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Lesezeit: 2 Minuten

Hitler und Hakenkreuz für „Bimmelbabsi“

Die Hoff­nung stirbt zuletzt. Das gilt auch für Man­fred R. (43), der sich am 18.12.25 wegen des Ver­dachts der NS-Wie­der­be­tä­ti­gung vor dem Wie­ner Lan­des­ge­richt ver­ant­wor­ten muss­te. Ange­klagt waren ein Kom­men­tar auf Insta­gram und Nach­rich­ten an „Bim­melb­ab­si”. Wäh­rend für den Staats­an­walt die Fak­ten­la­ge klar war, ver­such­te es der Ver­tei­di­ger mit Rela­ti­vie­run­gen: Sein Man­dant sei nicht der Hells­te, ein Sozi­al­ver­sa­ger, und er habe aus sei­ner vor­he­ri­gen Ver­ur­tei­lung gelernt.

7. Jan. 2026
Landesgericht Wien
Landesgericht Wien

Wegen Wie­der­be­tä­ti­gung ange­klagt war Man­fred R. nicht zum ers­ten Mal. 2019 hat er 15 Mona­te bedingt nach dem Ver­bots­ge­setz aus­ge­fasst. Damals hat­te er in diver­sen Face­book-Grup­pen Nazi-Bil­der gepos­tet und auf Whats­App eine Grup­pe mit Hit­ler­bild und dazu dem Text „Ich grü­ße die Whats­App-Grup­pe“. Den lern­mä­ßi­gen Fort­schritt sah der Ver­tei­di­ger dar­in, dass sich sein Man­dant seit­her von Whats­App-Grup­pen fern­ge­hal­ten habe.

Auf Insta­gram hat sich R. aller­dings erneut wie­der­be­tä­tigt. Am 7.10.23 son­der­te er unter einem Post von „Oe24“ mit dem süf­fi­san­ten Titel „Er ist die neue Miss Por­tu­gal“ über den Titel­ge­winn einer Trans­gen­der-Frau fol­gen­den Kom­men­tar ab: „Es nervt nur noch, für sowas würd ich Dach­au wie­der auf­ma­chen.“

Dar­auf erfolg­te beim Ange­klag­ten eine Haus­durch­su­chung. Auf sei­nem Han­dy wur­de zwar eini­ger „graus­li­cher“ (Pro­zess­be­ob­ach­tung) gewalt­ver­herr­li­chen­der brau­ner Dreck gefun­den, der aber nicht zur Ankla­ge kam, weil nicht klar war, ob er die Datei­en wei­ter­ge­schickt hat­te. Was sich aber in der Ankla­ge fand, waren drei Nach­rich­ten an „Bim­melb­ab­si“ – über Whats­App. Bei die­ser Frau, die angeb­lich in „Bay­ern oder so“ lebt, woll­te Man­fred R. Ein­druck schin­den, indem er ihr Fotos mit Hit­ler und Haken­kreuz schick­te, dar­un­ter auch eines, für das er schon 2019 ver­ur­teilt wor­den war. Soviel zum Lern­fort­schritt von Man­fred R.!

Ob R. mit Hit­ler bei „Bim­melb­ab­si“ lan­den konn­te, wur­de wäh­rend der Ver­hand­lung nicht klar, aber der Ver­tei­di­ger brach­te es durch Befra­gung zu der Erkennt­nis, dass „Bim­melb­ab­si“ ihrer­seits sei­nen Schütz­ling durch ein Hit­ler­bild mit Herz­chen ange­lockt habe: R. qua­si als Opfer, für das er um eine mil­de Stra­fe bat, weil R. end­lich wie­der Beschäf­ti­gung gefun­den habe.

Die Geschwo­re­nen bejah­ten in den zwei Haupt­fra­gen die Schuld des Ange­klag­ten ein­stim­mig. Die Stra­fe fiel ange­sichts der Ver­ur­tei­lung von 2019 rela­tiv mil­de aus: zwei Jah­re bedingt, Bewäh­rungs­hil­fe und ein ver­pflich­ten­der Maut­hau­sen-Besuch. Die Hoff­nung stirbt zuletzt.

Die Ver­tei­di­gung akzep­tier­te, ob sich die Staats­an­walt­schaft geäu­ßert hat, geht aus dem Pro­zess­pro­to­koll nicht hervor.

Wir dan­ken prozess.report für die Prozessbeobachtung!

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Schlagwörter: Neonazismus/Neofaschismus | Verbotsgesetz | Wiederbetätigung | Wien

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