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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Oberpullendorf/B: Hitler in der Disco

Vor­fäl­le wie die­ser wer­den in der Regel nur dann bekannt, wenn sie vor Gericht abge­han­delt und in einer Zei­tung berich­tet wer­den. In die­sem Fall berich­tet die „BVZ“ (15.1.13) über das Schwur­ge­richts­ver­fah­ren gegen einen Mann aus dem Bezirk Ober­pul­len­dorf, der vor rund einem Jahr in einer Dis­co NS-Paro­len von sich gege­ben hatte.

22. Jan. 2013

In der Nacht vom 21. auf 22. Febru­ar 2012, kurz vor der Sperr­stun­de, begann sich der Mann (38) sei­ner Ober­klei­dung zu ent­le­di­gen, hob dann mit nack­ten Ober­kör­per die Hand zum Hit­ler­gruß, rief die übli­chen Paro­len und dazu noch „Wo sind die Juden zum Ver­ga­sen?” Zu die­sem Zeit­punkt befan­den sich noch rund 20 Per­so­nen in dem Lokal.

Bei einer Haus­durch­su­chung fan­den die Beam­ten eine Fla­sche Wein mit Hit­ler-Por­trät und auf dem Lap­top „ein­schlä­gi­ge Mate­ria­li­en, aus denen her­vor­geht, dass sich der Ange­klag­te dem natio­nal­so­zia­lis­ti­schen Gedan­ken­gut ver­bun­den fühlt“, so der Staatsanwalt.

Der Ange­klag­te ver­such­te es mit den übli­chen Aus­re­den: An sei­nen Auf­tritt in der Dis­co kön­ne er sich nicht erin­nern, da er stark alko­ho­li­siert gewe­sen sei, die am Lap­top sicher­ge­stell­ten Fotos und Lie­der ken­ne er nicht. „Bedeu­tet das, dass die­se Datei­en von Ihrer Gat­tin oder Ihren Töch­tern sind?“, frag­te die Rich­te­rin laut „BVZ“.

Die Ant­wort des Ange­klag­ten, der als grund­sätz­lich gestän­dig beschrie­ben wird, ist nicht bekannt. Jeden­falls beteu­er­te er: „Es wird sicher nicht mehr vor­kom­men.” Das Geschwo­re­nen­ge­richt gab ihm die­se Chan­ce: Die Geschwo­re­nen spra­chen ihn schul­dig, das Gericht setz­te die Stra­fe mit vier Mona­ten bedingt an. Die Staats­an­walt­schaft kün­dig­te Beru­fung an, das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.

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Schlagwörter: Burgenland | Hitlergruß | Neonazismus/Neofaschismus | Verbotsgesetz | Wiederbetätigung

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