Die Verfassungsschützer hatten im Jahr 2000 durchaus eine Ahnung vom Umfeld der 1998 untergetauchten Neonazi-Bande. Drei der vier damals Abgehörten aus dem Umfeld des NSU-Terror- Trios werden auch jetzt im NSU-Verfahren der Bundesanwaltschaft als Beschuldigte geführt.
Als im Jahr 2003 die Sprengstoffdelikte verjährten, wegen denen die Ermittlungen offiziell geführt wurden, wollte der Verfassungsschutz dennoch weiter ermitteln und plädierte dafür, die Betroffenen nicht – wie vorgeschrieben – über die Abhörmaßnahmen zu informieren. Das ist nur möglich, wenn das parlamentarische Geheimdienstgremium dieser Ausnahme zustimmt. Ob diese Zustimmung in dem geheimen Gremium gegeben wurde, ist offen. Unklar ist auch, warum der sächsische Innenminister trotz der Operation „Terzett“ bisher immer behauptet hatte, dass die sächsischen Behörden seit 2002 keinerlei Informationen über das Trio und dessen Umfeld gehabt hätten.
Mehr als kurios das Ende der Abhörmaßnahmen. Als im Jahr 2009 die sächsischen Verfassungsschützer offensichtlich keine Hoffnung mehr hatten, über die Abhörmaßnahmen an die Untergetauchten heranzukommen, wurde das Ende der Operation „Terzett“ beschlossen und damit auch – wie gesetzlich vorgeschrieben – die Information der Abgehörten. Im Oktober 2010 wurden –nach erfolglosen Versuchen, das Terror-Trio doch noch auszuforschen, um es ebenfalls über die Abhörungen zu informieren – die vier Abgehörten aus dem Umfeld über die Operation „Terzett“ benachrichtigt. Ein Jahr später flog das NSU-Trio dann auf. Im Verfahren der Bundesanwaltschaft werden mittlerweile 13 Personen als Beschuldigte geführt.