Auffällig zunächst die weitgehend fehlende Medienberichterstattung – nur die APA berichtete ausführlich über den Prozess. Beide Angeklagte haben schon mehrfache, teilweise einschlägige Vorstrafen hinter sich.
Im August 2009 sind die beiden in der U‑Bahn-Station Karlsplatz durch lautstarke „Sieg Heil“ und „Heil Hitler“-Rufe aufgefallen.
Der Erstangeklagte hat am 22. Jänner 2011 gemeinsam mit drei weiteren Mittätern (die gesondert angeklagt werden) grundlos zwei philippinische Männer angegriffen, niedergeschlagen und mit seinen Springerstiefeln eines der am Boden liegenden Opfer so schwer verletzt, dass das Opfer mit Knochenbrüchen und einer Hirnblutung im Spital landete. Die Opfer hätten ihn und seine Mitschläger „angeschaut“, als er in einer Trafik Zigaretten kaufen wollte: „Es war ein provokantes Belächeln“, behauptete er auch vor Gericht, und: “Im Gerangel bin ich jemandem auf den Kopf gestiegen. Das war keine Absicht.“ (APA)
Aggressiv infantile Selbstdarstellung mit Neonazisymbolik, ein Markenzeichen der „White Power Skinhead”-Bewegung. Hier Alexander Gast, MItglied der neonazistischen Skinhead-Band Spreegeschwader
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Der Nazi-Schläger erklärte dem Gericht, er gehöre den „White Power Skinheads“ an und stehe für ein „weißes Europa“.
Ausländer sollte man „nach Hause bringen, wenn sie sich nicht integrieren. Sie sollten auf jeden Fall Deutsch sprechen und nicht irgendetwas daherreden, was keiner versteht“ (APA) ‑gewissermaßen das FPÖ- Ausländerprogramm in Kurzfassung.
Der Zweitangeklagte hat im Vorjahr in der U‑Bahn einen Serben bzw. einen Tunesier mit Faustschlägen ins Gesicht traktiert, nachdem er sie vorher mit Parolen beflegelt hatte. Als er im Stadtpark einen Schwarzafrikaner mit seiner Freundin auf einer Parkbank sitzen sah, attackierte er das Pärchen verbal und schimpfte über „Rassenschande“. Auf einer privaten Party kreuzte er mit Hakenkreuz-Armbinden und einer SS-Fahne auf, ließ sich damit fotografieren und marschierte dann in dieser Aufmachung auf die Straße, wo er „zwecks Gaudi“ Nazi-Parolen brüllte.
„Ich hab’s damals nicht verstanden, dass Schwarze mit Weißen z’samm sind. Wenn man sich den Ausländeranteil anschaut, ist der ziemlich groß. Ich hab mir gedacht, irgendwann gibt’s keine Weißen mehr“, erzählte er dem Schwurgericht.
Das Urteil der Geschworenen: sechs Jahre Haft für den Erstangeklagten, vier Jahre für den Zweitangeklagten. Da die Staatsanwaltschaft zu beiden Urteilen noch keine Erklärung abgegeben hat, sind beide Urteile noch nicht rechtskräftig, obwohl der Zweitangeklagte sein Urteil annahm.
(Quellen: APA vom 6.6.2012, diepresse.com )