Wien: Brutale Neonazi-Schläger vor GerichtLesezeit: 2 Minuten

Sie haben alle atta­ckiert, die ihnen „fremd­län­disch“ erschie­nen: Ser­ben, Tune­si­er, Afri­ka­ner, Phil­ip­pi­nos. Am Mitt­woch stan­den die bei­den Wie­ner (23) vor dem Schwur­ge­richt wegen NS-Wie­­der­­be­­tä­­ti­­gung und absicht­li­cher schwe­rer Kör­per­ver­let­zung. Auf­fäl­lig zunächst die weit­ge­hend feh­len­de Medi­en­be­richt­erstat­tung – nur die APA berich­te­te aus­führ­lich über den Pro­zess. Bei­de Ange­klag­te haben schon mehr­fa­che, teil­wei­se ein­schlä­gi­ge Vor­stra­fen hin­ter sich. Im August 2009 […]

9. Jun 2012

Auf­fäl­lig zunächst die weit­ge­hend feh­len­de Medi­en­be­richt­erstat­tung – nur die APA berich­te­te aus­führ­lich über den Pro­zess. Bei­de Ange­klag­te haben schon mehr­fa­che, teil­wei­se ein­schlä­gi­ge Vor­stra­fen hin­ter sich.

Im August 2009 sind die bei­den in der U‑Bahn-Sta­ti­on Karls­platz durch laut­star­ke „Sieg Heil“ und „Heil Hitler“-Rufe aufgefallen.

Der Erst­an­ge­klag­te hat am 22. Jän­ner 2011 gemein­sam mit drei wei­te­ren Mit­tä­tern (die geson­dert ange­klagt wer­den) grund­los zwei phil­ip­pi­ni­sche Män­ner ange­grif­fen, nie­der­ge­schla­gen und mit sei­nen Sprin­ger­stie­feln eines der am Boden lie­gen­den Opfer so schwer ver­letzt, dass das Opfer mit Kno­chen­brü­chen und einer Hirn­blu­tung im Spi­tal lan­de­te. Die Opfer hät­ten ihn und sei­ne Mit­schlä­ger „ange­schaut“, als er in einer Tra­fik Ziga­ret­ten kau­fen woll­te: „Es war ein pro­vo­kan­tes Belä­cheln“, behaup­te­te er auch vor Gericht, und: “Im Geran­gel bin ich jeman­dem auf den Kopf gestie­gen. Das war kei­ne Absicht.“ (APA)


Aggres­siv infan­ti­le Selbst­dar­stel­lung mit Neo­na­zi­sym­bo­lik, ein Mar­ken­zei­chen der „White Power Skinhead”-Bewegung. Hier Alex­an­der Gast, MIt­glied der neo­na­zis­ti­schen Skin­head-Band Spree­ge­schwa­der
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Der Nazi-Schlä­ger erklär­te dem Gericht, er gehö­re den „White Power Skin­heads“ an und ste­he für ein „wei­ßes Europa“.

Aus­län­der soll­te man „nach Hau­se brin­gen, wenn sie sich nicht inte­grie­ren. Sie soll­ten auf jeden Fall Deutsch spre­chen und nicht irgend­et­was daher­re­den, was kei­ner ver­steht“ (APA) ‑gewis­ser­ma­ßen das FPÖ- Aus­län­der­pro­gramm in Kurzfassung.

Der Zweit­an­ge­klag­te hat im Vor­jahr in der U‑Bahn einen Ser­ben bzw. einen Tune­si­er mit Faust­schlä­gen ins Gesicht trak­tiert, nach­dem er sie vor­her mit Paro­len befle­gelt hat­te. Als er im Stadt­park einen Schwarz­afri­ka­ner mit sei­ner Freun­din auf einer Park­bank sit­zen sah, atta­ckier­te er das Pär­chen ver­bal und schimpf­te über „Ras­sen­schan­de“. Auf einer pri­va­ten Par­ty kreuz­te er mit Haken­kreuz-Arm­bin­den und einer SS-Fah­ne auf, ließ sich damit foto­gra­fie­ren und mar­schier­te dann in die­ser Auf­ma­chung auf die Stra­ße, wo er „zwecks Gau­di“ Nazi-Paro­len brüllte.

„Ich hab’s damals nicht ver­stan­den, dass Schwar­ze mit Wei­ßen z’samm sind. Wenn man sich den Aus­län­der­an­teil anschaut, ist der ziem­lich groß. Ich hab mir gedacht, irgend­wann gibt’s kei­ne Wei­ßen mehr“, erzähl­te er dem Schwurgericht.

Das Urteil der Geschwo­re­nen: sechs Jah­re Haft für den Erst­an­ge­klag­ten, vier Jah­re für den Zweit­an­ge­klag­ten. Da die Staats­an­walt­schaft zu bei­den Urtei­len noch kei­ne Erklä­rung abge­ge­ben hat, sind bei­de Urtei­le noch nicht rechts­kräf­tig, obwohl der Zweit­an­ge­klag­te sein Urteil annahm.

(Quel­len: APA vom 6.6.2012, diepresse.com )

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