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Innsbruck: 20 Monate für Wiederbetätigung im Internet

Fast wäre ein wei­te­rer Pro­zess nach dem NS-Ver­­­bots­­ge­­setz in der Vor­wo­che („Die Woche der Jus­tiz“) unbe­merkt geblie­ben. In Inns­bruck fand am Don­ners­tag, 30.6.2011 ein Schwur­ge­richts­pro­zess gegen eine 27-jäh­ri­­ge Außer­fer­ne­rin statt, die im Vor­jahr auf eine Inter­­net-Plat­t­­form Nazi-Reli­­qui­en zur Besich­ti­gung ein­ge­stellt hat­te. Die 27-Jäh­ri­­ge, die schon vor­be­straft war, hat­te zu Hit­lers Geburts­tag vier NS-Sym­­­bo­­le (Haken­kreuz, SS-Runen […]

4. Jul 2011

Die 27-Jäh­ri­ge, die schon vor­be­straft war, hat­te zu Hit­lers Geburts­tag vier NS-Sym­bo­le (Haken­kreuz, SS-Runen usw.) auf der Platt­form ein­ge­stellt, die sich Besu­che­rIn­nen gegen ein Pass­wort her­un­ter­la­den konn­ten. Die Außer­fer­ne­rin erkann­te sich voll schul­dig und gab an, ihr habe das „star­ke Män­ner­bild“ der Nazis impo­niert. Wegen ihrer als äußerst tra­gisch beschrie­be­nen Fami­li­en­ge­schich­te wur­de sie zu einer beding­ten Haft­stra­fe in der Höhe von 20 Mona­ten verurteilt

(Quel­le: Tiro­ler Tages­zei­tung und Kro­ne Tirol, 1.7.2011)

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