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Prozess nach Neonazi-Störaktion in Ebensee

Am 24. Sep­tem­ber müs­sen sich vier Ange­klag­te wegen natio­nal­so­zia­lis­ti­scher Wie­der­be­tä­ti­gung vor dem Lan­des­ge­richt Wels ver­ant­wor­ten. Im Mai 2009 grif­fen die vier Jugend­li­chen Besu­cher des ehe­ma­li­gen KZ Eben­see, dar­un­ter Über­le­ben­de, mit Soft­guns an und brüll­ten dabei „Heil Hit­ler“, „Sieg Heil“ und ande­re Nazi­pa­ro­len. Den Jugend­li­chen droht eine Stra­fe von bis zu sechs Monaten.

10. Sep 2010

Am 24. Sep­tem­ber müs­sen sich vier Ange­klag­te wegen natio­nal­so­zia­lis­ti­scher Wie­der­be­tä­ti­gung vor dem Lan­des­ge­richt Wels ver­ant­wor­ten. Im Mai 2009 grif­fen die vier Jugend­li­chen Besu­cher des ehe­ma­li­gen KZ Eben­see, dar­un­ter Über­le­ben­de, mit Soft­guns an und brüll­ten dabei „Heil Hit­ler“, „Sieg Heil“ und ande­re Naziparolen.

Den Jugend­li­chen droht eine Stra­fe von bis zu sechs Monaten.

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