Obwohl auch dieser Bericht Unschärfen aufweist, weil es bei den Verurteilungen eine gerichtliche Kriminalstatistik (Zählung nach Fällen) und eine interne Statistik des BMJ gibt (Zählung nach Personen), ist die Tendenz eindeutig: Die Zahl der Verurteilungen steigt an. Wie der Bericht selbst erläutert, gab es 2003/04 „einen starken Anstieg bei den Verurteilungen nach dem VerbotsG“, während in den Folgejahren die Verurteilungen kontinuierlich zurückgingen und im Jahr 2007 (mit neun bzw. zehn) den Tiefststand seit 2000 erreichten.
Für das Jahr 2009 gibt der Bericht noch erläuternd an, dass neben den fünf Schuldsprüchen wegen Verhetzung weitere fünf Verfahren mit Diversion beendet wurden, während vier Personen vom Verhetzungsvorwurf freigesprochen wurden.
Zu den Anklagen nach dem Verbotsgesetz erläutert das BMJ, dass es im Berichtsjahr 36 Verurteilungen und 7 Freisprüche gab, von denen fünf den § 3a VerbotsG betrafen ( gemeint ist der BFJ-Prozess in Wels).
Der Sicherheitsbericht 2009 ist hier abrufbar: http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/BR/III-BR/III-BR_00416/index.shtml
Aus dem Sicherheitsbericht 2008:
„Anstieg um 21,6%”. Download des „Sicherheitsbericht 2008” unter http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/III/III_00099/index.shtml (unter Hauptdokument)