
Einige Identitäre drehten – unfreiwillig – eine erste Runde vor dem Landesgericht Wels, in dem es noch kein Urteil gab, einige, die Mitglied bei staatsfeindlichen Verbindungen waren, mussten Verurteilungen hinnehmen. Und die FPÖ scheiterte mit einem Einspruch beim Verfassungsgerichtshof, der feststellte, dass das „Ali-Video“ gesetzeswidrig war. Weiter…