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Lesezeit: 2 Minuten

Rene T.: Ein Neonazi, wie er im Buch steht

Dies­mal hat es mit Sicher­heit nicht den Fal­schen erwischt. Rene T., der sich am 7. Juli vor dem Lan­des­ge­richt Ried wegen NS-Wie­der­be­tä­ti­gung nach § 3g Ver­bots­ge­setz ver­ant­wor­ten muss­te, ist ein sehr alter Bekann­ter. Obwohl er noch gar nicht so alt ist (42), ist er schon über 20 Jah­re ein­schlä­gig unterwegs.

21. Juli 2026
Landesgericht Ried Tafel (@ SdR)
Landesgericht Ried Tafel (@ SdR)

Früher Karrierebeginn als Kahlkopf88

Früh übt sich, was ein fes­ter Neo­na­zi wer­den will, etwa durch Bestel­lun­gen beim „Aufruhr“-Versand. Der war Anfang der 2000er Jah­re der ange­sag­te Neo­na­zi-Ver­sand, bei dem man sich braun ein­klei­den, mit Nazi-Songs beschal­len oder mit ein­schlä­gi­gen Sti­ckern und Büchern ver­sor­gen konn­te. Ein attrak­ti­ves Ange­bot auch für das Büro­per­so­nal des 3. Natio­nal­rats­prä­si­den­ten Mar­tin Graf – und für Rene T.

Der bedank­te sich immer höf­lich beim „Aufruhr“-Versand im Vor­aus für sei­ne Bestel­lun­gen, die er mit der Mail­adres­se „Kahlkopf88“ ver­schick­te. Sonst war T. nicht so höf­lich. 2017 stand er in Graz vor Gericht, weil er – gemein­sam mit einem Bay­ern (26) – in einer Gra­zer Stra­ßen­bahn Passant:innen mit „Sieg Heil“ und der Dro­hung „Ihr wer­det alle ster­ben wie die Juden“ beläs­tigt hat­te. Die spä­ter ein­tref­fen­den Poli­zis­ten wur­den als „Drecks­ju­den“ beschimpft.

Drei Jah­re unbe­dingt kas­sier­te T. damals beim Gra­zer Lan­des­ge­richt; er war in diver­sen „sozia­len“ Netz­wer­ken als „Rene Ost­mark“ ein­schlä­gig unter­wegs. Drei Jah­re unbe­dingt, das ist nicht wenig Schmalz, aber T. brach­te schon eini­ges auf die Waa­ge mit: „zwölf groß­teils ein­schlä­gi­ge Vor­stra­fen“, berich­te­te der ORF Stei­er­mark (3.7.17) und zitier­te den Staats­an­walt mit „Ein Neo­na­zi, wie er im Buch steht“.

Das kann man wohl sagen, denn „Rene Ost­mark“ ali­as „Kahlkopf88“ war – laut ver­trau­li­chen Infor­ma­tio­nen – zwi­schen­zeit­lich auch in Deutsch­land bei der Neo­na­zi-Bru­der­schaft „Nor­dic 12“ und bei „Blood & Honour/Combat 18“ aktiv. Hin­wei­se dar­auf lie­fer­te T. selbst durch Fotos auf vk.com.

Rene T., damals noch als Rene Ostmark, im Blood & Honour-Shirt
Rene T., damals noch als Rene Ost­mark, im Blood & Honour-Shirt

Einschlägige Gartenhütte

Ob der vor­sit­zen­de Rich­ter in Ried das alles gele­sen hat? Jeden­falls trau­te er T.s Ver­si­che­rung, wonach er mitt­ler­wei­le „auf­ge­wacht“ sei und sei­ner Ver­gan­gen­heit abge­schwo­ren habe, nicht über den Weg (nachrichten.at, 8.7.26). Schließ­lich stand er ja genau des­we­gen vor Gericht, weil er eben nicht auf­ge­wacht war. Aus dem Wie­der­be­tä­ti­gungs­pro­zess gegen Adri­an V. am 6. Mai, eben­falls in Ried, wis­sen wir dank Pro­zess­be­ob­ach­tung, was „Rene Ost­mark“ in den letz­ten Jah­ren so getrie­ben hat. Sei­ne Gar­ten­hüt­te in der Nähe von Schär­ding hat­te er ein­schlä­gig deko­riert und bei alko­hol­ge­tränk­ten brau­nen Fes­ti­vi­tä­ten mit sei­nem Freun­des­kreis so rich­tig abge­hit­lert. In drei Chat-Grup­pen („Bru­der­schaft Brass-Knuck­le“, der „Bierkeller“-Gruppe und der Grup­pe „Ost­mark“) gab er den „Füh­rer“ und tausch­te sich ein­schlä­gig aus.

Sei­ne mit­an­ge­klag­te Ehe­frau K. T. (36), die der­zeit ein Kind erwar­tet, war anschei­nend auf Tat­toos spe­zia­li­siert. Die OÖN: „Pro­ble­ma­tisch ist, dass die Frau in ers­ter Linie Nazi-Sym­bo­le anfer­tig­te und sich auch selbst ein­schlä­gi­ge Tat­toos stach.“

Jetzt wird Frau K. T., die mit einem Jahr bedingt ver­gleichs­wei­se güns­tig davon­kam, ihr Kind wohl zunächst allei­ne auf­zie­hen müs­sen, denn Papa Rene wur­de (wie­der) zu drei Jah­ren unbe­ding­ter Haft ver­ur­teilt, was er sofort akzep­tier­te. Die Urtei­le sind bereits rechtskräftig.

Wei­te­re Ankla­gen gegen Teil­neh­mer an den brau­nen Fes­ti­vi­tä­ten in der Gar­ten­hüt­te bzw. aus den Chat-Grup­pen sind möglich.

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Schlagwörter: Neonazismus/Neofaschismus | Oberösterreich | Verbotsgesetz | Wiederbetätigung

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