Martin Graf muss gehen!

Karl Öllinger hat sich in den let­zten Tagen die Bilanzen der Stiftung Meschar genauer ange­se­hen und sich dabei auch mit Wirtschaft­sprüfern berat­en. Das Resul­tat: Das Ganze ist aben­teuer­lich, sowohl was die Errich­tung der Stiftung als auch ihre Geschäfte betrifft. 

1) Die Stiftung erfüllt nicht ihren Zweck

Mar­tin Graf ist Stiftungsvor­stand der Gertrud Meschar Pri­vat­s­tiftung, deren Zweck zu Lebzeit­en der Stifterin ist bzw. sein sollte: „die Ausstat­tung und Unter­stützung des Leben­sun­ter­haltes des Stifters im All­ge­meinen sowie die wirtschaftliche Förderung des Stifters im weitesten Sinne, wenn die Mit­tel der Pri­vat­s­tiftung dafür aus­re­ichen“ (Stiftung­surkunde). Als Begün­stigte wird in der Stiftungszusatzurkunde definiert: „Die begün­stigte Per­son zu Lebzeit­en des Stifters gemäß Artikel 4 der Stiftung­surkunde ist Frau Gertrud Meschar.2

Frau Meschar führt an, dass sie zulet­zt im Jahr 2011 5.000 Euro in Bar als Zuwen­dung durch die Stiftung erhal­ten hat. Mar­tin Graf gibt dage­gen an: „Sie bekommt cir­ca zehn bis 12 000 Euro derzeit. Und bevor sie das Ver­mö­gen in die Stiftung einge­bracht hat, hat sie unge­fähr 10 000 erwirtschaftet, vor Steuer.“ (ZIB 2, 23.5.2012)

Fakt ist, dass Frau Meschar vor der Stiftung gut verzin­ste Wert­pa­piere hat­te, die jährlich Erträge zumin­d­est in der von Mar­tin Graf genan­nten Höhe erziel­ten. Diese Wert­pa­piere wur­den 2007 verkauft, in liq­uide Mit­tel umge­wan­delt, um damit und mit einem Kred­it (ca. 225.000 Euro) den Ankauf von Immo­bilien (Bill­roth­straße!) und ein­er Beteili­gung zu finanzieren.

Fakt ist, dass die Berichte bzw. Zahlen zum Jahresab­schluss an Barzuwen­dun­gen an die Begün­stigte aufweisen:
2007: € 6.046,50
2008: € 5.000,-
2009: € 6.692,-

Der Jahresab­schluss für das Grün­dungs­jahr 2006 und der vor­läu­fige Bilanzen­twurf für das Jahr 2010 weisen keine Zuwen­dun­gen aus.

Fr. Meschar hätte ohne Stiftung nur über die Zin­sen ihrer Wert­pa­piere und Spar­büch­er höhere jährliche Erträge (siehe Aus­sage Mar­tin Graf!) erzielt als mit den Zuwen­dun­gen der Stiftung. Stattdessen hat die Stiftung die Wert­pa­piere abgestoßen und zahlt über einen Kred­it die erwor­be­nen Immo­bilien ab. Das Kap­i­tal der Stiftung hat sich von 2006 (1,170 Mio €) bis 2009 (1,146 Mio €) verringert.

2) Beteili­gung an Bana­nenkühlschif­f­en mit Höchstrisiko

Der Stiftungsvor­stand hat 2007 eine hochriskante Beteili­gung an einem geschlosse­nen Fonds für Bana­nenkühlschiffe in der Höhe von 50.000 Euro erwor­ben. Die Beteili­gung ist mehrfach hochriskant (Dol­lar und Yen-Währungsrisiko bzw. wirtschaftl. Entwick­lung) und hat „exor­bi­tant hohe Weichkosten und Ver­trieb­saufwen­dun­gen“: Nur 72,5 % der Anlegergelder flossen in die Schiff­s­in­vesti­tion. Der Fonds befind­et sich „in wirtschaftlich­er Schieflage. Auss­chüt­tun­gen sind nicht möglich. Anlegern dro­ht angesichts der fehlen­den Aus­sicht­en für einen Anstieg der Char­tere­in­nah­men möglicher­weise der Totalver­lust ihrer Ein­lage“.

Wie sagte doch Mar­tin Graf zu Armin Wolf: “… wollen Sie mir empfehlen, dass wir um dieses Geld Eurobonds oder Griechen­land-Anlei­hen ankaufen hät­ten sollen?“ Das wären ver­gle­ich­sweise werthaltige Anla­gen gewesen!

3) Der Stiftungsvor­stand und das Stiftungsrecht

Die Kan­zlei Witt, in der die zwei verbleiben­den Stiftungsvorstände Michael Witt und Alfred Wan­sch tätig sind, hat für den Ankauf der Immo­bilie Bill­roth­straße 19, in denen das Restau­rant des Brud­ers von Mar­tin Graf und mit­tler­weile die Redak­tion unzensuriert.at eingemietet sind, der Stiftung Beratungskosten in der Höhe von 10.000 Euro für das Jahr 2008 ver­rech­net. Dieser Betrag ist dop­pelt so hoch wie die Zuwen­dung an Fr. Meschar im Jahr 2008.

Unab­hängig davon, das Pri­vat­s­tiftungs­ge­setz sagt im § 17(5): „Wenn die Pri­vat­s­tiftung keinen Auf­sicht­srat hat, bedür­fen Rechts­geschäfte der Pri­vat­s­tiftung mit einem Mit­glied des Stiftungsvor­stands der Genehmi­gung aller übri­gen Mit­glieder des Stiftungsvor­stands und des Gerichts.“

Im Prüf­bericht 2008 der prüfend­en Kan­zlei find­et sich kein Hin­weis auf eine Genehmi­gung des Gerichts bzw. des Stiftungsvor­standes für dieses Rechtsgeschäft.

4) Stiftungsvor­stand Graf beruft sich auf Wahl und Orden bei Zensurversuch!

In sein­er Klage auf Unter­las­sung, Wider­ruf und Veröf­fentlichung bzw. in der einst­weili­gen Ver­fü­gung, mit der Mar­tin Graf die Ausstrahlung des ORF-Report-Beitrags vom 23.5.2012 unter­sagen wollte, führt Mar­tin Graf an, dass er Drit­ter Präsi­dent des Nation­al­rats ist und „am 28.10. 2008 (…) von 109 Abge­ord­neten des öster­re­ichis­chen Nation­al­rates (bei 156 gültig abgegebe­nen Stim­men) zum drit­ten Präsi­den­ten des öster­re­ichis­chen Nation­al­rates gewählt“ wurde.

Mar­tin Graf ver­sucht damit, eine umstrit­tene par­la­men­tarische „Usance“ als Argu­ment für seine Posi­tion bei einem Zen­surbegehren ins Spiel zu brin­gen: „Die über­wiegende Mehrheit der Abge­ord­neten des öster­re­ichis­chen Nation­al­rates ist der Überzeu­gung, dass er für diese Funk­tion gem. Art. 30 B‑VG auf­grund seines untadeli­gen Rufes geeignet ist.”

Auch die Ver­lei­hung des „Großen gold­e­nen Ehren­ze­ichens für Ver­di­en­ste um die Repub­lik Öster­re­ich“ bringt er in sein­er Legit­i­ma­tion für die Klage auf Unter­las­sung, Wider­ruf, Veröf­fentlichung und einst­weilige Ver­fü­gung ins Spiel. Mar­tin Graf nimmt dadurch die Abge­ord­neten, die ihn auf­grund von „Usan­cen“ oder Überzeu­gung gewählt haben, in Geisel­haft für seine Aktiv­itäten bei der Stiftung Meschar.