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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Lesezeit: 2 Minuten

Innsbruck: Harte Strafe für Hardcore-Neonazi

Vor dem Lan­des­ge­richt Inns­bruck muss­te sich am Diens­tag, 20.9.2016, einer wegen Wie­der­be­tä­ti­gung ver­ant­wor­ten, der nicht zum ers­ten Mal wegen die­ses Delikts ver­ur­teilt wur­de. Schon 2008 und dann noch ein­mal 2011 hat­te er Haft­stra­fen wegen Wie­der­be­tä­ti­gung und Kör­per­ver­let­zung kas­siert – ins­ge­samt schon fünf Jah­re. Der Inns­bru­cker (33) weiß daher, dass es nicht beson­ders klug ist, sich vor Gericht offen zum Natio­nal­so­zia­lis­mus zu bekennen.

23. Sep. 2016

„Ich bin kein Natio­nal­so­zia­list, weil es ver­bo­ten ist. Aber ich wer­de immer Patri­ot blei­ben“ (Kro­ne Tirol, 21.9.2016), das war die offi­zi­el­le Ver­tei­di­gungs­li­nie des Neo­na­zi. Aber der patrio­ti­sche Schwur schil­lert etwas merk­wür­dig. Auf dem Ober­kör­per Tat­toos mit Tris­ke­le, Kel­ten­kreuz und SS-Toten­köp­fen, als bevor­zug­te Klei­der­mar­ke „Land­ser“, „Mas­ter­race“ und „Lons­da­le“ – das macht schon mal einen star­ken Nazi­ver­dacht. Aber der Ange­klag­te pos­te­te auch Ein­schlä­gi­ges auf Face­book, z.B. eine Lek­tü­re­emp­feh­lung für „Mein Kampf“. Sei­ner dama­li­gen Freun­din schenk­te er eine Ket­te – mit Haken­kreuz natürlich.

Das lässt kaum mehr Zwei­fel übrig, wie der Ange­klag­te sei­nen Patrio­tis­mus inter­pre­tiert hat. Als im Zuge von Ermitt­lun­gen wegen Wie­der­be­tä­ti­gung eine Haus­durch­su­chung statt­fand, wur­de aber auch Brie­fe sicher­ge­stellt, die er an Freun­de und sei­ne Schwes­ter adres­siert, aber noch nicht abge­schickt hatte.

In Innsbruck offenbar dominierende rechte Themen: Ein bisschen Patriotismus, "zu viele Marokkaner".
In Inns­bruck offen­bar domi­nie­ren­de rech­te Dis­kur­se: Bloß ein wenig Patrio­tis­mus und „Marok­ka­ner”.

In die­sem Beken­ner­schrei­ben kün­dig­te der Ange­klag­te nicht nur sei­nen Sui­zid an, son­dern auch, dass er vor­her noch so vie­le Marok­ka­ner wie mög­lich erschie­ßen wol­le. Auch vom End­kampf soll dar­in die Rede gewe­sen sein. Wegen die­ses Schrei­bens wur­de ein psych­ia­tri­sches Gut­ach­ten erstellt, bei dem er aber jede Mit­hil­fe ver­wei­ger­te. Die Sach­ver­stän­di­ge Adel­heid Kast­ner ent­warf dar­in eine ziem­lich nega­ti­ve Pro­gno­se: „Es sei zu befürch­ten, dass es zu wei­te­ren schwe­ren Kör­per­ver­let­zun­gen kommt, der 33-Jäh­ri­ge wur­de des­halb bereits mehr­fach ver­ur­teilt. Kast­ner for­der­te die Ein­wei­sung in eine Anstalt für geis­tig abnor­me Rechts­bre­cher“, ist im Bericht des ORF-Tirol zu lesen.

Die­se Pro­gno­se, die auch auf sei­ne Dro­gen­ab­hän­gig­keit abstell­te, war wohl ent­schei­dend für das Urteil. Die Geschwo­re­nen erkann­ten auf schul­dig und das Gericht ver­füg­te auf fünf­ein­halb Jah­re Haft und Ein­wei­sung in eine Anstalt für geis­tig abnor­me Rechtsbrecher.

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Schlagwörter: Körperverletzung | Neonazismus/Neofaschismus | Tirol | Verbotsgesetz | Wiederbetätigung

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