Einen Teil der Probleme hat er nach seiner ersten Verurteilung angeblich selbst entschärft: Seine Tattoos habe er entnazifiziert; den Reichsadler in einen einfachen Adler umgewandelt, die mit Eichenlaub verzierte Triskele entlaubt. Bleibt noch die Angabe einer Zeugin, wonach auch das Geschlechtsteil des Angeklagten einschlägig tätowiert sei. Eine pikante (Beweis-)Frage für jedes Gericht!

Aber dieses Glied dürfte in der Kette der Vorwürfe an den Angeklagten ohnehin nur eine dürftige Rolle spielen, denn die Anklage wirft ihm im Wesentlichen vor, dass er in Innsbrucker Lokalen, bei einer Grillfeier im Wipptal und in einer Wohnung, in der er sich mit einschlägigen Kameraden getroffen hat, immer wieder „Heil Hitler“ bzw. „Sieg Heil“ geschrieen und bei der Grillfeier im Wipptal (wo ja einige „Kameraden“ beheimatet sind) ein Hakenkreuz mit Benzin ins Gras gebrannt habe.
Stimmt alles nicht, behauptete der Angeklagte. „Heil Hitler“ habe er nach seiner ersten Verurteilung nie wieder gerufen. Höchstens im Zusammenhang mit Erzählungen über seinen Prozess – sozusagen aus dokumentarischen Gründen! Der Anwalt des Angeklagten setzt noch eines drauf und behauptet, sein Mandant habe sich gewandelt, sei zwar nicht ins linke Lager gerutscht, aber doch ein wenig in die Mitte. Zur Einvernahme weiterer Zeugen wurde der Prozess auf Dezember vertagt.
Quelle: Krone Tirol und Tiroler Tageszeitung, 18.10.2011