Seine Postings auf Facebook zeichnete er häufig mit „88“. In der Erstverhandlung 2011 und auch bei der wegen Rechtsirrtum der Geschworenen neu angesetzten Verhandlung im April 2012 versuchte er es noch mit Blödstellen. Die „88“ sei für ihn ein „Glückssymbol“ bzw. ein „BB“ gewesen, das für „Bye Bye“ stehen sollte. Aha!
Nachdem ihn das Landesgericht Ried im April 12 bei der Neuverhandlung trotzdem der Wiederbetätigung für schuldig befunden und zu zwei Jahren Haft, davon 6 Monate unbedingt, verurteilt hatte, ging er in die Berufung.
Vor dem Oberlandesgericht zog er seine Interpretation von „88“ zurück und gab sich geläutert. Der Angeklagte, der bis vor drei Jahren noch Mitglied von „Blood & Honour“ gewesen ist, hoffte so offensichtlich auf eine Strafmilderung: „Ich muss nicht eingesperrt werden, um geläutert zu werden“ (APA, 12.12.12)und: “Es war ein Blödsinn“. Es war ziemlich viel Nazi-Schwachsinn, den der gute M.Z. da von sich gegeben hat: “Sei herzeigen dem Volke, sei Feind seinen Feinden“. Diesen Spruch hat er sich von der überzeugten Nazi-Tante und Antisemitin Mathilde Ludendorff geborgt – anderes wie z.B. „88 aus Braunau“ , „Demokraten –pfui Teufel! Das übel der zeit 88”, das tiefsinnige „Rache mit Strache“ und antisemitische Sprüche gehen auf sein Konto.
Der gute Mann war bestens vernetzt mit der Neonazi-Szene – nicht nur im Innviertel! Salzburger und bayrische Neonazis zählten ihn ebenso zu ihren Freunden wie die „Kameradschaft Heimatfront“ aus Niederösterreich.
Das Oberlandesgericht Linz bestätigte das Urteil der Erstinstanz: es bleibt bei den zwei Jahren bzw. 6 Monaten davon unbedingt.
Etwas ist noch nachzutragen: Meldungen an die Mailbox des Innenministeriums wegen NS-Wiederbetätigung blieben offensichtlich unbeachtet – erst die Anzeige eines Kriminalbeamten brachte die Ermittlungen in Gang.