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Kufstein/Innsbruck: Harte Urteile für Brandanschlag

Der Pro­zess gegen jene drei jun­gen Män­ner, die im Jän­ner 2011 einen Brand­an­schlag auf eine Moschee in Kuf­stein ver­übt und auch NS-Sym­­­bo­­le geschmiert hat­ten, ende­te vor dem Geschwo­re­nen­ge­richt in Inns­bruck mit drei Ver­ur­tei­lun­gen wegen ver­such­ter Brand­stif­tung. Vom Vor­wurf der NS-Wie­­der­­be­­tä­­ti­­gung wur­den alle drei Ange­klag­ten frei­ge­spro­chen. Die drei Ange­klag­ten gaben zu Beginn des Pro­zes­ses über ihre […]

8. Sep 2011

Die drei Ange­klag­ten gaben zu Beginn des Pro­zes­ses über ihre Rechts­ver­tre­ter ein Tat­sa­chen­ge­ständ­nis an. Der Erst­an­ge­klag­te (22) bekann­te sich auch schul­dig und beton­te, dass die Taten sei­ne Idee gewe­sen sei­en. Als Grund gab er an, dass er in der Ver­gan­gen­heit öfter von Tür­ken bedroht wor­den sei und mit dem Anschlag zei­gen woll­te, dass sich Öster­rei­cher weh­ren könn­ten. Eine NS-Gesin­nung habe er nicht, er habe auch tür­ki­sche Freun­de. Die bei­den jugend­li­chen Ange­klag­ten (15 bzw. 18) sag­ten zur Schuld­fra­ge nicht aus. Der eine erklär­te, er habe kei­nen Tat­bei­trag geleis­tet, der ande­re erklär­te, er wis­se nicht mehr viel, da er an die­sem Tag betrun­ken gewe­sen sei.

Neben dem Brand­an­schlag war den Jugend­li­chen von der Ankla­ge auch Wie­der­be­tä­ti­gung vor­ge­wor­fen wor­den, weil sie unter ande­rem eine SS-Rune und „88“ auf Gebäu­de geschmiert hat­ten. Vom Vor­wurf der Wie­der­be­tä­ti­gung wur­den alle drei frei­ge­spro­chen, für die ver­such­te Brand­stif­tung gab es har­te Stra­fen: zwei­ein­halb Jah­re unbe­dingt für den Erst­an­ge­klag­ten, 18 Mona­te Haft, davon sechs Mona­te unbe­dingt, für den 15-Jäh­ri­gen und acht Mona­te unbe­dingt, zusätz­lich 16 Mona­te bedingt, für den 18-Jäh­ri­gen. Die Urtei­le sind noch nicht rechtskräftig.