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Feldkirch: Ex-Polizist wegen Verhetzung verurteilt

Het­zen wird straf­recht­lich belangt – das gilt zumin­dest für Vor­arl­berg. Mit einer Rei­he von Straf­pro­zes­sen hat die Vor­arl­ber­ger Jus­tiz in den letz­ten Wochen klar­ge­macht, dass sie kei­ne bil­li­gen Aus­re­den akzep­tiert. Jetzt hat es einen pen­sio­nier­ten Poli­zis­ten erwischt. Der 56-Jäh­ri­­ge argu­men­tier­te vor Gericht, dass es sei­ner beruf­li­chen Erfah­rung ent­spre­che, „dass man ange­lo­gen wird von Süd­län­dern“, berichtet […]

28. Okt 2012

Der 56-Jäh­ri­ge argu­men­tier­te vor Gericht, dass es sei­ner beruf­li­chen Erfah­rung ent­spre­che, „dass man ange­lo­gen wird von Süd­län­dern“, berich­tet vol.at. Am 21. April hat­te der Ange­klag­te zu einem Bericht über einen Straf­pro­zess in Feld­kirch ein anony­mes Pos­ting auf der Platt­form vol.at abge­setzt. Der Pro­zess rich­te­te sich gegen Ange­klag­te tür­ki­scher Her­kunft, die im Auf­trag eines Funk­tio­närs des­sen Schwa­ger ent­führ­ten und miss­han­del­ten, um so ein Gespräch mit sei­ner Frau zu erzwin­gen. Der pen­sio­nier­te Poli­zist hat­te dazu unter einem Nick­na­me gepos­tet, dass es sich bei den Beschul­dig­ten um „das übli­che Küm­mel­ge­tüm­mel“ hand­le: „Die lügen nor­ma­ler­wei­se, dass sich die Bal­ken biegen.“

Der Ver­tei­di­ger ver­such­te damit zu argu­men­tie­ren, dass dadurch die Menschwür­de nicht ver­letzt wor­den sei und zudem kei­ne näher bezeich­ne­te Volks­grup­pe gemeint gewe­sen sei. Das sah der Rich­ter anders: „Von einem Frei­spruch sind wir da sehr weit ent­fernt.” Der Ange­klag­te, der sich nicht schul­dig bekann­te, wur­de wegen Ver­het­zung zu einer teil­be­ding­ten Geld­stra­fe von 7.200 Euro ver­ur­teilt, die Hälf­te davon unbe­dingt. Der Poli­zist muss sich jetzt auch einem poli­zei­li­chen Dis­zi­pli­nar­ver­fah­ren stel­len. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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