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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Lesezeit: 2 Minuten

Korneuburg (NÖ): Rechtsextreme Prügler vor Gericht

Am Landesgericht Korneuburg fand am 27.9. ein Prozess gegen drei offensichtlich Rechtsextreme statt, die „einen Gleichgesinnten schwer verprügelt und genötigt haben“ (Kurier, 28.9.2011). Zwei Wiener (24, 25) und eine Frau aus Stockerau (25) marschierten auch vor Gericht in einschlägiger Adjustierung auf.

5. Okt. 2011

Der NÖN (4.10.2011) war es nicht ganz klar: Handelt es sich bei den Beschuldigten um Skinheads oder um Angehörige der rechten Szene? Der „Kurier“ war da klarer: Springerstiefel, Glatzen bei den Männern, Tattoos und das „Oldschool Racist“-T-Shirt bei der angeklagten Frau sind doch recht deutliche Anzeichen dafür, dass es sich bei den Angeklagten um Saufnazis oder Naziskins handelt.

Ausgangspunkt für die Schlägerei, die an Folter grenzt, war ein Gerücht. Das Opfer soll über die Frau aus Stockerau und ihren Lebensgefährten erzählt haben, dass sie Heroin nehmen. Eine „Aussprache“ in Untermallebarn endete damit, dass der Hauptangeklagte (25) mit dem Spitznamen „Hool“ das Opfer zu Boden prügelte, ihm Tritte in den Bauch und Kniestöße ins Gesicht versetzte. Der zweite Wiener, bereits mehrfach einschlägig vorbestraft, hat ihm dann auch noch zwei Zähne ausgeschlagen, und schließlich nötigten die beiden das Opfer, die Stahlkappen der Springerstiefel abzulecken.

Weiters erteilten sie dem Weinviertler auch noch ein Glatzenverbot und das Verbot, Kleidung der rechten Szene anzuziehen. Die Frau aus Stockerau, die neben ihrem T-Shirt auch noch durch ihren markanten Haarschnitt (Haare mittig geschoren) auffiel, drohte dem Opfer dann noch telefonisch: „Geh nimma auf die Straße, sonst schneide ich dir die Zunge raus! Wenn ich dich erwische, bist du dran!“ (NÖN, 4.10.2011)

Dran sind aber zunächst die Angeklagten: zwölf Monate, davon vier Monate unbedingt für den Hauptprügler, der mehrfach vorbestrafte Zweitprügler erhielt acht Monate und die Frau vier Monate bedingt. Die Urteile sind rechtskräftig.

(Quellen: Kurier, 28.9.2011, NÖN Korneuburg-Stockerau, 4.10.2011)

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