Korneuburg (NÖ): Rechtsextreme Prügler vor Gericht

Am Lan­des­ge­richt Kor­neu­burg fand am 27.9. ein Pro­zess gegen drei offen­sicht­lich Rechts­extre­me statt, die „einen Gleich­ge­sinn­ten schwer ver­prü­gelt und genö­tigt haben“ (Kurier, 28.9.2011). Zwei Wie­ner (24, 25) und eine Frau aus Sto­cker­au (25) mar­schier­ten auch vor Gericht in ein­schlä­gi­ger Adjus­tie­rung auf.

Der NÖN (4.10.2011) war es nicht ganz klar: Han­delt es sich bei den Beschul­dig­ten um Skin­heads oder um Ange­hö­ri­ge der rech­ten Sze­ne? Der „Kurier“ war da kla­rer: Sprin­ger­stie­fel, Glat­zen bei den Män­nern, Tat­toos und das „Old­school Racist“-T-Shirt bei der ange­klag­ten Frau sind doch recht deut­li­che Anzei­chen dafür, dass es sich bei den Ange­klag­ten um Sauf­na­zis oder Nazis­kins handelt.

Aus­gangs­punkt für die Schlä­ge­rei, die an Fol­ter grenzt, war ein Gerücht. Das Opfer soll über die Frau aus Sto­cker­au und ihren Lebens­ge­fähr­ten erzählt haben, dass sie Hero­in neh­men. Eine „Aus­spra­che“ in Unter­mal­le­barn ende­te damit, dass der Haupt­an­ge­klag­te (25) mit dem Spitz­na­men „Hool“ das Opfer zu Boden prü­gel­te, ihm Trit­te in den Bauch und Knie­stö­ße ins Gesicht ver­setz­te. Der zwei­te Wie­ner, bereits mehr­fach ein­schlä­gig vor­be­straft, hat ihm dann auch noch zwei Zäh­ne aus­ge­schla­gen, und schließ­lich nötig­ten die bei­den das Opfer, die Stahl­kap­pen der Sprin­ger­stie­fel abzulecken.

Wei­ters erteil­ten sie dem Wein­viert­ler auch noch ein Glat­zen­ver­bot und das Ver­bot, Klei­dung der rech­ten Sze­ne anzu­zie­hen. Die Frau aus Sto­cker­au, die neben ihrem T‑Shirt auch noch durch ihren mar­kan­ten Haar­schnitt (Haa­re mit­tig gescho­ren) auf­fiel, droh­te dem Opfer dann noch tele­fo­nisch: „Geh nim­ma auf die Stra­ße, sonst schnei­de ich dir die Zun­ge raus! Wenn ich dich erwi­sche, bist du dran!“ (NÖN, 4.10.2011)

Dran sind aber zunächst die Ange­klag­ten: zwölf Mona­te, davon vier Mona­te unbe­dingt für den Haupt­prüg­ler, der mehr­fach vor­be­straf­te Zweit­prüg­ler erhielt acht Mona­te und die Frau vier Mona­te bedingt. Die Urtei­le sind rechtskräftig.

(Quel­len: Kurier, 28.9.2011, NÖN Kor­neu­burg-Sto­cker­au, 4.10.2011)