Ein junger Unterländer ist am Mittwoch,18.5. vom Landesgericht Innsbruck wegen Wiederbetätigung zu einer bedingten Haftstrafe von sechs Monaten verurteilt worden. Sein Bruder, der zur Tatzeit minderjährig war, hatte schon vorher Diversion erhalten.
Ende 2008, der Angeklagte hatte zuvor seinen Arbeitsplatz verloren, freundeten er und sein Bruder sich mit der lokalen Neonazi-Szene an. Er lud sich NS-Bilder und Lieder aus dem Internet und gab sie auch an seinen Bruder weiter. Auf die Frage, warum er das gemacht habe, gab er an: „Wegen der Verherrlichung des Ausländerhasses.” Die Türken, Bosnier usw. seien es, die zurückgeschickt gehören: „Mit denen hab i schon öfter Probleme gehabt.“ (Österreich, 19.5.2011)
Vor Gericht gab der jetzt 21-Jährige an, aus der Szene ausgestiegen zu sein und mit den Nazis nichts mehr am Hut zu haben. Die Folge: ein mildes Urteil. Das Brüderpaar erhielt vom Gericht die Auflage, einen Uni-Kurs über Rechtsextremismus und das NS-Regime zu besuchen.