Ex-Unteroffizier wegen Hitlergruß verurteilt

Das Urteil im Wie­der­be­tä­ti­gungs­pro­zess gegen den 42-jäh­ri­gen Unter­of­fi­zier: drei Mona­te bedingt. Der Geschwo­re­nen­se­nat sah als erwie­sen an, dass der Bur­gen­län­der wäh­rend eines Aus­lands­ein­sat­zes im Koso­vo mehr­fach den Hit­ler­gruß ver­wen­det und bei einer pri­va­ten Fei­er am Stütz­punkt ein T‑Shirt mit einem „sti­li­sier­ten Kon­ter­fei” — auf dem Leib­chen befand sich ein Smi­ley mit Hit­ler­bart und Sei­ten­schei­tel — von Adolf Hit­ler getra­gen habe. Das Urteil ist noch nicht rechts­kräf­tig. Pikan­te­rie beim Pro­zess: Vor­sit­zen­der des Geschwo­re­nen­se­nats war Wolf­gang Rau­ter, der in frü­he­ren Zei­ten, als er noch FPÖ-Land­tags­ab­ge­ord­ne­ter war, zum Natio­nal­so­zia­lis­mus anmerk­te, dass es mög­lich sein müs­se, auch die posi­ti­ven Aspek­te darzulegen.