FPÖ: Keine Ermittlungen, keine Hetzer?

Im Wien-Wahlkampf hat­te die FPÖ ein Com­ic-Heftchen an alle Haushalte ver­schickt, in dem mit „Sagen aus Wien“ zum Beispiel ein Bub aufge­fordert wird, einem Türken, dem „Mustafa“ eine mit der Stein­schleud­er aufzubren­nen. Der grot­ten­schlecht geze­ich­nete Com­ic, der auch weit­ere ver­steck­te Anspielun­gen enthält, wurde deshalb von den Wiener Grü­nen, der Islamis­chen Glaubens­ge­mein­schaft und von 944 Einzelper­so­n­en, die das Bünd­nis für Men­schen­rechte und Zivil­courage organ­isiert hat­te, wegen des Ver­dacht­es auf Ver­het­zung angezeigt.


Draufk­lick­en für die Anzeige (doc-file), Quelle: Das Bünd­nis für Men­schen­rechte & Zivil­courage — gegen Diskri­m­inierung & Extremismus

Die Staat­san­waltschaft Wien hat nun das Ver­fahren gegen den Ver­ant­wortlichen in der FPÖ, Heinz-Chris­t­ian Stra­che, eingestellt. Eine Begrün­dung für die Ein­stel­lung liegt nicht vor. Inter­es­sant wäre aber nicht nur, die Begrün­dung für die Ein­stel­lung zu erfahren, son­dern auch, warum das Ver­fahren zunächst an die Staat­san­waltschaft Wiener Neustadt über­ant­wortet wurde, bis es dann (warum?) wieder nach Wien zurück­ge­wan­dert ist, wo die Staat­san­waltschaft in einem Vorhabens­bericht an die Ober­staat­san­waltschaft die Ein­stel­lung des Ver­fahrens emp­fohlen hat, die von dieser nun bestätigt wurde. Da Stra­che als Abge­ord­neter von der par­la­men­tarischen Immu­nität erfasst ist, hätte sich die Staat­san­waltschaft im Falle von Ermit­tlun­gen an den Nation­al­rat wen­den müssen, um die Aufhe­bung der par­la­men­tarischen Immu­nität zu beantra­gen. Das ist nach­weis­lich nicht geschehen.

Die Staat­san­waltschaft hat also einige Monate benötigt, um festzustellen, dass sie nicht ermit­teln will Es ist wohl notwendig, dazu die Jus­tizmin­is­terin par­la­men­tarisch zu befragen.

Hans Rausch­er hat einen tre­f­fend­en Kom­men­tar im „Stan­dard“ vom 21.1.2010 ver­fasst: Voll aufs Nudelaug’