Die drei Angeklagten gaben zu Beginn des Prozesses über ihre Rechtsvertreter ein Tatsachengeständnis an. Der Erstangeklagte (22) bekannte sich auch schuldig und betonte, dass die Taten seine Idee gewesen seien. Als Grund gab er an, dass er in der Vergangenheit öfter von Türken bedroht worden sei und mit dem Anschlag zeigen wollte, dass sich Österreicher wehren könnten. Eine NS-Gesinnung habe er nicht, er habe auch türkische Freunde. Die beiden jugendlichen Angeklagten (15 bzw. 18) sagten zur Schuldfrage nicht aus. Der eine erklärte, er habe keinen Tatbeitrag geleistet, der andere erklärte, er wisse nicht mehr viel, da er an diesem Tag betrunken gewesen sei.
Neben dem Brandanschlag war den Jugendlichen von der Anklage auch Wiederbetätigung vorgeworfen worden, weil sie unter anderem eine SS-Rune und „88“ auf Gebäude geschmiert hatten. Vom Vorwurf der Wiederbetätigung wurden alle drei freigesprochen, für die versuchte Brandstiftung gab es harte Strafen: zweieinhalb Jahre unbedingt für den Erstangeklagten, 18 Monate Haft, davon sechs Monate unbedingt, für den 15-Jährigen und acht Monate unbedingt, zusätzlich 16 Monate bedingt, für den 18-Jährigen. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.