Diesmal musste sich Werner Königshofer vor dem Landesgericht Innsbruck verantworten. Über Facebook hatte Königshofer seine immer spärlicher werdende Fangemeinde zu mobilisieren versucht. Genutzt hat es nicht viel. Königshofer verteidigte sich damit, dass er „nicht übel nachreden“, sondern sich nur selbst verteidigen wollte: „Ich habe das eher als Vermutung geäußert. Dass er selber das E‑Mail verschickt hat, kann ich ja nicht beweisen.“
Auch während des Prozesses zeigte sich Königshofer erbost, dass ein Kriminalbeamter berechtigt sei, einem Nationalratsabgeordneten eine Falle zu stellen und sprach von „Stasi-Methoden“.
Der Richter sah das anders und verurteilte den aus der FPÖ ausgeschlossenen und im Herbst 2011aus dem Nationalrat ausgeschiedenen „Königstiger“ zu einer Geldstrafe von 5.000 Euro, davon 3.500 Euro unbedingt. Außerdem muss Königshofer an Sailer 6.000 Euro Entschädigung zahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Eigentlich hätte ja schon im Jänner verhandelt werden sollen. Damals fiel Königshofer aber ein, dass er im Februar 2010 Gerald Hauser bei einer Landtagssitzung für einen Sitzungstag vertreten habe, angelobt worden sei und deshalb möglicherweise noch Immunität genieße. Das Gericht musste zur Klärung dieser Frage vertagen.
Auf seiner Homepage raunt Königshofer, dass er nach seinem „gesundheitsbedingten Ausscheiden“ und „einer gewissen Erholungsphase“ eine Rückkehr in die Politik nicht ausschließen möchte. Wie das funktionieren soll? Auffällig ist, dass sich Königshofer in seinen Kommentaren heftig anstrengt, die FPÖ-Parteilinie zu unterstützen. Nur den Tiroler FPÖ-Parteiobmann Gerald Hauser, den mag er gar nicht.