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Lesezeit: 4 Minuten

17-jähriger Neonazi vor Gericht: ein deprimierendes Bild

Erst 17 Jah­re alt, mit vier Vor­stra­fen: Der Neo­na­zi Mar­cel B. insze­nier­te sich online als „88 fürs Leben“, zeig­te mehr­fach den Hit­ler­gruß, droh­te poli­ti­schen Gegner:innen mit Gewalt. Vor den Geschwo­re­nen bricht die Erzäh­lung des har­ten Neonazi-Burschen.

28. Dez. 2025
Schild Schwurgerichtssaal Landesgericht Graz (© SdR)
Schild Schwurgerichtssaal Landesgericht Graz (© SdR)

Mar­cel B. wird am 15. Dezem­ber in Hand­schel­len aus der Unter­su­chungs­haft in den Schwur­ge­richts­saal des Lan­des­ge­richts Graz geführt. Er ist trotz sei­ner erst 17 Jah­re kein unbe­schrie­be­nes Blatt: vier Vor­stra­fen, offe­ne Pro­be­zei­ten, teils bereits ver­län­gert. Bis­lang habe nichts davon gefruch­tet, heißt es im Prozess.

Mar­cel B. habe über einen län­ge­ren Zeit­raum natio­nal­so­zia­lis­ti­sche Paro­len und Sym­bo­lik ver­brei­tet, den Hit­ler­gruß gezeigt und „Heil Hit­ler“ geru­fen, führt der Staats­an­walt an. In Chats schrieb er ganz offen, Nazi zu sein, und unter­mau­er­te sei­ne Gesin­nung mit ein­schlä­gi­gen Bil­dern, Pro­fil­na­men und Sta­tus­mel­dun­gen: „88 fürs Leben“, „88 fore­ver“, Foto von sich in Wehr­machts­uni­form bis zu Ufos mit Hakenkreuzen.

Gleich­zei­tig geht es auch um Gewalt­fan­ta­sien, die er depo­nier­te. B. droh­te meh­re­ren Per­so­nen mit dem „Zusam­men­schla­gen“, auch Frau­en wol­le er schla­gen. Zu einer anti­fa­schis­ti­schen Demo erschien er ver­mummt und mit Schlag­ring – trotz eines Waf­fen­ver­bots, das bereits seit 2023 besteht.

Die Ver­tei­di­gung ver­sucht, eine Erklä­rung anzu­bie­ten, die den Ange­klag­ten juris­tisch „rett­bar“ machen soll, wo eigent­lich nichts mehr zu ret­ten ist: schwie­ri­ges Auf­wach­sen, Hei­me, feh­len­de Bezugs­per­so­nen, eine per­ma­nen­te Suche nach Anschluss. B. wer­de sich gestän­dig ver­ant­wor­ten, vie­les sei Pro­vo­ka­ti­on, jugend­li­cher Over­kill, der in sozia­len Netz­wer­ken Applaus ern­te, wäh­rend er nun als einer der weni­gen tat­säch­lich im Gerichts­saal sitze.

Der vor­sit­zen­de Rich­ter hält B. vor, dass Ver­mum­mung, Dro­hun­gen und das Mit­füh­ren eines Schlag­rings eben nicht nach blo­ßem Mit­läu­fer­tum aus­se­hen. War­um geht er ver­mummt hin, war­um geht über­haupt in die­sen Kon­flikt hin­ein? War­um der Schlag­ring? B. sagt, er habe ihn am Vor­tag vom Stief­va­ter der Ex-Freun­din geschenkt bekom­men. Erklä­rung ist das frei­lich kei­ne, bes­ten­falls Hilflosigkeit.

Je län­ger die Befra­gung dau­ert, des­to weni­ger trägt die vor­ge­brach­te Aus­re­de, er habe Anschluss fin­den wol­len. Aus der Haft kom­men zusätz­li­che Fun­de in den Akt: Noti­zen in Hef­ten („Ich has­se Juden“, „NSDAP“, „I love NSDAP“, „Ich lie­be mei­nen Füh­rer“), dazu ein Haken­kreuz, das in der Zel­le auf­taucht. Auf Nach­fra­ge spricht B. von „Lan­ge­wei­le“, wor­auf im Senat wahr­nehm­bar die Geduld reißt: Das sei kein Zuge­hö­rig­keits­ri­tu­al, son­dern spre­che für Überzeugung.

Die Wahloma: Ich liebe ihn trotzdem!

Als Zeu­gin wird Frau S. befragt, Jahr­gang 1941 – die „Oma“, wie B. sie nennt, eine Wahl­oma, die ihn seit dem ers­ten Lebens­jahr kennt. Ihre Aus­sa­ge ist kei­ne Ent­las­tung im straf­recht­li­chen Sinn, aber eine Erklä­rungs­schicht: Sie schil­dert, wie B. von einer Anstalt zur ande­ren gereicht wor­den sei, wie Mut­ter, Oma und Uroma nichts von ihm wis­sen woll­ten, wie Anschluss­be­dürf­nis und man­geln­der Selbst­wert zu wun­den Punk­ten wur­den. Ihr gegen­über soll der Wahl­enkel den Hit­ler­gruß dar­ge­bo­ten haben. Ich lie­be ihn trotz­dem, bekennt die Wahl­oma und zitiert einen Satz, der dem Bur­schen die Absur­di­tät sei­ner Gesin­nung zei­gen soll­te: Sie habe ihm gesagt, er sei „der Ers­te, den Hit­ler umge­bracht hät­te“. Gehol­fen habe es nicht, „jaja“, dann sei er wie­der weg gewesen.

Auch der Bewäh­rungs­hel­fer zeich­net ein depri­mie­ren­des Bild: seit 2023 Betreu­ung, zwei Gefäng­nis­auf­ent­hal­te. In der Haft zei­ge sich B. reu­mü­tig und ein­sich­tig, drau­ßen kip­pe etwas um, als ob ein Schal­ter umge­legt wer­de. Struk­tur wür­de hel­fen, sagt er, aber genau die gebe es nicht. Und: B. sei nicht grup­pen­fä­hig, ande­re hät­ten Angst vor ihm.

In den Schluss­plä­doy­ers wird dar­aus eine kla­re Front­stel­lung. Die Staats­an­walt­schaft betont, es sei irrele­vant, ob jemand sich inner­lich als Nazi ver­ste­he, ent­schei­dend sei die Tat­hand­lung der Wie­der­be­tä­ti­gung. Dazu kom­me die Reich­wei­te über Social Media, die geziel­te Aggres­si­on gegen poli­ti­sche Gegner:innen, der Umstand, dass B. eben kein unbe­schrie­be­nes Blatt sei. Die Ver­tei­di­gung hält mit einem umfas­sen­den Geständ­nis, Reue, die Chan­ce für einen Jugend­li­chen, der ohne funk­tio­nie­ren­des Netz auf­wuchs, dagegen.

Als Mar­cel B. das letz­te Wort bekommt, klingt er weni­ger groß­spu­rig als in jenen Chats, die zuvor ver­le­sen wur­den: Er habe Feh­ler gemacht, wer­de die Stra­fe absit­zen und in der Haft begin­nen, den Kreis von ver­ur­teil­ten Neo­na­zis, den er um sich gehabt habe, zu verlassen.

Dann zie­hen sich die Geschwo­re­nen zurück. Und als sie wie­der­kom­men, ist die Sache ein­deu­tig: Alle 13 Haupt­fra­gen zur Schuld des Ange­klag­ten wer­den mit 8 Ja und 0 Nein beant­wor­tet, Schuld­sprü­che nach dem Ver­bots­ge­setz, nach dem Waf­fen­ge­setz und wegen gefähr­li­cher Drohung.

Heans auf die Oma!

Das gibt in Sum­me 30 Mona­te unbe­ding­ter Haft, die Vor­haft seit 20. Okto­ber 2025 wird ange­rech­net. Zusätz­lich wird eine beding­te Stra­fe von 15 Mona­ten wider­ru­fen, wei­te­re Pro­be­zei­ten wer­den ver­län­gert. Am Ende ste­hen drei Jah­re und sie­ben Mona­te, die der 17-Jäh­ri­ge ins Gefäng­nis muss. Mar­cel B. nimmt das Urteil an, ob sich die Staats­an­walt­schaft geäu­ßert hat, geht aus dem Pro­zess­pro­to­koll nicht hervor.

Der Rich­ter gibt dem Bur­schen noch zwei Sät­ze mit: Nüt­zen Sie die Zeit her­in­nen, um eine Leh­re zu machen und mit ihren Fer­tig­kei­ten neu anzu­fan­gen und: „Heans auf die Oma!“

Wir dan­ken prozess.report für die Prozessbeobachtung!

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