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Lesezeit: 2 Minuten

Hitler und Hakenkreuz für „Bimmelbabsi“

Die Hoffnung stirbt zuletzt. Das gilt auch für Manfred R. (43), der sich am 18.12.25 wegen des Verdachts der NS-Wiederbetätigung vor dem Wiener Landesgericht verantworten musste. Angeklagt waren ein Kommentar auf Instagram und Nachrichten an „Bimmelbabsi“. Während für den Staatsanwalt die Faktenlage klar war, versuchte es der Verteidiger mit Relativierungen: Sein Mandant sei nicht der Hellste, ein Sozialversager, und er habe aus seiner vorherigen Verurteilung gelernt.

7. Jan. 2026
Landesgericht Wien
Landesgericht Wien

Wegen Wiederbetätigung angeklagt war Manfred R. nicht zum ersten Mal. 2019 hat er 15 Monate bedingt nach dem Verbotsgesetz ausgefasst. Damals hatte er in diversen Facebook-Gruppen Nazi-Bilder gepostet und auf WhatsApp eine Gruppe mit Hitlerbild und dazu dem Text „Ich grüße die WhatsApp-Gruppe“. Den lernmäßigen Fortschritt sah der Verteidiger darin, dass sich sein Mandant seither von WhatsApp-Gruppen ferngehalten habe.

Auf Instagram hat sich R. allerdings erneut wiederbetätigt. Am 7.10.23 sonderte er unter einem Post von „Oe24“ mit dem süffisanten Titel „Er ist die neue Miss Portugal“ über den Titelgewinn einer Transgender-Frau folgenden Kommentar ab: „Es nervt nur noch, für sowas würd ich Dachau wieder aufmachen.“

Darauf erfolgte beim Angeklagten eine Hausdurchsuchung. Auf seinem Handy wurde zwar einiger „grauslicher“ (Prozessbeobachtung) gewaltverherrlichender brauner Dreck gefunden, der aber nicht zur Anklage kam, weil nicht klar war, ob er die Dateien weitergeschickt hatte. Was sich aber in der Anklage fand, waren drei Nachrichten an „Bimmelbabsi“ – über WhatsApp. Bei dieser Frau, die angeblich in „Bayern oder so“ lebt, wollte Manfred R. Eindruck schinden, indem er ihr Fotos mit Hitler und Hakenkreuz schickte, darunter auch eines, für das er schon 2019 verurteilt worden war. Soviel zum Lernfortschritt von Manfred R.!

Ob R. mit Hitler bei „Bimmelbabsi“ landen konnte, wurde während der Verhandlung nicht klar, aber der Verteidiger brachte es durch Befragung zu der Erkenntnis, dass „Bimmelbabsi“ ihrerseits seinen Schützling durch ein Hitlerbild mit Herzchen angelockt habe: R. quasi als Opfer, für das er um eine milde Strafe bat, weil R. endlich wieder Beschäftigung gefunden habe.

Die Geschworenen bejahten in den zwei Hauptfragen die Schuld des Angeklagten einstimmig. Die Strafe fiel angesichts der Verurteilung von 2019 relativ milde aus: zwei Jahre bedingt, Bewährungshilfe und ein verpflichtender Mauthausen-Besuch. Die Hoffnung stirbt zuletzt.

Die Verteidigung akzeptierte, ob sich die Staatsanwaltschaft geäußert hat, geht aus dem Prozessprotokoll nicht hervor.

Wir danken prozess.report für die Prozessbeobachtung!

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Schlagwörter: Neonazismus/Neofaschismus | Verbotsgesetz | Wiederbetätigung | Wien

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