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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Martin Graf muss gehen!

Karl Öllin­ger hat sich in den letz­ten Tagen die Bilan­zen der Stif­tung Meschar genau­er ange­se­hen und sich dabei auch mit Wirt­schafts­prü­fern bera­ten. Das Resul­tat: Das Gan­ze ist aben­teu­er­lich, sowohl was die Errich­tung der Stif­tung als auch ihre Geschäf­te betrifft. 

8. Juni 2012

1) Die Stif­tung erfüllt nicht ihren Zweck

Mar­tin Graf ist Stif­tungs­vor­stand der Ger­trud Meschar Pri­vat­stif­tung, deren Zweck zu Leb­zei­ten der Stif­te­rin ist bzw. sein soll­te: „die Aus­stat­tung und Unter­stüt­zung des Lebens­un­ter­hal­tes des Stif­ters im All­ge­mei­nen sowie die wirt­schaft­li­che För­de­rung des Stif­ters im wei­tes­ten Sin­ne, wenn die Mit­tel der Pri­vat­stif­tung dafür aus­rei­chen“ (Stif­tungs­ur­kun­de). Als Begüns­tig­te wird in der Stif­tungs­zu­satz­ur­kun­de defi­niert: „Die begüns­tig­te Per­son zu Leb­zei­ten des Stif­ters gemäß Arti­kel 4 der Stif­tungs­ur­kun­de ist Frau Ger­trud Meschar.2

Frau Meschar führt an, dass sie zuletzt im Jahr 2011 5.000 Euro in Bar als Zuwen­dung durch die Stif­tung erhal­ten hat. Mar­tin Graf gibt dage­gen an: „Sie bekommt cir­ca zehn bis 12 000 Euro der­zeit. Und bevor sie das Ver­mö­gen in die Stif­tung ein­ge­bracht hat, hat sie unge­fähr 10 000 erwirt­schaf­tet, vor Steu­er.“ (ZIB 2, 23.5.2012)

Fakt ist, dass Frau Meschar vor der Stif­tung gut ver­zins­te Wert­pa­pie­re hat­te, die jähr­lich Erträ­ge zumin­dest in der von Mar­tin Graf genann­ten Höhe erziel­ten. Die­se Wert­pa­pie­re wur­den 2007 ver­kauft, in liqui­de Mit­tel umge­wan­delt, um damit und mit einem Kre­dit (ca. 225.000 Euro) den Ankauf von Immo­bi­li­en (Bill­roth­stra­ße!) und einer Betei­li­gung zu finanzieren.

Fakt ist, dass die Berich­te bzw. Zah­len zum Jah­res­ab­schluss an Bar­zu­wen­dun­gen an die Begüns­tig­te aufweisen:
2007: € 6.046,50
2008: € 5.000,-
2009: € 6.692,-

Der Jah­res­ab­schluss für das Grün­dungs­jahr 2006 und der vor­läu­fi­ge Bilanz­ent­wurf für das Jahr 2010 wei­sen kei­ne Zuwen­dun­gen aus.

Fr. Meschar hät­te ohne Stif­tung nur über die Zin­sen ihrer Wert­pa­pie­re und Spar­bü­cher höhe­re jähr­li­che Erträ­ge (sie­he Aus­sa­ge Mar­tin Graf!) erzielt als mit den Zuwen­dun­gen der Stif­tung. Statt­des­sen hat die Stif­tung die Wert­pa­pie­re abge­sto­ßen und zahlt über einen Kre­dit die erwor­be­nen Immo­bi­li­en ab. Das Kapi­tal der Stif­tung hat sich von 2006 (1,170 Mio €) bis 2009 (1,146 Mio €) verringert.

2) Betei­li­gung an Bana­nen­kühl­schif­fen mit Höchstrisiko

Der Stif­tungs­vor­stand hat 2007 eine hoch­ris­kan­te Betei­li­gung an einem geschlos­se­nen Fonds für Bana­nen­kühl­schif­fe in der Höhe von 50.000 Euro erwor­ben. Die Betei­li­gung ist mehr­fach hoch­ris­kant (Dol­lar und Yen-Wäh­rungs­ri­si­ko bzw. wirt­schaftl. Ent­wick­lung) und hat „exor­bi­tant hohe Weich­kos­ten und Ver­triebs­auf­wen­dun­gen“: Nur 72,5 % der Anle­ger­gel­der flos­sen in die Schiffs­in­ves­ti­ti­on. Der Fonds befin­det sich „in wirt­schaft­li­cher Schief­la­ge. Aus­schüt­tun­gen sind nicht mög­lich. Anle­gern droht ange­sichts der feh­len­den Aus­sich­ten für einen Anstieg der Char­ter­ein­nah­men mög­li­cher­wei­se der Total­ver­lust ihrer Ein­la­ge“.

Wie sag­te doch Mar­tin Graf zu Armin Wolf: “… wol­len Sie mir emp­feh­len, dass wir um die­ses Geld Euro­bonds oder Grie­chen­land-Anlei­hen ankau­fen hät­ten sol­len?“ Das wären ver­gleichs­wei­se wert­hal­ti­ge Anla­gen gewesen!

3) Der Stif­tungs­vor­stand und das Stiftungsrecht

Die Kanz­lei Witt, in der die zwei ver­blei­ben­den Stif­tungs­vor­stän­de Micha­el Witt und Alfred Wansch tätig sind, hat für den Ankauf der Immo­bi­lie Bill­roth­stra­ße 19, in denen das Restau­rant des Bru­ders von Mar­tin Graf und mitt­ler­wei­le die Redak­ti­on unzensuriert.at ein­ge­mie­tet sind, der Stif­tung Bera­tungs­kos­ten in der Höhe von 10.000 Euro für das Jahr 2008 ver­rech­net. Die­ser Betrag ist dop­pelt so hoch wie die Zuwen­dung an Fr. Meschar im Jahr 2008.

Unab­hän­gig davon, das Pri­vat­stif­tungs­ge­setz sagt im § 17(5): „Wenn die Pri­vat­stif­tung kei­nen Auf­sichts­rat hat, bedür­fen Rechts­ge­schäf­te der Pri­vat­stif­tung mit einem Mit­glied des Stif­tungs­vor­stands der Geneh­mi­gung aller übri­gen Mit­glie­der des Stif­tungs­vor­stands und des Gerichts.“

Im Prüf­be­richt 2008 der prü­fen­den Kanz­lei fin­det sich kein Hin­weis auf eine Geneh­mi­gung des Gerichts bzw. des Stif­tungs­vor­stan­des für die­ses Rechtsgeschäft.

4) Stif­tungs­vor­stand Graf beruft sich auf Wahl und Orden bei Zensurversuch!

In sei­ner Kla­ge auf Unter­las­sung, Wider­ruf und Ver­öf­fent­li­chung bzw. in der einst­wei­li­gen Ver­fü­gung, mit der Mar­tin Graf die Aus­strah­lung des ORF-Report-Bei­trags vom 23.5.2012 unter­sa­gen woll­te, führt Mar­tin Graf an, dass er Drit­ter Prä­si­dent des Natio­nal­rats ist und „am 28.10. 2008 (…) von 109 Abge­ord­ne­ten des öster­rei­chi­schen Natio­nal­ra­tes (bei 156 gül­tig abge­ge­be­nen Stim­men) zum drit­ten Prä­si­den­ten des öster­rei­chi­schen Natio­nal­ra­tes gewählt“ wurde.

Mar­tin Graf ver­sucht damit, eine umstrit­te­ne par­la­men­ta­ri­sche „Usance“ als Argu­ment für sei­ne Posi­ti­on bei einem Zen­sur­be­geh­ren ins Spiel zu brin­gen: „Die über­wie­gen­de Mehr­heit der Abge­ord­ne­ten des öster­rei­chi­schen Natio­nal­ra­tes ist der Über­zeu­gung, dass er für die­se Funk­ti­on gem. Art. 30 B‑VG auf­grund sei­nes unta­de­li­gen Rufes geeig­net ist.”

Auch die Ver­lei­hung des „Gro­ßen gol­de­nen Ehren­zei­chens für Ver­diens­te um die Repu­blik Öster­reich“ bringt er in sei­ner Legi­ti­ma­ti­on für die Kla­ge auf Unter­las­sung, Wider­ruf, Ver­öf­fent­li­chung und einst­wei­li­ge Ver­fü­gung ins Spiel. Mar­tin Graf nimmt dadurch die Abge­ord­ne­ten, die ihn auf­grund von „Usan­cen“ oder Über­zeu­gung gewählt haben, in Gei­sel­haft für sei­ne Akti­vi­tä­ten bei der Stif­tung Meschar.

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