Der grottenschlecht gezeichnete Comic, der auch weitere versteckte Anspielungen enthält, wurde deshalb von den Wiener Grünen, der Islamischen Glaubensgemeinschaft und von 944 Einzelpersonen, die das Bündnis für Menschenrechte und Zivilcourage organisiert hatte, wegen des Verdachtes auf Verhetzung angezeigt.
Draufklicken für die Anzeige (doc-file), Quelle: Das Bündnis für Menschenrechte & Zivilcourage — gegen Diskriminierung & Extremismus
Die Staatsanwaltschaft Wien hat nun das Verfahren gegen den Verantwortlichen in der FPÖ, Heinz-Christian Strache, eingestellt. Eine Begründung für die Einstellung liegt nicht vor. Interessant wäre aber nicht nur, die Begründung für die Einstellung zu erfahren, sondern auch, warum das Verfahren zunächst an die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt überantwortet wurde, bis es dann (warum?) wieder nach Wien zurückgewandert ist, wo die Staatsanwaltschaft in einem Vorhabensbericht an die Oberstaatsanwaltschaft die Einstellung des Verfahrens empfohlen hat, die von dieser nun bestätigt wurde. Da Strache als Abgeordneter von der parlamentarischen Immunität erfasst ist, hätte sich die Staatsanwaltschaft im Falle von Ermittlungen an den Nationalrat wenden müssen, um die Aufhebung der parlamentarischen Immunität zu beantragen. Das ist nachweislich nicht geschehen.
Die Staatsanwaltschaft hat also einige Monate benötigt, um festzustellen, dass sie nicht ermitteln will Es ist wohl notwendig, dazu die Justizministerin parlamentarisch zu befragen.
Hans Rauscher hat einen treffenden Kommentar im „Standard“ vom 21.1.2010 verfasst: Voll aufs Nudelaug’