Innsbruck: Freiheitliches Licht auf Waffen-SS mit Alzheimer

Mit Schuld­sprüchen und Geld­strafen ging der Prozess gegen sieben ehe­ma­lige Funk­tionäre des RFJ Tirol heute vor dem Inns­bruck­er Lan­des­gericht zu Ende. Drei waren geständig, ihnen wur­den die Geld­strafen teilbe­d­ingt nachge­se­hen, die Nicht-Geständi­gen müssen die gesamte Strafe (bis zu 9.900 Euro) bezahlen. Im Herb­st 2009 hat­te im Frei­heitlichen Freizeitzen­trum (FFZ) ein Vortag zu Holo­caust und Waf­fen-SS stattge­fun­den, bei dem ganz offen­sichtlich die Gren­zen des Ver­bots­ge­set­zes über­schrit­ten wurden.

Die jet­zt Angeklagten hat­ten sich, als sie von ein­er Haus­durch­suchung beim Vor­tra­gen­den gehört hat­ten, offen­sichtlich verabre­det und dann im Ermit­tlungsver­fahren falsche Aus­sagen gemacht: Sie gaben vor der Polizei an, es habe keinen der­ar­ti­gen Vor­trag gegeben bzw. erk­lärten, dass sie kein­er­lei Ken­nt­nis von dem Refer­at gehabt hät­ten. Als der Vor­tra­gende, der wegen Wieder­betä­ti­gung angeklagt wor­den war, vor Gericht Refer­at und Schuld einge­s­tand, war Schluss mit lustig.

Ein­er der Angeklagten ver­weigerte vor Gericht die Aus­sage, drei beteuerten weit­er­hin ihre Unschuld. Einem der Zeu­gen kön­nte noch ein Ver­fahren wegen Ver­leum­dung dro­hen. Er wider­rief vor Gericht seine Zeu­ge­naus­sage, die er bei der Sicher­heits­di­rek­tion gemacht hat­te und gab an, dass gewisse Pas­sagen nicht von ihm, son­dern möglicher­weise von den Beamten stam­men wür­den. Die APA fasste zusam­men: „Bei dem Prozess gin­gen die Aus­sagen der einzel­nen Angeklagten und der ver­schiede­nen Zeu­gen auseinan­der. Die Erin­nerun­gen viel­er Beteiligter wiesen große Lück­en auf. Die Aus­sagen, die bei der Polizei gemacht wor­den waren, wur­den rel­a­tiviert oder konkretisiert.“ (APA 29.3.2011)

Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.