Gerd Honsik ab nach Spanien?

Gerd Hon­sik, der derzeit dien­stäl­teste Neon­azi, ist auf Bewährung frei gelassen wor­den. Das Ober­lan­des­gericht Wien bestätigte die Freilas­sung und begrün­dete sie mit seinem hohen Alter (70) sowie sein­er guten Inte­gra­tion in Spanien, wo auch seine Fam­i­lie lebe.

Hon­sik, der nach eigen­er Aus­sage aus ein­er „Fam­i­lie von anständi­gen Nation­al­sozial­is­ten“ stammte (der KZ-Kom­man­dant Amon Göth war sein Onkel), wurde in den 1960er-Jahren ein­schlägig aktiv: Ein Brand­bombe­nat­ten­tat auf die ital­ienis­che Botschaft, Schüsse auf das Par­la­ment waren seine ersten poli­tis­chen Botschaften. Ein­er sein­er dama­li­gen Kam­er­aden war der Neon­azi Gun­ther Kümel, der für den Totschlag von Ernst Kirch­weger bei der Anti-Boro­da­jkewycz-Demon­stra­tion im Jahr 1965 ver­ant­wortlich war.

Eine Haft­strafe erhielt Hon­sik schon für den Bran­dan­schlag, 1976 dann für eine Rauch­bombe auf das Kün­stler­haus, 1990 in München für Volksver­het­zung, 1992 für NS-Wieder­betä­ti­gung in Wien. Als der Ober­ste Gericht­shof 1994 seine Nichtigkeits­beschw­erde abwies, flüchtete Hon­sik nach Spanien, wo Holo­caust-Leug­nung damals vom Strafrecht nicht erfasst war.

Von Spanien aus ver­sorgte er die öster­re­ichis­chen Kam­er­aden mit sein­er Pos­tille „Halt“, die sich vorzugsweise mit Holo­caust-Leug­nun­gen beschäftigte. Franz Radl war bis vor kurzem ein­er sein­er eifrig­sten Pro­pa­gan­dis­ten hierzu­lande („Lasst Hon­sik frei!“) und wartet auf seinen NS- Wieder­betä­ti­gung­sprozess, in dem ihm unter anderem auch das Betreiben von Hon­sik-Web­seit­en vorge­wor­fen wird. Nach seinen aktion­is­tis­chen bzw. ter­ror­is­tis­chen Jugend­jahren hat Hon­sik eine lit­er­arische Ader an sich ent­deckt und sich auf das Tex­ten von schwul­sti­gen Gedicht­en, die natür­lich auch Ein­schlägiges trans­portierten, verlegt.

2007 kam dann für den öster­re­ichis­chen Neon­azi, der es sich mit­tler­weile in Spanien gemütlich gemacht hat­te, auch wenn er 2006 eine Wahlempfehlung für die FPÖ abgab, die bit­tere Ent­täuschung. Die spanis­che Recht­slage hat­te sich mit­tler­weile geän­dert und Hon­sik wurde mit­tels Europäis­chem Haft­be­fehl an Öster­re­ich aus­geliefert.

Die Beru­fung von 1992 wurde wieder aufgenom­men, und Hon­sik wurde let­ztlich zu vier Jahren Haft verurteilt. Weil sich Hon­sik aber aus der Haftzelle her­aus neuer­lich wieder­betätigte, wurde er 2010 wieder vor Gericht gestellt und zu weit­eren zwei Jahren Haft verurteilt. Unter Anrech­nung sein­er Zeit­en in Unter­suchung­shaft wurde er jet­zt bed­ingt ent­lassen: Die Bewährungszeit dauert weit­ere drei Jahre. Da seine alten Kam­er­aden und Jünger wie Radl, Thier­ry und Küs­sel derzeit andere Sor­gen haben, wird Hon­sik möglicher­weise, wie in der Begrün­dung des Gerichts beschrieben, zu sein­er Fam­i­lie nach Spanien zurückkehren.