Erkennbar beeindruckt beginnt die Besuchertruppe ihren Besuchsbericht mit Impressionen vom Winter: „Der Winter hat das Ostmärkerland noch fest im Griff. Allenortens liegt Schnee, die Haupt- und Bundesstraßen sind frei, auf den abseits gelegenen Wegen sieht es dagegen nicht ganz so rutschfest aus.“
Kalt ist es also in der „Ostmark“ – wenn das nicht schon eine gelungene Allegorie auf das Verbotsgesetz ist, das Wolfgang Fröhlich schon einige Jahre in der Strafanstalt festhält! Jetzt aber ist Fröhlich „guter Hoffnung“, dass er im März 2013 über die Drittelregelung vorzeitig aus der Haft entlassen wird. „Seine Führung ist, das bestreitet keiner, vorbildlich“, wollen die Besucher wissen. Da könnte der Eindruck täuschen, selbst wenn die folgende Beobachtung stimmen sollte: „Wolfgang Fröhlich ist und bleibt ein Einzelkämpfer, ein Überzeugungstäter, (…) einer, der über das Thema der zeitgenössischen Abhandlung des Holocaust so lustig erzählen kann, daß selbst die Wärter nicht anders können als hier und da mal ob seiner Ausführungen zu schmunzeln.“
Auch wenn da Wärter bei Fröhlichs „lustigen” Erzählungen über den Holocaust schmunzeln und ihn – so wie die Neonazi-Schreiberlinge – für einen „Pfundskerl“ halten sollten, „der mit Humor und Witz diese teuflische Knechtung des deutschen Volkes auf die Hörner nimmt“, bleibt da ein kleines Problem, das die Vorfreude dämpfen könnte. Fröhlich stand zuletzt im Juni 2012 vor Gericht, weil er zusammen mit Willibald K., der als Haupttäter zu weiteren sieben Jahren verurteilt wurde, in der Haft anderen Häftlingen gegen Geld eine Haftzeitverkürzung versprochen hatte. Das Geld der Mithäftlinge wurde abkassiert, die Haftverkürzung blieb aus. Fröhlich wurde zwar schuldig gesprochen, das Gericht sah aber von der Verhängung einer Zusatzstrafe ab. Eine „vorbildliche Führung“ sieht jedenfalls anders aus.
➡️ „Vom Revisionisten zum Betrüger“
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