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Lesezeit: 6 Minuten

Hitler im Geldbörsl, Granaten im Schlafzimmer – nur ein „Huscher“?

Der Zeitraum, über den Hubert W. das Verbotsgesetz verletzt hat, lässt sich nicht genau bestimmen, aber nach den Angaben des Angeklagten sind es wohl mehr als 30 Jahre. Vor Gericht stand er jetzt, nachdem ihm im Mai auf einer Zugfahrt etwas zu heiß geworden war und er deswegen seine Arme entblößt hatte. Auf einem war „Blut und Ehre“ tätowiert, auf dem anderen „Unsere Ehre heißt Treue“. Das war das Ende seiner Zugfahrt und der Beginn der Reise zum Landesgericht Wiener Neustadt.

11. Dez. 2025
Landesgericht Wiener Neustadt Schild (© SdR)
Landesgericht Wiener Neustadt Schild (© SdR)

An zwei Verhandlungstagen (27.11. und 2.12.) musste sich Hubert W. (48) aus dem Bezirk Amstetten, der aus der U-Haft vorgeführt wurde, vor einem Geschworenengericht verantworten. Neben NS-Wiederbetätigung warf ihm die Anklage Widerstand gegen die Staatsgewalt, schwere Körperverletzung und Vergehen nach dem Waffengesetz vor. Keine Kleinigkeiten, aber Gerichtskontakte sind für W. nichts Neues. Die Vorstrafen wegen schwerer Körperverletzung liegen allerdings schon einige Jahre zurück, ein Verfahren wegen Wiederbetätigung endete mit Freispruch, auf das im Prozess nicht näher eingegangen wurde.

Heißer Tag im Mai

Dann kam der Tag im Mai, an dem Hubert W.im Zug sehr heiß wurde, obwohl es im Mai 2025 im Durchschnitt eher kühl war. Die Temperatur an dem Mai-Tag fand allerdings keine Beachtung, es war vielmehr W.s Verhalten. Aufmerksamen Mitreisenden waren die SA- und SS-Parolen an seinen Unterarmen aufgefallen. Sie meldeten das der Zugbegleiterin, die die unangenehme Aufgabe hatte, mit W. darüber zu sprechen, was zu einer Auseinandersetzung führte. Nachdem die Zugbegleiterin ihre Notfallkoordinatorin verständigt und diese die Polizei alarmiert hatte, sollte Hubert W. beim nächsten Halt (Wiener Neustadt) von der Polizei aus dem Zug eskortiert werden. Das gelang nur bedingt: W. sträubte sich und versetzte dem vor ihm auf den Stufen stehenden Polizisten einen so heftigen Stoß, dass der auf dem Bahnsteig aufschlug und schwer verletzt wurde. Diese Verletzungen wollte der Angeklagte auch in der Hauptverhandlung nicht zur Kenntnis nehmen, erklärte sich selbst zum Opfer, das durch die Amtshandlungen mindestens so schwer verletzt worden sei wie der Polizist. Das Protokoll der Anzeige vermerkt allerdings lediglich seine weitere heftige Gegenwehr bei der Festnahme.

Dabei hatten die Polizisten zunächst nur W.s Identität feststellen wollen. Als sie dann aber im Zuge der Amtshandlung und Identitätsfeststellung sein Geldbörsl in näheren Augenschein nahmen, erkannten sie, dass seine Unterarm-Tattoos in engem Zusammenhang mit dem Inhalt seines Geldbörsls standen.

Geldbörsl mit Hakenkreuz-Liste und Hitler-Foto

Im Geldbörsl befanden sich eine Kontaktliste, die mit Hakenkreuzen markiert war, und ein laminiertes Hitlerbild. Der Dialog zwischen der Richterin, deren souveräne Verhandlungsführung positiv hervorzuheben ist, und dem Angeklagten spricht für sich:

Richterin (R): Wieso den Hitler im Geldbörsl? Ich hab Einkaufszettel da drinnen.
Angeklagter (A): Naja, der eine hat solche Sachen drinnen, der andere andere. Hab sie ja nicht verbreitet.
R: Foto vom Hitler? Ich hab Foto von meinen Kindern.
A: Der eine hat so, der andere so.
R: Aber wieso ein Foto vom Hitler?
A: Ich hab auch Fotos von meinen Kindern.
R: Aber was hat man in seinem Geldbörsl? Das, was einem lieb und teuer ist – damit man daran erinnert wird.
A: Ja, und auch die Bankomat-Karte.
R: Ohne die können Sie wahrscheinlich nicht leben, aber wie schaut das mit dem Hitler aus?
A: Naja, dass ich es [das Foto] ghabt hab, geb ich eh zu.
R: Aber Sie bleiben dabei, ham nix mit dem Hitler zu tun? Tragen ihn immer bei sich, haben aber nix zu tun mit ihm?
A: Nur gesammelt.

Das war der eine Teil der Verteidigungslinie des Hubert W.: die zahlreichen NS-Devotionalien, die zunächst bei seiner Perlustration, später dann bei einer Hausdurchsuchung bei ihm gefunden worden seien bloße Sammlerstücke.

Seine Gesinnung offenbarte er nur an wenigen Stellen. Etwa, als er nach Buchenwald und Mauthausen gefragt wurde – was dort mit den KZ-Insassen passiert sei? Da entschlüpft ihm der ungeheuerliche Satz: „Da ham’s halt die Leut‘ entsorgt.“

Ein weiterer Verteidigungsversuch: Die Tattoos, der ganze Nazi-Dreck, der bei ihm gefunden wurde – 30 Jahre lang habe sich niemand daran gestoßen, und jetzt auf einmal soll das verboten sein? Das erinnert an die Taktik des Ex-„Aula“-Chefredakteurs, der sich auch deswegen im Recht sehen will, weil sich über Jahrzehnte niemand an Aula-Inhalten gestoßen habe (was nicht stimmt).

In den 1990er-Jahren ist Hubert W. nach eigenen Angaben in der Amstettner Skin-Szene aktiv gewesen. Kontakte mit Neonazis von Küssel abwärts habe er damals und auch später nicht gehabt. Die Szene, in der sie sich gegenseitig Nazi-Tattoos verpasst haben, sei für ihn unpolitisch. Auch dem Beamten vom Landesamt für Staatsschutz NÖ ist nichts zu neonazistischen Aktivitäten des Hubert W. aufgefallen. Zumindest, seit er die Szene beobachtet, relativiert der Beamte in seiner Aussage.

Kinder mit SS-Helm

Was über W.s Beziehung zu seinen drei Kindern im Prozess bekannt wird, ist schlimm. Einer seiner Töchter setzt er einen SS-Helm auf und fotografiert sie damit. Fotos, die von seinen Kindern (damals 3 und 5 Jahre alt) bei ihm gefunden wurden, zeigen sie, wie sie aus der Wohnung mit Softguns in den Garten schießen. Bei Ego-Shooter-Spielen seien sie von ihrem Vater angefeuert und gelobt worden, wenn sie „Feinde“ erschießen.

Auf seinem Facebook-Profil fand sich bis vor wenigen Tagen neben einem Foto, das ihn mit nacktem Oberkörper (war ihm wieder zu heiß?), einer Bierdose und dem Tattoo einer Schwarzen Sonne zeigte, auch eines mit einem kleinen Mädchen zu sehen, dem er die rechte Hand hochhebt. Zum Hitlergruß? Der Facebook-Account ist mittlerweile offline.

Seit zwei, drei Jahren leben die Kinder nicht mehr bei ihm, seien auch schon lange nicht mehr bei ihm auf Besuch gewesen, erzählt er. Hubert W. ist dennoch der Meinung, dass er für seine Töchter noch immer Vorbild sei.

Besessen von Hitler und der Nazi-Zeit: nur ein „Huscher“?

Es ist deprimierend, was da vor Gericht über Hubert W. zu erfahren ist. Nicht genug damit, dass er an allen denkbaren Körperstellen SA-, SS- und Wehrmachts-Tattoos und die Schwarze Sonne platziert und seine Wohnung wie einen „Nazi-Schrein“ (kurier.at, 27.11.25) dekoriert hat. W. ist regelrecht besessen von Hitler und der Nazi-Zeit. Das Schlafzimmer ist mit Reichskriegsflaggen dekoriert, auf dem Bett über der Tuchent Flaggen der SS. „Eh nicht als Bettwäsche“, meint er, nur für das Foto. Stolz erzählt er, dass er von allen SS-Dienstgraden Fotos mit deren Kragenspiegeln generiert hat: „Weils ma halt gfoit.“

Eine ältere Freundin, die ihn einmal wöchentlich besucht und als Zeugin geladen ist, bestätigt, dass die Wohnung schon seit Jahren so mit Nazi-Schrott dekoriert gewesen sei wie auf den Fotos der Staatsanwaltschaft zu sehen ist. Den Angeklagten findet sie dennoch sehr sympathisch. Was Hitler und sein Nazi-Faible betreffe, habe er eben „einen Huscher“.

Sprenggranaten im Schlafzimmer

Bleibt noch die Sache mit den Waffen: Die Granaten aus dem Weltkrieg (zwei Sprenggranaten, eine Panzergranate) habe er ganz legal vor 30 Jahren bei der Militaria-Börse in Senftenberg erworben, sagt W. Bei der Befragung durch die Richterin ist er sich ganz sicher, dass die Granaten entschärft gewesen seien. Die Polizei ist sich da nicht so sicher. Ihr Zustand wurde als so gefährlich eingestuft, dass sie nicht zerlegt werden konnten. Wo habe er die Granaten aufbewahrt, fragt die Richterin. Im Schlafzimmer. Sichergestellt wurden zudem drei Gewehre mit Tausenden Schuss Munition sowie eine Messersammlung und Bajonette.

Was die Schuld des Angeklagten betrifft, urteilten die Geschworenen differenziert. Während sie etliche Fragen zur Wiederbetätigung mit einem „Ja“ beantworteten, verneinten sie seine Schuld bei den am Handy gespeicherten braunen Fotos, da er sie nicht weitergeleitet habe. Den Widerstand gegen die Staatsgewalt verneinten sie ebenso wie die schwere Körperverletzung, während sie beim Waffengesetz von seiner Schuld überzeugt waren. Das Strafausmaß wurde auf 24 Monaten Haft, davon sechs unbedingt, festgelegt. Das Urteil ist rechtskräftig.

Danke an unsere Prozessbeobachter:innen und prozess.report für die ausführlichen Protokolle der beiden Verhandlungstage!

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Schlagwörter: Illegaler Waffenbesitz/Waffenhandel | Körperverletzung | Neonazismus/Neofaschismus | Niederösterreich | Verbotsgesetz | Wiederbetätigung

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