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Innsbruck: Der mit den pikanten Tattoos

Beklei­det wirkt er laut TT unauf­fäl­lig. Aber wenn er sich sei­ner Ober­be­klei­dung ent­le­digt, dann wird die ein­schlä­gi­ge Tat­­too-Pracht sicht­bar: der Reichs­ad­ler, eine Wei­ße Son­ne, die Abkür­zung WAW (Wei­ßer Ari­scher Wider­stand) und eini­ge Tris­kelen. Auch an einer heik­len Stel­le hat er etwas Ein­schlä­gi­ges zu bie­ten. Das Lan­des­ge­richt Inns­bruck setz­te am 19.12. die im Okto­ber unter­bro­che­ne Verhandlung […]

20. Dez 2011

Das Lan­des­ge­richt Inns­bruck setz­te am 19.12. die im Okto­ber unter­bro­che­ne Ver­hand­lung wegen NS-Wie­der­be­tä­ti­gung gegen den 24-jäh­ri­gen Inns­bru­cker fort. Die Ver­tei­di­gungs­stra­te­gie des Ange­klag­ten, die Bedeu­tung der Sym­bo­le und sei­ne Gesin­nung zu rela­ti­vie­ren (nicht Neo­na­zi, son­dern „Natio­na­list“ sei er), ver­fing bei den Geschwo­re­nen nicht. Sie spra­chen ihn schul­dig. Zwei Jah­re unbe­ding­te Haft und der Wider­ruf einer bedingt erlas­se­nen Vor­stra­fe von sechs Mona­ten, also ins­ge­samt zwei­ein­halb Jah­re Haft. Ent­schei­dend für das Urteil dürf­ten aber nicht sei­ne Tat­toos gewe­sen sein, son­dern die Aus­sa­gen meh­re­rer Zeu­gen, wonach er sehr wohl öffent­lich diver­se Nazi-Gruß­for­meln geschrien habe. Das Gericht ver­zich­te­te auf den Wahr­heits­be­weis, dass auf sei­nem „bes­ten Stück“ (Kro­ne) nichts Ein­schlä­gi­ges zu fin­den sei. Der Ange­klag­te mel­de­te sofort Beru­fung gegen das Urteil an.

(Quel­le, Tiro­ler Tages­zei­tung und Kro­ne Tirol, 20.11.2011)

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