Fröhlich hatte Besuch

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Wolf­gang Fröh­lich (60), ehe­ma­li­ger Bezirks­rat der FPÖ in Wien und mehr­fach ver­ur­teil­ter Holo­caust-Leug­ner, sitzt der­zeit sei­ne Haft­stra­fe in der Jus­tiz­an­stalt Stein bei Krems ab. Dort hat er jüngst Besuch von Neo­na­zis erhal­ten, die dann ganz brav ihren Erleb­nis­auf­satz für „Altermedia“-Deutschland nie­der­ge­schrie­ben haben.

Erkenn­bar beein­druckt beginnt die Besu­cher­trup­pe ihren Besuchs­be­richt mit Impres­sio­nen vom Win­ter: „Der Win­ter hat das Ost­mär­ker­land noch fest im Griff. Allen­or­tens liegt Schnee, die Haupt- und Bun­des­stra­ßen sind frei, auf den abseits gele­ge­nen Wegen sieht es dage­gen nicht ganz so rutsch­fest aus.“

Kalt ist es also in der „Ost­mark“ – wenn das nicht schon eine gelun­ge­ne Alle­go­rie auf das Ver­bots­ge­setz ist, das Wolf­gang Fröh­lich schon eini­ge Jah­re in der Straf­an­stalt fest­hält! Jetzt aber ist Fröh­lich „guter Hoff­nung“, dass er im März 2013 über die Drit­tel­re­ge­lung vor­zei­tig aus der Haft ent­las­sen wird. „Sei­ne Füh­rung ist, das bestrei­tet kei­ner, vor­bild­lich“, wol­len die Besu­cher wis­sen. Da könn­te der Ein­druck täu­schen, selbst wenn die fol­gen­de Beob­ach­tung stim­men soll­te: „Wolf­gang Fröh­lich ist und bleibt ein Ein­zel­kämp­fer, ein Über­zeu­gungs­tä­ter, (…) einer, der über das The­ma der zeit­ge­nös­si­schen Abhand­lung des Holo­caust so lus­tig erzäh­len kann, daß selbst die Wär­ter nicht anders kön­nen als hier und da mal ob sei­ner Aus­füh­run­gen zu schmunzeln.“

Auch wenn da Wär­ter bei Fröh­lichs „lus­ti­gen” Erzäh­lun­gen über den Holo­caust schmun­zeln und ihn – so wie die Neo­na­zi-Schrei­ber­lin­ge – für einen „Pfunds­kerl“ hal­ten soll­ten, „der mit Humor und Witz die­se teuf­li­sche Knech­tung des deut­schen Vol­kes auf die Hör­ner nimmt“, bleibt da ein klei­nes Pro­blem, das die Vor­freu­de dämp­fen könn­te. Fröh­lich stand zuletzt im Juni 2012 vor Gericht, weil er zusam­men mit Wil­li­bald K., der als Haupt­tä­ter zu wei­te­ren sie­ben Jah­ren ver­ur­teilt wur­de, in der Haft ande­ren Häft­lin­gen gegen Geld eine Haft­zeit­ver­kür­zung ver­spro­chen hat­te. Das Geld der Mit­häft­lin­ge wur­de abkas­siert, die Haft­ver­kür­zung blieb aus. Fröh­lich wur­de zwar schul­dig gespro­chen, das Gericht sah aber von der Ver­hän­gung einer Zusatz­stra­fe ab. Eine „vor­bild­li­che Füh­rung“ sieht jeden­falls anders aus.

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