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Anti-WKR-Proteste/Graz: Polizeiaktion nach anonymer Mail war rechtswidrig

Am 28. Jän­ner 2011 durch­such­te die Gra­zer Poli­zei einen Bus, der auf dem Weg zu den Anti-WKR-Pro­­tes­­ten in Wien war und führ­te bei meh­re­ren Per­so­nen eine Iden­ti­täts­fest­stel­lung durch. Als Begrün­dung wur­de ange­ge­ben, dass in einem anony­men Email behaup­tet wür­de, es sei­en Spreng­sät­ze im Bus oder bereits im Wie­ner Votiv­park. Eini­ge Demons­tran­tIn­nen leg­ten wegen die­ser Vorgehensweise […]

20. Jul 2011

Eini­ge Demons­tran­tIn­nen leg­ten wegen die­ser Vor­ge­hens­wei­se der Poli­zei Beschwer­de beim Unab­hän­gi­gen Ver­wal­tungs­se­nat (UVS) ein, und der gab ihnen nun recht. Der UVS urteil­te, dass das ruf­schä­di­gen­de Schrei­ben die Amts­hand­lung nicht recht­fer­ti­ge, sogar im Gegen­teil: „Bemer­kens­wert”, so schreibt der UVS, sei „der Umstand, dass der anony­me Ver­fas­ser sei­ne Mail offen­sicht­lich in Kennt­nis der Orga­ni­sa­ti­on des Poli­zei­we­sens” abge­schickt hatte.

Wei­ter­le­sen auf: derstandard.at — Nach Pro­test gegen rech­ten Ball: „Rote Kar­te für Polizei”

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