Gerd Honsik ab nach Spanien?Lesezeit: 2 Minuten

Gerd Hon­sik, der der­zeit dienst­äl­tes­te Neo­na­zi, ist auf Bewäh­rung frei gelas­sen wor­den. Das Ober­lan­des­ge­richt Wien bestä­tig­te die Frei­las­sung und begrün­de­te sie mit sei­nem hohen Alter (70) sowie sei­ner guten Inte­gra­ti­on in Spa­ni­en, wo auch sei­ne Fami­lie lebe. Hon­sik, der nach eige­ner Aus­sa­ge aus einer „Fami­lie von anstän­di­gen Natio­nal­so­zia­lis­ten“ stamm­te (der KZ-Kom­­man­­dant Amon Göth war sein Onkel), […]

8. Sep 2011

Hon­sik, der nach eige­ner Aus­sa­ge aus einer „Fami­lie von anstän­di­gen Natio­nal­so­zia­lis­ten“ stamm­te (der KZ-Kom­man­dant Amon Göth war sein Onkel), wur­de in den 1960er-Jah­ren ein­schlä­gig aktiv: Ein Brand­bom­ben­at­ten­tat auf die ita­lie­ni­sche Bot­schaft, Schüs­se auf das Par­la­ment waren sei­ne ers­ten poli­ti­schen Bot­schaf­ten. Einer sei­ner dama­li­gen Kame­ra­den war der Neo­na­zi Gun­ther Kümel, der für den Tot­schlag von Ernst Kirch­we­ger bei der Anti-Boro­da­jke­wy­cz-Demons­tra­ti­on im Jahr 1965 ver­ant­wort­lich war.

Eine Haft­stra­fe erhielt Hon­sik schon für den Brand­an­schlag, 1976 dann für eine Rauch­bom­be auf das Künst­ler­haus, 1990 in Mün­chen für Volks­ver­het­zung, 1992 für NS-Wie­der­be­tä­ti­gung in Wien. Als der Obers­te Gerichts­hof 1994 sei­ne Nich­tig­keits­be­schwer­de abwies, flüch­te­te Hon­sik nach Spa­ni­en, wo Holo­caust-Leug­nung damals vom Straf­recht nicht erfasst war.

Von Spa­ni­en aus ver­sorg­te er die öster­rei­chi­schen Kame­ra­den mit sei­ner Pos­til­le „Halt“, die sich vor­zugs­wei­se mit Holo­caust-Leug­nun­gen beschäf­tig­te. Franz Radl war bis vor kur­zem einer sei­ner eif­rigs­ten Pro­pa­gan­dis­ten hier­zu­lan­de („Lasst Hon­sik frei!“) und war­tet auf sei­nen NS-Wie­der­be­tä­ti­gungs­pro­zess, in dem ihm unter ande­rem auch das Betrei­ben von Hon­sik-Web­sei­ten vor­ge­wor­fen wird. Nach sei­nen aktio­nis­ti­schen bzw. ter­ro­ris­ti­schen Jugend­jah­ren hat Hon­sik eine lite­ra­ri­sche Ader an sich ent­deckt und sich auf das Tex­ten von schwuls­ti­gen Gedich­ten, die natür­lich auch Ein­schlä­gi­ges trans­por­tier­ten, verlegt.

2007 kam dann für den öster­rei­chi­schen Neo­na­zi, der es sich mitt­ler­wei­le in Spa­ni­en gemüt­lich gemacht hat­te, auch wenn er 2006 eine Wahl­emp­feh­lung für die FPÖ abgab, die bit­te­re Ent­täu­schung. Die spa­ni­sche Rechts­la­ge hat­te sich mitt­ler­wei­le geän­dert und Hon­sik wur­de mit­tels Euro­päi­schem Haft­be­fehl an Öster­reich aus­ge­lie­fert.

Die Beru­fung von 1992 wur­de wie­der auf­ge­nom­men, und Hon­sik wur­de letzt­lich zu vier Jah­ren Haft ver­ur­teilt. Weil sich Hon­sik aber aus der Haft­zel­le her­aus neu­er­lich wie­der­be­tä­tig­te, wur­de er 2010 wie­der vor Gericht gestellt und zu wei­te­ren zwei Jah­ren Haft ver­ur­teilt. Unter Anrech­nung sei­ner Zei­ten in Unter­su­chungs­haft wur­de er jetzt bedingt ent­las­sen: Die Bewäh­rungs­zeit dau­ert wei­te­re drei Jah­re. Da sei­ne alten Kame­ra­den und Jün­ger wie Radl, Thier­ry und Küs­sel der­zeit ande­re Sor­gen haben, wird Hon­sik mög­li­cher­wei­se, wie in der Begrün­dung des Gerichts beschrie­ben, zu sei­ner Fami­lie nach Spa­ni­en zurückkehren.

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