Während er im Sommer dieses Jahres zu seiner Arbeitsstelle fuhr, zeigte der junge Mann, der in Kurzhose unterwegs war, nicht nur seine Wadeln her, sondern auch die darauf eingravierten Tattoos mit SS-Runen. Mitreisende hielten die einschlägigen Wadeln auf Fotos fest – es kam zur Anzeige.
Vor Gericht zeigte der Bauarbeiter „wenig Reue“, fand die APA (13.12.2012). Er gab zu, dass sich die Vorfälle so ereignet hatten und wusste auch um die Strafbarkeit Bescheid – kein Wunder, er verfügte ja schon über reichlich einschlägige Erfahrung! Bei einer Hausdurchsuchung wurden Poster von Blood & Honour, solche mit dem Reichsadler und Nazi-Musik gefunden.
Blood & Honour war in Vorarlberg jahrelang offen aktiv, hatte sich als Motorradfreunde Bodensee dann vereinsmäßig organisiert und war, nachdem es im Februar 2009 zu einer Messerstecherei mit einem Toten zwischen den „Motorradfreunden“ und den „Outsidern“ gekommen war, behördlich verboten worden.
Für den Bauarbeiter bedeutete seine unermüdliche einschlägige Aktivität samt SS-Wadeln, dass ihn das Schwurgericht für schuldig im Sinne der Anklage fand. Ergebnis: ein Jahr unbedingte Haft und Widerruf der zuletzt bedingt ausgesprochenen Haftstrafe von vier Monaten: insgesamt also 16 Monate unbedingt. Der Angeklagte erbat sich Bedenkzeit – das Urteil ist daher noch nicht rechtskräftig.