem NS-Verbotsgesetz warf den drei jungen Innviertlern im Alter von 18 bis 21 Jahren vor, eine Bombendrohung gegen die Bewohner eines mehrheitlich von MigrantInnen bewohnten Hauses geäußert und einschlägiges Material besessen zu haben. Öffentlich waren sie mit Gürteln unterwegs, auf denen der SS-Leitspruch „Meine Ehre heißt Treue“ bzw. „Heil Hitler“ auf den Schnallen zu lesen war. Auch einschlägige T‑Shirts und CDs wurden bei ihnen gefunden.
Vor Gericht deklarierten sich die Angeklagten als „Rechte“, die keine Ausländer und Juden mögen: „Sie mussten allerdings eingestehen, dass sie keine Juden persönlich kennen“, berichtet die APA. Die Verteidigung bezeichnete die Taten als „braune Dummheit“, das Verbotsgesetz als „nicht mehr zeitgemäß“ und für den vorliegenden Fall nicht geeignet.
Die Geschworenen sahen das anders und befanden die Angeklagten für schuldig. Alle drei erhielten bedingte Freiheitsstrafen von sechs Monaten, zwei der Urteile sind schon rechtskräftig.
Warum die Störaktion gegen eine antifaschistische Demo in Braunau/Inn im April 2012, bei der eine Rauchgranate gegen Ende der Veranstaltung auf das Podium geworfen wurde, nicht abgehandelt wurde, ist aus der Berichterstattung nicht ersichtlich. Das Trio hatte zwei Stück Rauchgranaten in Deutschland erworben und eine davon bei der Antifa-Demo geworfen. Die APA-Meldung, die auf derstandard.at nachzulesen ist, macht den Vorfall noch rätselhafter. Bei der Antifa-Kundgebung „wurden sie von der Polizei kontrolliert, worauf sie nicht mehr den Mut hatten, sie zu benützen. Erst nach Ende der Veranstaltung warfen sie die Granate auf die Bühne“.
Soll das heißen, dass die Polizei die Rauchgranate zwar entdeckt, aber nicht abgenommen hat ?