Das Urteil im Wiederbetätigungsprozess gegen den 42-jährigen Unteroffizier: drei Monate bedingt. Der Geschworenensenat sah als erwiesen an, dass der Burgenländer während eines Auslandseinsatzes im Kosovo mehrfach den Hitlergruß verwendet und bei einer privaten Feier am Stützpunkt ein T‑Shirt mit einem „stilisierten Konterfei” — auf dem Leibchen befand sich ein Smiley mit Hitlerbart und Seitenscheitel — von Adolf Hitler getragen habe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Pikanterie beim Prozess: Vorsitzender des Geschworenensenats war Wolfgang Rauter, der in früheren Zeiten, als er noch FPÖ-Landtagsabgeordneter war, zum Nationalsozialismus anmerkte, dass es möglich sein müsse, auch die positiven Aspekte darzulegen.
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