Salzburg: Ex-Korporal über das „Verbrennen“

Ein Ex-Kor­­po­ral des Bun­des­hee­res muss­te sich am Freitag,10.2. in Salz­burg wegen Ver­het­zung vor Gericht ver­ant­wor­ten. Er wur­de von der Ankla­ge beschul­digt, gegen den § 283 StGB (Ver­ehet­zung) ver­sto­ßen zu haben. Der Vor­fall ereig­ne­te sich im Novem­ber 2011 in der Salz­bur­ger Schwar­­zen­­berg-Kaser­­ne (Wals-Sie­­zen­heim). Sol­da­ten der Schwar­­zen­­berg-Kaser­­ne stan­den damals zur Aus­ga­be des Mit­tag­essens an – nach Meinung […]

13. Feb 2012

Sol­da­ten der Schwar­zen­berg-Kaser­ne stan­den damals zur Aus­ga­be des Mit­tag­essens an – nach Mei­nung des Kor­po­rals nicht in der rich­ti­gen „Adjus­tie­rung“: ohne Kopf­be­de­ckung, mit fal­scher Kopf­be­de­ckung oder gar mit zu lan­gen Haa­ren! Der Kor­po­ral war über sei­ne Unter­ge­be­nen so erregt, dass er – laut Ankla­ge – sag­te, sie sei­en „ein Juden­ver­ein, der ver­brannt gehört“.

Die Mel­dung führ­te zur sofor­ti­gen frist­lo­sen Ent­las­sung durch das Bun­des­heer und zu einer Anzei­ge. Vor Gericht ver­ant­wor­te­te sich der Ex-Kor­po­ral (22) damit, dass er weder Rechts­extre­mer noch Anti­se­mit sei. Er habe auch nicht den besag­ten Spruch ver­wen­det, son­dern „über­spitzt, dass Rekru­ten ver­brannt wer­den müss­ten statt der Juden“ (salzburg.orf.at) .

Das Gericht, das etli­che Zeu­gen befrag­te, kam zur Erkennt­nis, dass der Ange­klag­te sei­ne Äuße­rung nicht öffent­lich, zu einer Viel­zahl von Men­schen, son­dern nur gegen­über einem Kor­po­ral­skol­le­gen getä­tigt habe: Freispruch.

Quel­le: salzburg.orf.at, Salz­bur­ger Volks­zei­tung, 11.2.2012

Verwandte Beiträge