Im Saal waren auch noch andere Personen, die das gehört und gesehen haben sollen und beim Prozess in Feldkirch als Zeugen aufmarschieren werden. Die NS-Wiederbetätigung ist nicht das einzige Delikt, das dem Installateur (19) zur Last gelegt wird. Er soll bei dem Osterbock-Fest auch einem Kontrahenten eine Platzwunde am linken Auge zugefügt haben und ist wegen Körperverletzung vorbestraft.
Der Bericht in der „Neuen Vorarlberger Tageszeitung“ vom 18.1.2012 enthält leider keine weiteren Informationen – etwa über das politische Umfeld der Veranstaltung oder den persönlichen politischen Hintergrund des Angeklagten.
(Quelle: Neue Vorarlberger Tageszeitung, 18.1.2012)