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Innsbruck: Vom Ausländerhass zur Wiederbetätigung

Ein jun­ger Unter­län­der ist am Mittwoch,18.5. vom Lan­des­ge­richt Inns­bruck wegen Wie­der­be­tä­ti­gung zu einer beding­ten Haft­stra­fe von sechs Mona­ten ver­ur­teilt wor­den. Sein Bru­der, der zur Tat­zeit min­der­jäh­rig war, hat­te schon vor­her Diver­si­on erhal­ten. Ende 2008, der Ange­klag­te hat­te zuvor sei­nen Arbeits­platz ver­lo­ren, freun­de­ten er und sein Bru­der sich mit der loka­len Neo­na­­zi-Sze­­ne an. Er lud sich […]

20. Mai 2011

Ende 2008, der Ange­klag­te hat­te zuvor sei­nen Arbeits­platz ver­lo­ren, freun­de­ten er und sein Bru­der sich mit der loka­len Neo­na­zi-Sze­ne an. Er lud sich NS-Bil­der und Lie­der aus dem Inter­net und gab sie auch an sei­nen Bru­der wei­ter. Auf die Fra­ge, war­um er das gemacht habe, gab er an: „Wegen der Ver­herr­li­chung des Aus­län­der­has­ses.” Die Tür­ken, Bos­ni­er usw. sei­en es, die zurück­ge­schickt gehö­ren: „Mit denen hab i schon öfter Pro­ble­me gehabt.“ (Öster­reich, 19.5.2011)

Vor Gericht gab der jetzt 21-Jäh­ri­ge an, aus der Sze­ne aus­ge­stie­gen zu sein und mit den Nazis nichts mehr am Hut zu haben. Die Fol­ge: ein mil­des Urteil. Das Brü­der­paar erhielt vom Gericht die Auf­la­ge, einen Uni-Kurs über Rechts­extre­mis­mus und das NS-Regime zu besuchen.

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