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Ried i.I./Linz: 2 Jahre für Facebook- WiederbetätigerLesezeit: 2 Minuten

Jetzt aber! Das Ober­lan­des­ge­richt Linz hat am Mitt­woch, 12.12. das Urteil gegen einen 32-jäh­ri­­gen Inn­viert­ler wegen NS-Wie­­der­­be­­tä­­ti­­gung bestä­tigt. Der Ange­klag­te war schon 2011 vor Gericht gestan­den, damals aber von den Geschwo­re­nen frei­ge­spro­chen wor­den. Sei­ne Aus­re­den waren aller­dings ziem­lich dumm. Sei­ne Pos­tings auf Face­book zeich­ne­te er häu­fig mit „88“. In der Erst­ver­hand­lung 2011 und auch bei der […]

13. Dez 2012

Sei­ne Pos­tings auf Face­book zeich­ne­te er häu­fig mit „88“. In der Erst­ver­hand­lung 2011 und auch bei der wegen Rechts­irr­tum der Geschwo­re­nen neu ange­setz­ten Ver­hand­lung im April 2012 ver­such­te er es noch mit Blöd­stel­len. Die „88“ sei für ihn ein „Glücks­sym­bol“ bzw. ein „BB“ gewe­sen, das für „Bye Bye“ ste­hen soll­te. Aha!

Nach­dem ihn das Lan­des­ge­richt Ried im April 12 bei der Neu­ver­hand­lung trotz­dem der Wie­der­be­tä­ti­gung für schul­dig befun­den und zu zwei Jah­ren Haft, davon 6 Mona­te unbe­dingt, ver­ur­teilt hat­te, ging er in die Berufung.

Vor dem Ober­lan­des­ge­richt zog er sei­ne Inter­pre­ta­ti­on von „88“ zurück und gab sich geläu­tert. Der Ange­klag­te, der bis vor drei Jah­ren noch Mit­glied von „Blood & Honour“ gewe­sen ist, hoff­te so offen­sicht­lich auf eine Straf­mil­de­rung: „Ich muss nicht ein­ge­sperrt wer­den, um geläu­tert zu wer­den“ (APA, 12.12.12)und: “Es war ein Blöd­sinn“. Es war ziem­lich viel Nazi-Schwach­sinn, den der gute M.Z. da von sich gege­ben hat: “Sei her­zei­gen dem Vol­ke, sei Feind sei­nen Fein­den“. Die­sen Spruch hat er sich von der über­zeug­ten Nazi-Tan­te und Anti­se­mi­tin Mat­hil­de Luden­dorff geborgt – ande­res wie z.B. „88 aus Brau­nau“ , „Demo­kra­ten –pfui Teu­fel! Das übel der zeit 88”, das tief­sin­ni­ge „Rache mit Stra­che“ und anti­se­mi­ti­sche Sprü­che gehen auf sein Konto.

Der gute Mann war bes­tens ver­netzt mit der Neo­na­zi-Sze­ne – nicht nur im Inn­vier­tel! Salz­bur­ger und bay­ri­sche Neo­na­zis zähl­ten ihn eben­so zu ihren Freun­den wie die „Kame­rad­schaft Hei­mat­front“ aus Niederösterreich.

Das Ober­lan­des­ge­richt Linz bestä­tig­te das Urteil der Erst­in­stanz: es bleibt bei den zwei Jah­ren bzw. 6 Mona­ten davon unbedingt.

Etwas ist noch nach­zu­tra­gen: Mel­dun­gen an die Mail­box des Innen­mi­nis­te­ri­ums wegen NS-Wie­der­be­tä­ti­gung blie­ben offen­sicht­lich unbe­ach­tet – erst die Anzei­ge eines Kri­mi­nal­be­am­ten brach­te die Ermitt­lun­gen in Gang. 

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