FPÖ: Keine Ermittlungen, keine Hetzer?

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Im Wien-Wahl­kampf hat­te die FPÖ ein Comic-Heft­chen an alle Haus­hal­te ver­schickt, in dem mit „Sagen aus Wien“ zum Bei­spiel ein Bub auf­ge­for­dert wird, einem Tür­ken, dem „Mus­ta­fa“ eine mit der Stein­schleu­der auf­zu­bren­nen. Der grot­ten­schlecht gezeich­ne­te Comic, der auch wei­te­re ver­steck­te Anspie­lun­gen ent­hält, wur­de des­halb von den Wie­ner Grü­nen, der Isla­mi­schen Glau­bens­ge­mein­schaft und von 944 Ein­zel­per­so­nen, die das Bünd­nis für Men­schen­rech­te und Zivil­cou­ra­ge orga­ni­siert hat­te, wegen des Ver­dach­tes auf Ver­het­zung angezeigt.


Drauf­kli­cken für die Anzei­ge (doc-file), Quel­le: Das Bünd­nis für Men­schen­rech­te & Zivil­cou­ra­ge — gegen Dis­kri­mi­nie­rung & Extremismus

Die Staats­an­walt­schaft Wien hat nun das Ver­fah­ren gegen den Ver­ant­wort­li­chen in der FPÖ, Heinz-Chris­ti­an Stra­che, ein­ge­stellt. Eine Begrün­dung für die Ein­stel­lung liegt nicht vor. Inter­es­sant wäre aber nicht nur, die Begrün­dung für die Ein­stel­lung zu erfah­ren, son­dern auch, war­um das Ver­fah­ren zunächst an die Staats­an­walt­schaft Wie­ner Neu­stadt über­ant­wor­tet wur­de, bis es dann (war­um?) wie­der nach Wien zurück­ge­wan­dert ist, wo die Staats­an­walt­schaft in einem Vor­ha­bens­be­richt an die Ober­staats­an­walt­schaft die Ein­stel­lung des Ver­fah­rens emp­foh­len hat, die von die­ser nun bestä­tigt wur­de. Da Stra­che als Abge­ord­ne­ter von der par­la­men­ta­ri­schen Immu­ni­tät erfasst ist, hät­te sich die Staats­an­walt­schaft im Fal­le von Ermitt­lun­gen an den Natio­nal­rat wen­den müs­sen, um die Auf­he­bung der par­la­men­ta­ri­schen Immu­ni­tät zu bean­tra­gen. Das ist nach­weis­lich nicht geschehen.

Die Staats­an­walt­schaft hat also eini­ge Mona­te benö­tigt, um fest­zu­stel­len, dass sie nicht ermit­teln will Es ist wohl not­wen­dig, dazu die Jus­tiz­mi­nis­te­rin par­la­men­ta­risch zu befragen.

Hans Rauscher hat einen tref­fen­den Kom­men­tar im „Stan­dard“ vom 21.1.2010 ver­fasst: Voll aufs Nudelaug’