Zum Stand des Verfahrens geben wir eine Mitteilung von Mayday Graz wieder. Der Stocker-Verlag hat sich demnach im Verfahren auch wegen der fortdauernden kritischen Berichterstattung beschwert.
Das Machwerk „Reiten für Russland“ aus dem Stocker-Verlag
identifiziert verborgen und global agierende „Geldmächte” als die eigentlich treibenden Kräfte hinter dem Weltgeschehen, die sowohl für die Oktoberrevolution 1917 als auch für die beiden Weltkriege verantwortlich seien. Stellvertretend für diese „Mächte”, denen Deutschland zweimal im Weg gestanden sei und zu deren „Festigung” zwei Weltkriege geführt worden seien, nannte Lohausen „Mr Baruch” und „New Yorker Bankhäuser”.
Die AutorInnen dieser Broschüre hatten diese Passage als antisemitische Codierung und antisemitische Hetze bezeichnet – was soll es denn sonst sein, wenn eine jüdische Macht für die Entfesselung des 1. und 2. Weltkriegs verantwortlich gemacht wird? Das Gras ist in der Regel grün, der Himmel blau und wenn jemand von Geldmächten im Hintergrund fabuliert, die zwei Weltkriege verschuldet hätten und als deren Vertreter ein Mr. Baruch agierte, dann ist das antisemitisch.
Doch bei der Verhandlung behauptete der Geschäftsführer Wolfgang Dvorak-Stocker bzw. sein Anwalt, diese Buchauszüge könnten gar nicht antisemitisch sein, weil es doch einen Mr. Baruch tatsächlich gegeben und er eine wesentliche Rolle im 1. Weltkrieg gespielt habe. Nun war ein Börsenfachmann namens Baruch tatsächlich als Berater amerikanischer Präsidenten tätig gewesen. Die Behauptung, er habe den 1. Weltkrieg zu verantworten und handle als Teil einer globalen Macht, stammt allerdings aus der NS-Propaganda und aus einer Tradition antisemitischer Angriffe einschlägiger rechtsextremer AutorInnen wie Jan Van Helsing. Die Argumentation der Kläger ist ungefähr vergleichbar mit einer Behauptung wie, der Film „Jud Süß” sei nicht antisemitisch, weil ein Herr namens Süß Oppenheimer (auf den sich der Film beruft) existiert hatte — was niemand ernsthaft auch nur denken würde.
Es verwundert daher nicht mehr, dass sich der Verlag in seinen Schriftsätzen mit Händen und Füßen dagegen gewehrt hatte, einen Vertreter oder eine Vertreterin der wissenschaftlichen Antisemitismusforschung zu Wort kommen zu lassen, wie es die Anwältin der geklagten Aktivistin verlangt hatte.
Außerdem beschwerte sich der Stocker Verlag, dass auf der Webseite von Mayday weitere kritische Texte zum Verfahren veröffentlicht sind und dass im November erneut — trotz der zwei Prozesse — ein Infostand stattgefunden hatte, bei dem die Broschüre verteilt wurde. Mayday Graz sieht keinen Grund, die Veröffentlichung der vom Verlag geklagten Texte einzustellen oder auf Infostände zu verzichten.
Es ist bedauerlich genug, dass ein Buch herausgebracht wurde, in dem eine solche antisemitisch codierte Verschwörungstheorie verbreitet wird. Aber es ist geradezu absurd, dass wir uns auf einen Prozess einlassen müssen, nur um unser Recht zu verteidigen, diese Passagen auch als antisemitische Stimmungsmache bezeichnen zu dürfen!!
Übrigens: Die Broschüre „Das Herz am rechten Fleck. Der Leopold Stocker Verlag und die rechtsextreme Szene” gibt’s zum Download auf unserem neuen Blog maydaygraz.wordpress.com.