Drei waren geständig, ihnen wurden die Geldstrafen teilbedingt nachgesehen, die Nicht-Geständigen müssen die gesamte Strafe (bis zu 9.900 Euro) bezahlen. Im Herbst 2009 hatte im Freiheitlichen Freizeitzentrum (FFZ) ein Vortag zu Holocaust und Waffen-SS stattgefunden, bei dem ganz offensichtlich die Grenzen des Verbotsgesetzes überschritten wurden.
Die jetzt Angeklagten hatten sich, als sie von einer Hausdurchsuchung beim Vortragenden gehört hatten, offensichtlich verabredet und dann im Ermittlungsverfahren falsche Aussagen gemacht: Sie gaben vor der Polizei an, es habe keinen derartigen Vortrag gegeben bzw. erklärten, dass sie keinerlei Kenntnis von dem Referat gehabt hätten. Als der Vortragende, der wegen Wiederbetätigung angeklagt worden war, vor Gericht Referat und Schuld eingestand, war Schluss mit lustig.
Einer der Angeklagten verweigerte vor Gericht die Aussage, drei beteuerten weiterhin ihre Unschuld. Einem der Zeugen könnte noch ein Verfahren wegen Verleumdung drohen. Er widerrief vor Gericht seine Zeugenaussage, die er bei der Sicherheitsdirektion gemacht hatte und gab an, dass gewisse Passagen nicht von ihm, sondern möglicherweise von den Beamten stammen würden. Die APA fasste zusammen: „Bei dem Prozess gingen die Aussagen der einzelnen Angeklagten und der verschiedenen Zeugen auseinander. Die Erinnerungen vieler Beteiligter wiesen große Lücken auf. Die Aussagen, die bei der Polizei gemacht worden waren, wurden relativiert oder konkretisiert.“ (APA 29.3.2011)
Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.