Am 28. Jänner 2011 durchsuchte die Grazer Polizei einen Bus, der auf dem Weg zu den Anti-WKR-Protesten in Wien war und führte bei mehreren Personen eine Identitätsfeststellung durch. Als Begründung wurde angegeben, dass in einem anonymen Email behauptet würde, es seien Sprengsätze im Bus oder bereits im Wiener Votivpark. Einige DemonstrantInnen legten wegen dieser Vorgehensweise der Polizei Beschwerde beim Unabhängigen Verwaltungssenat (UVS) ein, und der gab ihnen nun recht. Der UVS urteilte, dass das rufschädigende Schreiben die Amtshandlung nicht rechtfertige, sogar im Gegenteil: „Bemerkenswert”, so schreibt der UVS, sei „der Umstand, dass der anonyme Verfasser seine Mail offensichtlich in Kenntnis der Organisation des Polizeiwesens” abgeschickt hatte.
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