1) Die Stiftung erfüllt nicht ihren Zweck
Martin Graf ist Stiftungsvorstand der Gertrud Meschar Privatstiftung, deren Zweck zu Lebzeiten der Stifterin ist bzw. sein sollte: „die Ausstattung und Unterstützung des Lebensunterhaltes des Stifters im Allgemeinen sowie die wirtschaftliche Förderung des Stifters im weitesten Sinne, wenn die Mittel der Privatstiftung dafür ausreichen“ (Stiftungsurkunde). Als Begünstigte wird in der Stiftungszusatzurkunde definiert: „Die begünstigte Person zu Lebzeiten des Stifters gemäß Artikel 4 der Stiftungsurkunde ist Frau Gertrud Meschar.2
Frau Meschar führt an, dass sie zuletzt im Jahr 2011 5.000 Euro in Bar als Zuwendung durch die Stiftung erhalten hat. Martin Graf gibt dagegen an: „Sie bekommt circa zehn bis 12 000 Euro derzeit. Und bevor sie das Vermögen in die Stiftung eingebracht hat, hat sie ungefähr 10 000 erwirtschaftet, vor Steuer.“ (ZIB 2, 23.5.2012)
Fakt ist, dass Frau Meschar vor der Stiftung gut verzinste Wertpapiere hatte, die jährlich Erträge zumindest in der von Martin Graf genannten Höhe erzielten. Diese Wertpapiere wurden 2007 verkauft, in liquide Mittel umgewandelt, um damit und mit einem Kredit (ca. 225.000 Euro) den Ankauf von Immobilien (Billrothstraße!) und einer Beteiligung zu finanzieren.
Fakt ist, dass die Berichte bzw. Zahlen zum Jahresabschluss an Barzuwendungen an die Begünstigte aufweisen:
2007: € 6.046,50
2008: € 5.000,-
2009: € 6.692,-
Der Jahresabschluss für das Gründungsjahr 2006 und der vorläufige Bilanzentwurf für das Jahr 2010 weisen keine Zuwendungen aus.
Fr. Meschar hätte ohne Stiftung nur über die Zinsen ihrer Wertpapiere und Sparbücher höhere jährliche Erträge (siehe Aussage Martin Graf!) erzielt als mit den Zuwendungen der Stiftung. Stattdessen hat die Stiftung die Wertpapiere abgestoßen und zahlt über einen Kredit die erworbenen Immobilien ab. Das Kapital der Stiftung hat sich von 2006 (1,170 Mio €) bis 2009 (1,146 Mio €) verringert.
2) Beteiligung an Bananenkühlschiffen mit Höchstrisiko
Der Stiftungsvorstand hat 2007 eine hochriskante Beteiligung an einem geschlossenen Fonds für Bananenkühlschiffe in der Höhe von 50.000 Euro erworben. Die Beteiligung ist mehrfach hochriskant (Dollar und Yen-Währungsrisiko bzw. wirtschaftl. Entwicklung) und hat „exorbitant hohe Weichkosten und Vertriebsaufwendungen“: Nur 72,5 % der Anlegergelder flossen in die Schiffsinvestition. Der Fonds befindet sich „in wirtschaftlicher Schieflage. Ausschüttungen sind nicht möglich. Anlegern droht angesichts der fehlenden Aussichten für einen Anstieg der Chartereinnahmen möglicherweise der Totalverlust ihrer Einlage“.
Wie sagte doch Martin Graf zu Armin Wolf: “… wollen Sie mir empfehlen, dass wir um dieses Geld Eurobonds oder Griechenland-Anleihen ankaufen hätten sollen?“ Das wären vergleichsweise werthaltige Anlagen gewesen!
3) Der Stiftungsvorstand und das Stiftungsrecht
Die Kanzlei Witt, in der die zwei verbleibenden Stiftungsvorstände Michael Witt und Alfred Wansch tätig sind, hat für den Ankauf der Immobilie Billrothstraße 19, in denen das Restaurant des Bruders von Martin Graf und mittlerweile die Redaktion unzensuriert.at eingemietet sind, der Stiftung Beratungskosten in der Höhe von 10.000 Euro für das Jahr 2008 verrechnet. Dieser Betrag ist doppelt so hoch wie die Zuwendung an Fr. Meschar im Jahr 2008.
Unabhängig davon, das Privatstiftungsgesetz sagt im § 17(5): „Wenn die Privatstiftung keinen Aufsichtsrat hat, bedürfen Rechtsgeschäfte der Privatstiftung mit einem Mitglied des Stiftungsvorstands der Genehmigung aller übrigen Mitglieder des Stiftungsvorstands und des Gerichts.“
Im Prüfbericht 2008 der prüfenden Kanzlei findet sich kein Hinweis auf eine Genehmigung des Gerichts bzw. des Stiftungsvorstandes für dieses Rechtsgeschäft.
4) Stiftungsvorstand Graf beruft sich auf Wahl und Orden bei Zensurversuch!
In seiner Klage auf Unterlassung, Widerruf und Veröffentlichung bzw. in der einstweiligen Verfügung, mit der Martin Graf die Ausstrahlung des ORF-Report-Beitrags vom 23.5.2012 untersagen wollte, führt Martin Graf an, dass er Dritter Präsident des Nationalrats ist und „am 28.10. 2008 (…) von 109 Abgeordneten des österreichischen Nationalrates (bei 156 gültig abgegebenen Stimmen) zum dritten Präsidenten des österreichischen Nationalrates gewählt“ wurde.
Martin Graf versucht damit, eine umstrittene parlamentarische „Usance“ als Argument für seine Position bei einem Zensurbegehren ins Spiel zu bringen: „Die überwiegende Mehrheit der Abgeordneten des österreichischen Nationalrates ist der Überzeugung, dass er für diese Funktion gem. Art. 30 B‑VG aufgrund seines untadeligen Rufes geeignet ist.”
Auch die Verleihung des „Großen goldenen Ehrenzeichens für Verdienste um die Republik Österreich“ bringt er in seiner Legitimation für die Klage auf Unterlassung, Widerruf, Veröffentlichung und einstweilige Verfügung ins Spiel. Martin Graf nimmt dadurch die Abgeordneten, die ihn aufgrund von „Usancen“ oder Überzeugung gewählt haben, in Geiselhaft für seine Aktivitäten bei der Stiftung Meschar.