Ganz so sicher war sich Strache im Sommergespräch des ORF mit Armin Wolf vielleicht doch nicht. Auf Nachfrage von Wolf erklärte er am 27. August:
„Herr Wolf, Herr Wolf, Herr Wolf! Die Vorwürfe, die ich kenne auf Basis des Materials, das ich mir ansehen konnte, das sind für mich Vorwürfe, die in der Form nicht stimmen.“
Wie darf man das verstehen? Auf Basis des Materials, das sich Strache ansehen konnte? Wusste Strache, dass er nicht alles einsehen konnte? Wusste Strache etwa auch, dass strafrechtliche Ermittlungen bevorstehen?
Für Herbert Kickl, der jetzt anstelle seines Chefs ausrücken musste, um zu den Ermittlungen gegen Graf Stellung zu nehmen, war jedenfalls klar, dass damit „pünktlich zum Ende der Parlamentsferien“ die „Jagdsaison“ neu eröffnet werde.
Was das Parlament mit den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Wien zu tun haben soll, bleibt zunächst das Geheimnis von Kickl. Denn eigentlich sollte das Parlament etwas damit zu tun haben: durch die Befassung des Immunitätsausschusses, der eigentlich über den Antrag der Staatsanwaltschaft, Ermittlungen zu führen, entscheiden sollte.
2009 hat das Parlament nämlich in einer sehr ähnlichen Causa über die Aufhebung der Immunität des Dritten Präsidenten entschieden und seiner Auslieferung (=Einleitung von Ermittlungen) zugestimmt.
Damals hat die Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen Graf wegen des Verdachts der Untreue und der Krida im Zusammenhang mit seiner Geschäftsführertätigkeit bei ARC Seibersdorf beantragt. Das Parlament bzw. der Immunitätsausschuss haben damals entschieden, dass kein Zusammenhang zwischen diesem Vorwurf und der politischen Arbeit als Abgeordneter bestehe (Graf war während seiner Seibersdorf-Zeit nicht Abgeordneter) und daher die Immunität aufzuheben sei. Die FPÖ hatte damals heftig gegen diesen Beschluss gewettert, von „Polit-Mobbing“ und „Hetzkampagne“ gegen Graf gesprochen und darauf bestanden, dass ein politischer Zusammenhang gegeben sei. Der Auslieferung von Graf wollten die FPÖ-Mandatare damals im Ausschuss nur unter der Bedingung zustimmen, dass ein politischer Zusammenhang mit der Abgeordnetentätigkeit gegeben sei. Damit hätte sich natürlich viel leichter die Argumentation mit „Jagdsaison“, „Hetzkampagne“ und „Politjustiz“ weiterführen lassen. So blieb der FPÖ damals nichts anderes übrig als davon auszugehen, dass sich die Vorwürfe rasch in Luft auflösen würden (OTS 0135 vom 26.2.2009).
Die Ermittlungen gegen Martin Graf wegen des Verdachts der Untreue und der fahrlässigen Krida in Sachen Seibersdorf sind allem Anschein nach noch immer im Laufen, jetzt kommen neue Ermittlungen wegen des Verdachts des schweren Betrugs und der Untreue hinzu….