Bregenz/Feldkirch: Auch der Bruder ein Neonazi

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Im Novem­ber war der Jün­ge­re (17) dran, jetzt stand der älte­re Bru­der (20) vor Gericht. Auch wegen NS-Wie­der­be­tä­ti­gung, und das nicht zum ers­ten Mal. Er hat­te sich schon zuvor vier­fach ein­schlä­gig betä­tigt. Das wirk­te sich nicht posi­tiv auf das Straf­aus­maß aus.

Wäh­rend er im Som­mer die­ses Jah­res zu sei­ner Arbeits­stel­le fuhr, zeig­te der jun­ge Mann, der in Kurz­ho­se unter­wegs war, nicht nur sei­ne Wadeln her, son­dern auch die dar­auf ein­gra­vier­ten Tat­toos mit SS-Runen. Mit­rei­sen­de hiel­ten die ein­schlä­gi­gen Wadeln auf Fotos fest – es kam zur Anzeige.

Vor Gericht zeig­te der Bau­ar­bei­ter „wenig Reue“, fand die APA (13.12.2012). Er gab zu, dass sich die Vor­fäl­le so ereig­net hat­ten und wuss­te auch um die Straf­bar­keit Bescheid – kein Wun­der, er ver­füg­te ja schon über reich­lich ein­schlä­gi­ge Erfah­rung! Bei einer Haus­durch­su­chung wur­den Pos­ter von Blood & Honour, sol­che mit dem Reichs­ad­ler und Nazi-Musik gefunden.

Blood & Honour war in Vor­arl­berg jah­re­lang offen aktiv, hat­te sich als Motor­rad­freun­de Boden­see dann ver­eins­mä­ßig orga­ni­siert und war, nach­dem es im Febru­ar 2009 zu einer Mes­ser­ste­che­rei mit einem Toten zwi­schen den „Motor­rad­freun­den“ und den „Out­si­dern“ gekom­men war, behörd­lich ver­bo­ten worden.

Für den Bau­ar­bei­ter bedeu­te­te sei­ne uner­müd­li­che ein­schlä­gi­ge Akti­vi­tät samt SS-Wadeln, dass ihn das Schwur­ge­richt für schul­dig im Sin­ne der Ankla­ge fand. Ergeb­nis: ein Jahr unbe­ding­te Haft und Wider­ruf der zuletzt bedingt aus­ge­spro­che­nen Haft­stra­fe von vier Mona­ten: ins­ge­samt also 16 Mona­te unbe­dingt. Der Ange­klag­te erbat sich Bedenk­zeit – das Urteil ist daher noch nicht rechtskräftig.