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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Lesezeit: 2 Minuten

Ried-Linz: 2 Jahre für Facebook-Wiederbetätiger

Das Oberlandesgericht Linz hat am 12.12. das Urteil gegen einen 32-jährigen Innviertler wegen NS-Wiederbetätigung bestätigt. Der Angeklagte war schon 2011 vor Gericht gestanden, damals aber von den Geschworenen freigesprochen worden. Seine Ausreden waren allerdings ziemlich einfältig.

13. Dez. 2012

Seine Postings auf Facebook zeichnete er häufig mit „88“. In der Erstverhandlung 2011 und auch bei der wegen Rechtsirrtum der Geschworenen neu angesetzten Verhandlung im April 2012 versuchte er es noch mit Blödstellen. Die „88“ sei für ihn ein „Glückssymbol“ bzw. ein „BB“ gewesen, das für „Bye Bye“ stehen sollte.

Nachdem ihn das Landesgericht Ried im April 2012 bei der Neuverhandlung trotzdem der Wiederbetätigung für schuldig befunden und zu zwei Jahren Haft, davon sechs Monate unbedingt, verurteilt hatte, ging er in die Berufung.

Vor dem Oberlandesgericht zog er seine Interpretation von „88“ zurück und gab sich geläutert. Der Angeklagte, der bis vor drei Jahren noch Mitglied von „Blood & Honour“ gewesen ist, hoffte so offensichtlich auf eine Strafmilderung: „Ich muss nicht eingesperrt werden, um geläutert zu werden“ (APA, 12.12.12) und: „Es war ein Blödsinn.“

Es war ziemlich viel Nazi-Schwachsinn, den M.Z. von sich gegeben hatte: „Sei herzeigen dem Volke, sei Feind seinen Feinden.“ Diesen Spruch hat er sich von der überzeugten Nazi-Tante und Antisemitin Mathilde Ludendorff geborgt – anderes wie z.B. „88 aus Braunau“ , „Demokraten –pfui Teufel! Das übel der zeit 88″, das tiefsinnige „Rache mit Strache“ und antisemitische Sprüche gehen auf sein Konto.

Der Innviertler war bestens vernetzt mit der Neonazi-Szene – nicht nur im Innviertel! Salzburger und bayrische Neonazis zählten ihn ebenso zu ihren Freunden wie die „Kameradschaft Heimatfront“ aus Niederösterreich.

Das Oberlandesgericht Linz bestätigte das Urteil der Erstinstanz: Es bleibt bei den zwei Jahren, davon sechs Monate unbedingt.

Etwas ist noch nachzutragen: Meldungen an die Mailbox des Innenministeriums wegen NS-Wiederbetätigung blieben offensichtlich unbeachtet, erst die Anzeige eines Kriminalbeamten brachte die Ermittlungen in Gang.

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Schlagwörter: Anzeige | Blood & Honour/Combat 18 | Kamerad-/Bruderschaften | Neonazismus/Neofaschismus | Oberösterreich | Verbotsgesetz | Wiederbetätigung

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