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Lesezeit: 4 Minuten

Vorchdorfer Schießübung: Bitte weitergehen – nichts zu sehen. Teil 2.

Am Lan­des­ge­richt Wels fand am 5.3. der Pro­zess gegen jene Waf­fen­übungs­grup­pe statt, die im Okto­ber des Vor­jah­res in Vorch­dorf auf­ge­flo­gen ist. Ange­klagt waren 13 Per­so­nen, fast durch­gän­gig aus einem geho­be­nen bür­ger­li­chen Milieu, die eine Art von pri­va­tem Scharf­schüt­zen­trai­ning absol­vie­ren wollten.

10. März 2026
Zielfernrohr (Foto: pixabay andreas160578)
Zielübung (Symbolfoto; pixabay andreas160578)

Die Ver­hand­lung hät­te eigent­lich span­nend wer­den kön­nen, war sie aber nicht. Die Grün­de: die Zahl der Ange­klag­ten, ihr Schwei­gen vor Gericht, die Ver­tei­di­ger, die in wenig ele­gan­ter Täter-Opfer-Umkehr die Ein­satz­kräf­te anklag­ten und eine Ver­hand­lungs­füh­rung, die gro­ße Rück­sicht auf die Ange­klag­ten nahm. Die Staats­an­walt­schaft warf zwölf Ange­klag­ten vor, gegen das Waf­fen­ge­setz ver­sto­ßen zu haben: Sie hat­ten kei­nen Waf­fen­pass. Der Lei­ter der Schieß­übung wur­de zudem als Bestim­mungs­tä­ter angeklagt.

13 Ange­klag­te hät­ten es sein sol­len. Kurz vor Beginn kipp­te aber einer von ihnen um und wur­de daher aus gesund­heit­li­chen Grün­den aus dem Ver­fah­ren aus­ge­schie­den. War­um aber nur 13 bzw. 12? In Vorch­dorf hat­ten sich – je nach Zäh­lung – zwi­schen 15, 19, 20 und schließ­lich 23 Men­schen zu der Waf­fen­übung ein­ge­fun­den, die dann als Ziel­fern­rohr­übung ver­han­delt wur­de. Wo ist der Rest geblie­ben? Hat­ten sie kein Ziel­fern­rohr zum Üben? Oder haben sie ihre Waf­fen bes­ser ver­steckt als die Ange­klag­ten, deren Ver­tei­di­ger vor Gericht wort­reich das „dilet­tan­ti­sche“, „grund­lo­se“ Vor­ge­hen der Poli­zei und das „blan­ke Cha­os“ vor Ort bejammerten.

Kur­zer Rück­blick: Die Poli­zei war mit Spe­zi­al­ein­hei­ten nach Vorch­dorf aus­ge­rückt, weil in einem Tele­fo­nat mit­ge­teilt wur­de, dass sich Per­so­nen mit Waf­fen am Gelän­de eines Bau­ern­hofs her­um­be­we­gen wür­den. Auch von Schüs­sen war die Rede. Als Ver­an­stal­ter des para­mi­li­tä­ri­schen Spek­ta­kels fun­gier­te ein „Brauch­tums­pfle­ge und Tra­di­ti­ons­schüt­zen Ver­ein (BTV)“ und als Übungs­lei­ter trat ein blau­er Oberst des Bun­des­hee­res auf, der im Jahr 2018 für einen ras­sis­ti­sche Eklat gesorgt hat­te und – laut media­len Berich­ten – vor Ort die Poli­zei beschimpft haben soll.

Hät­te Stoppt die Rech­ten nicht die Ver­bin­dun­gen von BTV und dem blau­en Oberst the­ma­ti­siert, so wüss­te nie­mand, dass die „Ziel­fern­rohr­übung“ einen star­ken Rechtsd­rall hat­te. Das war auch in der Ver­hand­lung ersicht­lich. Als Ver­tei­di­ger des blau­en Oberst fun­gier­te aus­ge­rech­net der Klub­ob­mann der FPÖ im Salz­bur­ger Land­tag, Andre­as Schöppl. Und dann wohn­te auch noch eine Zaun­gäs­tin der Ver­hand­lung bei, die vor Jah­ren als Kom­pa­nie­kom­man­dant im Bun­des­heer werk­te und mitt­ler­wei­le als Autorin und Vor­tra­gen­de in der rechts­extre­men Sze­ne unter­wegs ist.

Viel­leicht woll­te sie etwas mehr über die „Marksman“-Ausbildung erfah­ren, die der blaue Oberst sei­nen Schütz­lin­gen anlei­ten hät­te wol­len? Ver­ein­facht aus­ge­drückt, han­delt es sich dabei um die Aus­bil­dung zu einer Art von Scharf­schüt­zen. Da hät­ten wir doch ger­ne gewusst, war­um sich Men­schen, die in ihren Zivil­be­ru­fen Zahn­arzt, Steu­er­be­ra­ter, Rechts­an­walt, IT-Ser­vice­tech­ni­ker oder auch Land­wirt sind, zu Scharf­schüt­zen aus­bil­den las­sen möch­ten? Eine Befra­gung dazu gab es jedoch nicht.

Über­haupt: Wie fin­den Interessent:innen her­aus, dass der weit­ge­hend unbe­kann­te „Brauch­tums­pfle­ge und Tra­di­ti­ons­schüt­zen Ver­ein (BTV)“ ein Spe­zi­al­an­ge­bot Scharf­schüt­zen­aus­bil­dung hat? Eini­ge der Ange­klag­ten ken­nen den Oberst und Übungs­lei­ter offen­sicht­lich aus ande­ren Zusam­men­hän­gen – wie die Zaun­gäs­tin auch.

Zu den Grün­den, war­um am 11. Okto­ber auf einem Bau­ern­hof bei Vorch­dorf die­se para­mi­li­tä­ri­sche Übung abge­hal­ten wur­de, war von den Ange­klag­ten nichts zu hören. Nichts zu den Kos­ten. Auch sonst nichts. Abge­se­hen von der äußerst knap­pen Beant­wor­tung der knap­pen Fra­gen zu den Gene­ra­li­en schwie­gen sie und wur­den auch nicht befragt. Eine äußerst dis­kre­te Verhandlung!

Nicht die Grün­de für, son­dern nur der Grund, auf dem die Scharf­schüt­zen­aus­bil­dung statt­fin­den hät­te sol­len, wur­de ver­han­delt. Wäre das Grund­stück ein­ge­frie­det gewe­sen, dann hät­te die Schieß­übungs­trup­pe dort ihre Waf­fen legal her­um­tra­gen dür­fen. Die Anwäl­te sahen jede Men­ge Ein­frie­dun­gen: Mais­fel­der (im Novem­ber!), Böschun­gen, sogar Absperr­pos­ten habe es gege­ben. Das Vorch­dor­fer Info-Por­tal „Invo“ (8.3.26) dazu: „Nun gibt es land­auf, land­ab kaum eine Gegend, die fla­cher und weni­ger ein­ge­frie­det ist als Point 11 in Adl­ha­ming.“

Auch der Rich­ter woll­te sich den topo­gra­phi­schen Gege­ben­hei­ten nicht ent­zie­hen und kei­ne Ein­frie­dung erken­nen. Aller­dings füg­te er gleich zur Ent­las­tung hin­zu, dass die Übung ja nur kurz gedau­ert habe.

In ihren Schluss­plä­doy­ers tob­ten sich die Ver­tei­di­ger noch ein­mal rich­tig aus, kon­stru­ier­ten als Opfer die „unbe­schol­te­nen, bra­ven, anstän­di­gen, ehr­ba­ren Bür­ger“ (die Scharf­schüt­zen­aus­bil­dung erwähn­ten sie nicht) und die Poli­zis­ten als Täter mit ihrem „Wahn­sinn­s­ein­satz“. Die vom Rich­ter ange­kün­dig­te Diver­si­on wur­de mit den For­meln „Ich über­neh­me die Ver­ant­wor­tung“ und „Ich neh­me das Ange­bot an“ von allen akzep­tiert und bedeu­te­te Zah­lun­gen zwi­schen 200 und 2.450 Euro. Unser Pro­zess­be­ob­ach­ter bemerk­te bei eini­gen Ange­klag­ten ein Grin­sen. Eine wei­te­re Aus­bil­dungs­etap­pe zum Scharf­schüt­zen wird sich – trotz der als rela­tiv nied­rig ange­ge­be­nen Ein­kom­men – schon noch ausgehen.

Dan­ke für die Prozessbeobachtung!

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