Das Landesgericht Innsbruck setzte am 19.12. die im Oktober unterbrochene Verhandlung wegen NS-Wiederbetätigung gegen den 24-jährigen Innsbrucker fort. Die Verteidigungsstrategie des Angeklagten, die Bedeutung der Symbole und seine Gesinnung zu relativieren (nicht Neonazi, sondern „Nationalist“ sei er), verfing bei den Geschworenen nicht. Sie sprachen ihn schuldig. Zwei Jahre unbedingte Haft und der Widerruf einer bedingt erlassenen Vorstrafe von sechs Monaten, also insgesamt zweieinhalb Jahre Haft. Entscheidend für das Urteil dürften aber nicht seine Tattoos gewesen sein, sondern die Aussagen mehrerer Zeugen, wonach er sehr wohl öffentlich diverse Nazi-Grußformeln geschrien habe. Das Gericht verzichtete auf den Wahrheitsbeweis, dass auf seinem „besten Stück“ (Krone) nichts Einschlägiges zu finden sei. Der Angeklagte meldete sofort Berufung gegen das Urteil an.
(Quelle, Tiroler Tageszeitung und Krone Tirol, 20.11.2011)