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Lesezeit: 4 Minuten

Vorchdorfer Schießübung: Bitte weitergehen – nichts zu sehen. Teil 2.

Am Landesgericht Wels fand am 5.3. der Prozess gegen jene Waffenübungsgruppe statt, die im Oktober des Vorjahres in Vorchdorf aufgeflogen ist. Angeklagt waren 13 Personen, fast durchgängig aus einem gehobenen bürgerlichen Milieu, die eine Art von privatem Scharfschützentraining absolvieren wollten.

10. März 2026
Zielfernrohr (Foto: pixabay andreas160578)
Zielübung (Symbolfoto; pixabay andreas160578)

Die Verhandlung hätte eigentlich spannend werden können, war sie aber nicht. Die Gründe: die Zahl der Angeklagten, ihr Schweigen vor Gericht, die Verteidiger, die in wenig eleganter Täter-Opfer-Umkehr die Einsatzkräfte anklagten und eine Verhandlungsführung, die große Rücksicht auf die Angeklagten nahm. Die Staatsanwaltschaft warf zwölf Angeklagten vor, gegen das Waffengesetz verstoßen zu haben: Sie hatten keinen Waffenpass. Der Leiter der Schießübung wurde zudem als Bestimmungstäter angeklagt.

13 Angeklagte hätten es sein sollen. Kurz vor Beginn kippte aber einer von ihnen um und wurde daher aus gesundheitlichen Gründen aus dem Verfahren ausgeschieden. Warum aber nur 13 bzw. 12? In Vorchdorf hatten sich – je nach Zählung – zwischen 15, 19, 20 und schließlich 23 Menschen zu der Waffenübung eingefunden, die dann als Zielfernrohrübung verhandelt wurde. Wo ist der Rest geblieben? Hatten sie kein Zielfernrohr zum Üben? Oder haben sie ihre Waffen besser versteckt als die Angeklagten, deren Verteidiger vor Gericht wortreich das „dilettantische“, „grundlose“ Vorgehen der Polizei und das „blanke Chaos“ vor Ort bejammerten.

Kurzer Rückblick: Die Polizei war mit Spezialeinheiten nach Vorchdorf ausgerückt, weil in einem Telefonat mitgeteilt wurde, dass sich Personen mit Waffen am Gelände eines Bauernhofs herumbewegen würden. Auch von Schüssen war die Rede. Als Veranstalter des paramilitärischen Spektakels fungierte ein „Brauchtumspflege und Traditionsschützen Verein (BTV)“ und als Übungsleiter trat ein blauer Oberst des Bundesheeres auf, der im Jahr 2018 für einen rassistische Eklat gesorgt hatte und – laut medialen Berichten – vor Ort die Polizei beschimpft haben soll.

Hätte Stoppt die Rechten nicht die Verbindungen von BTV und dem blauen Oberst thematisiert, so wüsste niemand, dass die „Zielfernrohrübung“ einen starken Rechtsdrall hatte. Das war auch in der Verhandlung ersichtlich. Als Verteidiger des blauen Oberst fungierte ausgerechnet der Klubobmann der FPÖ im Salzburger Landtag, Andreas Schöppl. Und dann wohnte auch noch eine Zaungästin der Verhandlung bei, die vor Jahren als Kompaniekommandant im Bundesheer werkte und mittlerweile als Autorin und Vortragende in der rechtsextremen Szene unterwegs ist.

Vielleicht wollte sie etwas mehr über die „Marksman“-Ausbildung erfahren, die der blaue Oberst seinen Schützlingen anleiten hätte wollen? Vereinfacht ausgedrückt, handelt es sich dabei um die Ausbildung zu einer Art von Scharfschützen. Da hätten wir doch gerne gewusst, warum sich Menschen, die in ihren Zivilberufen Zahnarzt, Steuerberater, Rechtsanwalt, IT-Servicetechniker oder auch Landwirt sind, zu Scharfschützen ausbilden lassen möchten? Eine Befragung dazu gab es jedoch nicht.

Überhaupt: Wie finden Interessent:innen heraus, dass der weitgehend unbekannte „Brauchtumspflege und Traditionsschützen Verein (BTV)“ ein Spezialangebot Scharfschützenausbildung hat? Einige der Angeklagten kennen den Oberst und Übungsleiter offensichtlich aus anderen Zusammenhängen – wie die Zaungästin auch.

Zu den Gründen, warum am 11. Oktober auf einem Bauernhof bei Vorchdorf diese paramilitärische Übung abgehalten wurde, war von den Angeklagten nichts zu hören. Nichts zu den Kosten. Auch sonst nichts. Abgesehen von der äußerst knappen Beantwortung der knappen Fragen zu den Generalien schwiegen sie und wurden auch nicht befragt. Eine äußerst diskrete Verhandlung!

Nicht die Gründe für, sondern nur der Grund, auf dem die Scharfschützenausbildung stattfinden hätte sollen, wurde verhandelt. Wäre das Grundstück eingefriedet gewesen, dann hätte die Schießübungstruppe dort ihre Waffen legal herumtragen dürfen. Die Anwälte sahen jede Menge Einfriedungen: Maisfelder (im November!), Böschungen, sogar Absperrposten habe es gegeben. Das Vorchdorfer Info-Portal „Invo“ (8.3.26) dazu: „Nun gibt es landauf, landab kaum eine Gegend, die flacher und weniger eingefriedet ist als Point 11 in Adlhaming.“

Auch der Richter wollte sich den topographischen Gegebenheiten nicht entziehen und keine Einfriedung erkennen. Allerdings fügte er gleich zur Entlastung hinzu, dass die Übung ja nur kurz gedauert habe.

In ihren Schlussplädoyers tobten sich die Verteidiger noch einmal richtig aus, konstruierten als Opfer die „unbescholtenen, braven, anständigen, ehrbaren Bürger“ (die Scharfschützenausbildung erwähnten sie nicht) und die Polizisten als Täter mit ihrem „Wahnsinnseinsatz“. Die vom Richter angekündigte Diversion wurde mit den Formeln „Ich übernehme die Verantwortung“ und „Ich nehme das Angebot an“ von allen akzeptiert und bedeutete Zahlungen zwischen 200 und 2.450 Euro. Unser Prozessbeobachter bemerkte bei einigen Angeklagten ein Grinsen. Eine weitere Ausbildungsetappe zum Scharfschützen wird sich – trotz der als relativ niedrig angegebenen Einkommen – schon noch ausgehen.

Danke für die Prozessbeobachtung!

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Schlagwörter: Bundesheer | Oberösterreich

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