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Ebensee: Berufung gegen drei Urteile

Im Wie­der­be­tä­ti­gungs­pro­zess, der die neo­na­zis­ti­schen Aktio­nen von vier Jugend­li­chen anläss­lich der KZ-Befrei­ungs­­­fei­ern im Jahr 2009 zum Gegen­stand hat­te, hat nun die Staats­an­walt­schaft gegen alle drei beding­ten Stra­fen beru­fen. Zwei der Ange­klag­ten haben Nich­tig­keits­be­schwer­de und Beru­fung ein­ge­bracht. Der Erst-Ange­kla­g­­te hat kein Rechts­mit­tel gegen sei­ne Stra­fe (sechs Mona­te bedingt auf drei Jah­re Pro­be­zeit) ergrif­fen. Somit wird nur […]

10. Dez 2010

Im Wie­der­be­tä­ti­gungs­pro­zess, der die neo­na­zis­ti­schen Aktio­nen von vier Jugend­li­chen anläss­lich der KZ-Befrei­ungs­fei­ern im Jahr 2009 zum Gegen­stand hat­te, hat nun die Staats­an­walt­schaft gegen alle drei beding­ten Stra­fen beru­fen. Zwei der Ange­klag­ten haben Nich­tig­keits­be­schwer­de und Beru­fung ein­ge­bracht. Der Erst-Ange­klag­te hat kein Rechts­mit­tel gegen sei­ne Stra­fe (sechs Mona­te bedingt auf drei Jah­re Pro­be­zeit) ergrif­fen. Somit wird nur der Frei­spruch bei dem jüngs­ten Ange­klag­ten rechtskräftig.

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