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Lesezeit: 4 Minuten

Hall (Tirol): SS-Mann begutachtete SA-Mann

Die Entdeckung von 220 Gräbern auf dem Gelände des Krankenhauses Hall/Tirol Anfang Jänner dieses Jahres wird hoffentlich nicht nur die Historiker weiter beschäftigen. Zu klären sind nicht nur die Namen der Toten und die Gründe für ihren Tod, sondern etwa auch die Frage, was die Tiroler Landesregierung im Jahr 1963 dazu veranlasst hat, einen Akt über die Verlegung von „Euthanasie“-Opfern aus dem Landesarchiv auszuheben und zu vernichten.

8. Jan. 2011

Derzeit wird vermutet, dass die meisten der 220 Toten in dem jetzt entdeckten Gräberfeld von Hall nicht im Rahmen der offiziellen NS-„Euthanasie“-Programme ermordet wurden, sondern nach deren Einstellung im Jahr 1941. Während die Opfer der offiziellen NS-„Euthanasie“, vorwiegend geistig und körperlich behinderte Menschen, in Tirol und Vorarlberg über die damalige Heil-und Pflegeanstalt Valduna (Rankweil) und Hall nach Schloß Hartheim (OÖ) verliefert und dort über Giftgas oder Giftspritze ermordet wurden, ist über die Opfer der „wilden Euthanasie“, die danach in einzelnen Heil-und Pflegeanstalten stattgefunden hat, noch wenig bekannt. Die Ermordung behinderter Kinder, unter anderen an der Kinderfachabteilung „Spiegelgrund“ in Wien, betrieb das NS-Regime übrigens bis zu seinem Untergang.

Der Tiroler Landeshauptmann Günther Platter kündigte nach den Gräberfunden die Einsetzung einer Expertenkommission mit dem Versprechen an: „Hier darf nichts vertuscht werden.“


Die Haller Psychatrie – Bildquelle: derstandard.at – Gräberfeld von NS-Opfern entdeckt

Zeit wär’s! Denn nicht nur die (späte) Entdeckung der Gräber und die Aktenvernichtung durch die Landesregierung, sondern auch die bisherige Beurteilung der Verantwortung für die Beteiligung an den „Euthanasie“-Morden könnte durch die angekündigte Forschung ins Wanken geraten. Der Leiter der Heil-und Pflegeanstalt Hall während des NS-Regimes, Ernst Klebelsberg, galt nämlich bisher als stiller Gegner des offiziellen NS-„Euthanasie“-Programms und hat im Prozess gegen den NS-Arzt und Leiter der Abteilung „Volkspflege“, Hans Czermak, im Jahr 1949 auch entsprechend ausgesagt. Schwer vorstellbar, dass der Leiter der Anstalt die „wilde Euthanasie“ nicht bemerkt, gebilligt bzw. zu verantworten hatte.

Hans Czermak, der im Gau Tirol und Vorarlberg verantwortliche Betreiber der NS„Euthanasie“-Morde, ist eine nähere Betrachtung wert. Der Historiker Horst Schreiber hat über ihn gearbeitet:

SS-Harrer über SA-Czermak: „Hirnleistungsschwäche“

Czermak, ein illegaler Nazi und SA-Mann, wird im Personalbogen der NSDAP mit dem besonderen Kennzeichen „Säbelnarben“ beschrieben. Das Mitglied des schlagenden Corps Athesia Innsbruck wurde 1949 wegen Hochverrats (seine Tätigkeit in der illegalen NSDAP) und wegen „entfernterer“ Beteiligung an Meuchelmorden vor das Volksgericht gestellt. In dem Prozess traten zwei Gutachter auf, von denen zumindest einer ebenfalls eine einschlägige Karriere hinter sich gebracht hat: Gerhart Harrer, damals Facharzt für Neurologie und Psychiatrie an der Universitätsklinik Innsbruck und noch wenige Jahre zuvor strammer (illegaler) SS-Mann. Ein illegaler SS-Mann begutachtet einen illegalen SA-Mann und stellt prompt „im gewissen Sinn“ Idealismus bei Czermak fest, dem das Schicksal eines jeden Schwerkranken nahegegangen sei ! Ausschlaggebend sei für ihn gewesen:

„dass die Erlösung vollkommen unheilbarer, schwerst Geisteskranker die Möglichkeit bieten würde, hochansteckungsgefährliche Tuberkulosekranke anstaltsmässig unterzubringen. In einer Zeit, in welcher bedenkenlos 100.000 dahingeopfert wurden – der U. [Untersuchte] war stets in seinem Herzen ein Pazifist – schien ihm der Gedanke, das Dahinvegetieren schwerst Geisteskranker zu beenden, um dadurch nicht nur heilungsfähigen TBC-Kranken die Möglichkeit einer Gesundung zu bieten, sondern vor allem Tausende Gesunde vor Ansteckung und damit vor Siechtum und Tod zu bewahren, als vernünftig und billigenswert. Für den U. war die Euthanasie keine politische Frage, sondern eines der ernstesten sittengesetzlichen Probleme. Er hielt sie im Krieg für einen zweckmässigen und berechtigten Eingriff des Staates, von dem er sicher nicht vermutete, dass er später durch eine andere Auffassung widerrufen werden könnte. (Quelle: http://www.horstschreiber.at)

Eine Rechtfertigung der „Euthanasie“-Morde im Jahr 1949 – ganz in der Diktion der Nazis!

Damit ein Fehlurteil völlig ausgeschlossen blieb, attestierte der SS-Mann Harrer dem SA-Mann Czermak eine „allgemeine Hirnleistungsschwäche“, bei dem“ unter besonderer Zwangswirkung schwerer äusserer Verhältnisse“ Blutdruckerhöhung und Halsmarkerschütterungen eine Charakterveränderung herbeiführen können.

Czermak wurde am 1. Dezember 1949 zu acht Jahren schweren Kerker verurteilt, von denen er nicht einmal ein knappes Jahr absitzen musste. Im Jahr 1975 starb Czermak „nach einem arbeitsreichen, pflichterfüllten Leben“ (Todesanzeige). Sein SS- Gutachter Gerhart Harrer avancierte zum Leiter der Landesnervenklinik Salzburg und Universitätsprofessor, dem 2007 neben einer Eiche eine Gedenktafel aufgestellt wurde. (derstandard.at, 26.8.07)

Harrer war übrigens 1977 gemeinsam mit Heinrich Gross, dem illegalen SA-Mann und NS- Kinderarzt vom Spiegelgrund zur „Begutachtung“ psychiatrischer Kliniken, in denen Dissidenten festgehalten wurden, in der damaligen Sowjetunion: Das Ergebnis war eine Weißwaschung der sowjetischen Psyichiatrie (books.goole.at) .

Wir hoffen sehr, dass das nicht eintritt, was schon im Prozess gegen Hans Czermak (später: Heinrich Gross) ein Problem darstellte: „Ich leide sehr an Gedächtnisschwäche und kann mich derzeit nicht mehr an alles erinnern.“

Siehe auch: derstandard.at – Gräberfeld von NS-Opfern entdeckt

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Schlagwörter: Nationalsozialismus | Oberösterreich | Salzburg | Tirol | Wien

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