Ebensee: Berufung gegen drei Urteile

Im Wieder­betä­ti­gung­sprozess, der die neon­azis­tis­chen Aktio­nen von vier Jugendlichen anlässlich der KZ-Befreiungs­feiern im Jahr 2009 zum Gegen­stand hat­te, hat nun die Staat­san­waltschaft gegen alle drei bed­ingten Strafen berufen. Zwei der Angeklagten haben Nichtigkeits­beschw­erde und Beru­fung einge­bracht. Der Erst-Angeklagte hat kein Rechtsmit­tel gegen seine Strafe (sechs Monate bed­ingt auf drei Jahre Probezeit) ergrif­f­en. Somit wird nur der Freis­pruch bei dem jüng­sten Angeklagten rechtskräftig.