Ermittlungen gegen Martin Graf

So schnell ändert sich die Fak­ten­lage! Im ORF- Som­merge­spräch war Heinz Chris­t­ian Stra­che noch der Mei­n­ung, dass die Vor­würfe gegen Mar­tin Graf in der Stiftungsaf­färe entkräftet seien. Wenige Tage danach verkün­det die Staat­san­waltschaft Wien, dass sie gegen Mar­tin Graf wegen des Ver­dachts des schw­eren Betrugs und der Untreue ermit­tle.

Ganz so sich­er war sich Stra­che im Som­merge­spräch des ORF mit Armin Wolf vielle­icht doch nicht. Auf Nach­frage von Wolf erk­lärte er am 27. August:

„Herr Wolf, Herr Wolf, Herr Wolf! Die Vor­würfe, die ich kenne auf Basis des Mate­ri­als, das ich mir anse­hen kon­nte, das sind für mich Vor­würfe, die in der Form nicht stimmen.“

Wie darf man das ver­ste­hen? Auf Basis des Mate­ri­als, das sich Stra­che anse­hen kon­nte? Wusste Stra­che, dass er nicht alles ein­se­hen kon­nte? Wusste Stra­che etwa auch, dass strafrechtliche Ermit­tlun­gen bevorstehen?

Für Her­bert Kickl, der jet­zt anstelle seines Chefs aus­rück­en musste, um zu den Ermit­tlun­gen gegen Graf Stel­lung zu nehmen, war jeden­falls klar, dass damit „pünk­tlich zum Ende der Par­la­ments­fe­rien“ die „Jagd­sai­son“ neu eröffnet werde.

Was das Par­la­ment mit den Ermit­tlun­gen der Staat­san­waltschaft Wien zu tun haben soll, bleibt zunächst das Geheim­nis von Kickl. Denn eigentlich sollte das Par­la­ment etwas damit zu tun haben: durch die Befas­sung des Immu­nität­sauss­chuss­es, der eigentlich über den Antrag der Staat­san­waltschaft, Ermit­tlun­gen zu führen, entschei­den sollte.

2009 hat das Par­la­ment näm­lich in ein­er sehr ähn­lichen Causa über die Aufhe­bung der Immu­nität des Drit­ten Präsi­den­ten entsch­ieden und sein­er Aus­liefer­ung (=Ein­leitung von Ermit­tlun­gen) zugestimmt.

Damals hat die Staat­san­waltschaft Ermit­tlun­gen gegen Graf wegen des Ver­dachts der Untreue und der Kri­da im Zusam­men­hang mit sein­er Geschäfts­führertätigkeit bei ARC Seibers­dorf beantragt. Das Par­la­ment bzw. der Immu­nität­sauss­chuss haben damals entsch­ieden, dass kein Zusam­men­hang zwis­chen diesem Vor­wurf und der poli­tis­chen Arbeit als Abge­ord­neter beste­he (Graf war während sein­er Seibers­dorf-Zeit nicht Abge­ord­neter) und daher die Immu­nität aufzuheben sei. Die FPÖ hat­te damals heftig gegen diesen Beschluss gewet­tert, von „Polit-Mob­bing“ und „Het­zkam­pagne“ gegen Graf gesprochen und darauf bestanden, dass ein poli­tis­ch­er Zusam­men­hang gegeben sei. Der Aus­liefer­ung von Graf woll­ten die FPÖ-Man­datare damals im Auss­chuss nur unter der Bedin­gung zus­tim­men, dass ein poli­tis­ch­er Zusam­men­hang mit der Abge­ord­ne­ten­tätigkeit gegeben sei. Damit hätte sich natür­lich viel leichter die Argu­men­ta­tion mit „Jagd­sai­son“, „Het­zkam­pagne“ und „Politjus­tiz“ weit­er­führen lassen. So blieb der FPÖ damals nichts anderes übrig als davon auszuge­hen, dass sich die Vor­würfe rasch in Luft auflösen wür­den (OTS 0135 vom 26.2.2009).

Die Ermit­tlun­gen gegen Mar­tin Graf wegen des Ver­dachts der Untreue und der fahrläs­si­gen Kri­da in Sachen Seibers­dorf sind allem Anschein nach noch immer im Laufen, jet­zt kom­men neue Ermit­tlun­gen wegen des Ver­dachts des schw­eren Betrugs und der Untreue hinzu….